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Gewährleistung bei Privatverkäufen

Olaf19 / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Übers Wochenende habe ich diverse Artikel über dieses vermeintlich ausgelutschte Thema im Web gelesen und war doch einigermaßen erstaunt über die Ergebnisse:

http://www.vz-nrw.de/ebay-einkauf
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1406651
http://www.rp-online.de/digitales/internet/privatverkaeufer-geben-oft-unfreiwillig-gewaehrleistung-1.3136707

Vor gut 4 Jahren hatte mir ein Rechtsanwalt erklärt, dass a) die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt und nicht 2 Jahre und b) dass damit lediglich Sachmängel abgedeckt wären, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hätten - dieses müsse aber der Käufer dem Verkäufer nachweisen. Zu Deutsch: Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen ist völlig überflüssig.

Nun muss ich zu meinem Erstaunen nicht nur lesen, dass ein Käufer noch nach 2 Jahren beim Privatverkäufer mit Gewährleistung ankommen kann, sondern dass dabei noch nicht einmal entscheidend ist, dass er nachweisen kann, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Im Klartext, er kann das gekaufte Gerät "kaputtfummeln" wie es ihm gefällt, im Zweifel muss der Verkäufer Gewährleistung geben.

Was stimmt denn nun? Hat sich 2008 so viel Grundlegendes in unserer Gesetzgebung (BGB) geändert?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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schnaffke Olaf19 „Grüß dich Schnaff, Nun, vorstellen kann ich mir darunter ...“
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Nebenbei... wenn ich die Sachmängelhaftung ausschließe, muss ich ja trotzdem eine der Artikelbeschreibung entsprechende (mangelfreie) Ware liefern. Wie lange hat der Käufer denn dann Zeit, einen Sachmangel zu reklamieren - auch wieder 6 Monate? Und wenn ja, wo ist dann der Unterschied zur nicht ausgeschlossenen Gewährleistung?
Hi Olaf, na du kannst ja Fragen fragen :-) Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, er kann gar nicht reklamieren, aber genau weiß ich es nicht.

du bist nicht die Gesetzgeberein, hast dir das nicht ausgedacht
Na Gott sei Dank :-) Ne, wenn ich manchmal sehe, womit Leonie so zu kämpfen hat, dann stehen mir die Haare zu Berge, man ist das alles kompliziert. Ich frag mich dann, wie sie sich auf so einen Wahnsinn wie ein Jurastudium nur einlassen konnte....

Aber nichts desto Trotz hab ich auch irgendwie Spaß daran soche Sachen zu recherchieren und wenn ichs dann auch noch verstehe, bin ich schon ein wenig stolz auch mich :-)

Gruß Schnaffke
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