Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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Ich dreh das nicht so hin, wie ich mir das vorstelle, sondern ich hab die Gesetzestexte gelesen (und verstanden).
Anscheinend nicht wirklich...
es gibt keine automatische Verpflichtung, als privater Verkäufer auf gebrauchte Sachen *Gewährleistung* zu geben. Wohlgemerkt, ich rede hier *nicht* von Sachmängelhaftung.
...sonst wüstest du, dass Gewährleistung und Sachmängelhaftung dasselbe sind => nachzulesen hier
Anscheinend nicht wirklich...
es gibt keine automatische Verpflichtung, als privater Verkäufer auf gebrauchte Sachen *Gewährleistung* zu geben. Wohlgemerkt, ich rede hier *nicht* von Sachmängelhaftung.
...sonst wüstest du, dass Gewährleistung und Sachmängelhaftung dasselbe sind => nachzulesen hier