Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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natürlich haften auch Privatpersonen, ob Du nun willst oder nicht!
Außerdem ist laut einem Urteil vom letzten Jahr wohl viele Ebayler aufgrund der Anzahl ihrer Verkäufe in einem bestimmten Zeitabschnitt nicht mehr als Privatperson einzustufen, egal wie Du das persönlich siehst, ob Du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht. Laut dem Urteil wird man dann als gewerblicher Händler eingestuft und unterliegt der vollen Haftung ohne Ausschlußmöglichkeit. Versucht man es so diletantisch, dann kann man nicht einmal bei Gebrauchten die Gewährleistung halbieren.
Aber, persönliche Meinung, wer ausschließen will, will auch betrügen, da sollte man nicht kaufen (bin kein ebay-Kunde).
Fazit: erst denken, dann (Klauseln) schreiben.