Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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ich beziehe mich auf ein Urteil zu EBAY vom letzten Jahr, Tenor, wer innerhalb von soundsoviel Monaten soundsoviel Verkäufe vornimmt, gilt unabhängig vom finanziellen Volumen als gewerblicher Händler, egal wie er sich selbst sieht.
Daher kann er hier die Gewährleistung nicht ausschließen.
Umkehrung der Beweislast, hat man ja gerade letztes Jahr geändert, zum Glück!
Ich habe zwar die ebay-AGB nicht gelesen, aber wenn der Typ die richtig beschrieben hat, dann könnte das auch Probleme geben (mit der Rechtslage). Kann ich mir aber kaum vorstellen, das ebay das nicht mehrfach rechtlich abgecheckt hat.