Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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Hi Olaf19
Habe zwar kein aktuelles Gesetzbuch vor mir liegen und lasse mich auch gerne korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte. Aber meines Wissens besteht der Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen in Bezug auf die Gewährleistung nur darin, das man als Privatperson diese ausdrücklich ausschließen kann. Deshalb wirst du z.B. bei Ebay kaum eine Privatauktion finden, wo darauf nicht hingewiesen wird. Denn dann haftet man nur auf die Richtigkeit seiner Angaben in der Beschreibung. Sollte das Produkt dann eine Woche später defekt sein, ist man als Verkäufer aus dem Schneider.