Hallo zusammen!
Übers Wochenende habe ich diverse Artikel über dieses vermeintlich ausgelutschte Thema im Web gelesen und war doch einigermaßen erstaunt über die Ergebnisse:
http://www.vz-nrw.de/ebay-einkauf
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1406651
http://www.rp-online.de/digitales/internet/privatverkaeufer-geben-oft-unfreiwillig-gewaehrleistung-1.3136707
Vor gut 4 Jahren hatte mir ein Rechtsanwalt erklärt, dass a) die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt und nicht 2 Jahre und b) dass damit lediglich Sachmängel abgedeckt wären, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hätten - dieses müsse aber der Käufer dem Verkäufer nachweisen. Zu Deutsch: Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen ist völlig überflüssig.
Nun muss ich zu meinem Erstaunen nicht nur lesen, dass ein Käufer noch nach 2 Jahren beim Privatverkäufer mit Gewährleistung ankommen kann, sondern dass dabei noch nicht einmal entscheidend ist, dass er nachweisen kann, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Im Klartext, er kann das gekaufte Gerät "kaputtfummeln" wie es ihm gefällt, im Zweifel muss der Verkäufer Gewährleistung geben.
Was stimmt denn nun? Hat sich 2008 so viel Grundlegendes in unserer Gesetzgebung (BGB) geändert?
CU
Olaf
Nachhaltigkeit 143 Themen, 3.730 Beiträge
Hi Olaf,
ich habe EIGENE Geräte geschrieben, also waren die Geräte lange in meinem Besitz.
Das E Bay nichts mit der Rechtslage zu schaffen hat ist jedem klar, der seinen Kopf nicht nur zum Haareschneiden hat.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
http://www.johannafeuerhake.de/Verbraucherrecht/Internet/Gew%C3%A4hrleistung_E-Bay
Googlen bring mehr als bei Nickles Ping Pong spielen!
Mein E Bay Zusatz Das ist ein Privatverkauf!
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Garantie verkauft. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Rücknahme verkauft.
Mein Spruch hat garantiert noch schwerwiegende juristische Mängel! Hat Jemand einen besseren Vorschlag?