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neues EU-Recht

Geoffrey8939 / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann

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neues EU-Recht Olaf19
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charlie62 Sirene „ich hab nicht behauptet, daß ich nicht hafte, ich hafte für das, was in meinem...“
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Ich dreh das nicht so hin, wie ich mir das vorstelle, sondern ich hab die Gesetzestexte gelesen (und verstanden).

Anscheinend nicht wirklich...

es gibt keine automatische Verpflichtung, als privater Verkäufer auf gebrauchte Sachen *Gewährleistung* zu geben. Wohlgemerkt, ich rede hier *nicht* von Sachmängelhaftung.

...sonst wüstest du, dass Gewährleistung und Sachmängelhaftung dasselbe sind => nachzulesen hier




Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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