Allgemeines 21.970 Themen, 148.292 Beiträge

neues EU-Recht

Geoffrey8939 / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann

bei Antwort benachrichtigen
neues EU-Recht Olaf19
neues EU-Recht Sirene
neues EU-Recht J-G-W
neues EU-Recht Olaf19
neues EU-Recht Pumbo
neues EU-Recht Olaf19
Olaf19 charlie62 „Hallo Olaf, diese Beweislastumkehr gilt nicht bei Käufverträgen zwischen...“
Optionen

Hi Charlie,

hab mich gerade schlau gemacht... auf die Idee, dass ein aktuelles BGB in meinem Regal steht, hätte ich auch mal eher kommen können *g*.

Im BGB Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse), Titel 1 (Kauf, Tausch), Untertitel 3 (Verbrauchsgüterkauf), heißt es gleich im ersten Paragraphen, dem §474:

Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften.

Wenn ich das richtig interpretiere, braucht man ab hier schon nicht mehr weiter zu lesen, denn allein das Wort Unternehmer signalisiert ja schon, das Geschäfte von Privatpersonen untereinander nicht gemeint sind.

Der Absatz 2 besagt übrigens, dass die §§445 und 447 hier keine Anwendung finden. 445 ist für uns irrelevant; 447 wiederum regelt, dass der Gefahrenübergang normalerweise schon dann statt findet, wenn der Verkäufer die Ware dem Spediteur/Frachtführer übergeben hat - nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf.

Zu §476: regelt wie du sagst die Beweislastumkehr bei Sachmängeln innerhalb der ersten 6 Monate, aber eben nur, wenn eine Privatperson bei einem Unternehmen kauft.

Okay, dann werde ich mir auch nochmal die .pdf-Datei reinziehen. Danke für Deine Infos!

CU
Olaf (dem jetzt erstmal der Kopf raucht vor lauter Paragraphen ;-))

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen