Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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ich hab nicht behauptet, daß ich nicht hafte, ich hafte für das, was in meinem Beschreibungstext steht. Wenn da steht, das Gerät sei 100% in Ordnung, dann muß das auch so sein, das hat aber rein gar nichts mit Gewährleistung zu tun. Ich dreh das nicht so hin, wie ich mir das vorstelle, sondern ich hab die Gesetzestexte gelesen (und verstanden). Daß ich es richig verstanden habe, sagte mir auch ein Artikel der c´t in dem eben dies angesprochen und auseinandergenommen wurde, und deshalb nochmal: es gibt keine automatische Verpflichtung, als privater Verkäufer auf gebrauchte Sachen *Gewährleistung* zu geben. Wohlgemerkt, ich rede hier *nicht* von Sachmängelhaftung.