Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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Ja, nur habe ich das so verstanden, dass man
a) die Gewährleistung nur komplett ausschließen kann - was im Klartext so viel heißt wie "die Ware ist defekt", oder
b) die gesetzliche Regelung gilt sowieso nur für Profi-Verkäufer (siehe meine letzte Antwort auf Charlie!) - dann braucht man aber nicht noch explizit etwas auszuschließen, denn damit bringt man die Leute nur auf dumme Gedanken und verschreckt potenzielle Käufer.
Wie auch immer, ich muss da erstmal 'ne Nacht drüber schlafen - um diese Uhrzeit kann ich nicht mehr ganz klar denken :-)
CU
Olaf