Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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Hi JoJo,
stimme dir bis auf einen Punkt zu:
> wer ausschließen will, will auch betrügen, da sollte man nicht kaufen
Das kann man so pauschal nicht sagen. Es geht ja nicht darum, dass die Verkäufer nicht für einwandfreie Ware gerade stehen wollen, sondern dass sie es nicht einsehen, für alte gebrauchte Geräte, die jeden Tag kaputt gehen könnten, plötzlich 2 Jahre Gewährleistung übernehmen zu sollen, so als handele es sich um Neuware. Wobei genau das aber im neuen Kaufrecht gar nicht gemeint zusein scheint (Zitat):
hat der Käufer aus der Sachmängelhaftung einen Anspruch darauf, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelfrei ist. Der Gefahrübergang findet beim privaten Verkauf dann statt, wenn der Verkäufer die Sache an den Transporteur abgegeben hat. Also muß der Verkäufer zwei Jahre dafür haften, daß der Gegenstand ok war, als er ihn zur Post gebracht hat.
Dagegen muß der Verkäufer keine Garantie dafür übernehmen, daß die Sache auch zwei Jahre lang mangelfrei bleibt.
Demnach sind all diese Ausschlussklauseln überflüssig, da sie auf einer Fehlinterpretation des Kaufrechts durch die Verkäufer beruhen: Nicht wenn die Ware "kaputt geht" ist der Verkäufer gewährleistungs-pflichtig, sondern wenn der Käufer nachweisen kann, dass die Ware schon zum Zeitpunkt des Verkaufs diesen Mangel aufgewiesen hat.
Hoffentlich habe ich das jetzt richtig interpretiert :-)
CU
Olaf