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neues EU-Recht

Geoffrey8939 / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann

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neues EU-Recht Olaf19
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Olaf19 charlie62 „Ich dreh das nicht so hin, wie ich mir das vorstelle, sondern ich hab die...“
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Hi Charlie,

genau den Link hatte ich auch gepostet :-)

Aus einer Sache bin ich noch nicht so recht schlau geworden: Was hältst du von dem Einwand von Fever65, dass die Beweispflicht im ersten halben Jahr beim Verkäufer liegt - und man demnach als Verkäufer im ersten halben Jahr nach der Abwicklung jederzeit damit rechnen muss, dass der Käufer das Gerät "kaputtmacht" und behauptet, es sei von Anfang an mangelhaft gewesen?

In dem verlinkten Text wird zwar der "abgenudelte" CD-Brenner als Beispiel dafür angegeben, dass der Verkäufer nicht haften muss - aber wie will man das als Verkäufer beweisen, insbesondere wenn man nicht professionell mit dem Verkauf solcher Geräte befasst ist? Wenn man, um allem aus dem Wege zu gehen, die Sachmängelhaftung komplett ausschließt, erweckt man bei potenziellen Interessenten den Eindruck, dass man defekte Ware verkaufen will - das kann es auch nicht sein...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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