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Gewährleistung bei Privatverkäufen

Olaf19 / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Übers Wochenende habe ich diverse Artikel über dieses vermeintlich ausgelutschte Thema im Web gelesen und war doch einigermaßen erstaunt über die Ergebnisse:

http://www.vz-nrw.de/ebay-einkauf
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1406651
http://www.rp-online.de/digitales/internet/privatverkaeufer-geben-oft-unfreiwillig-gewaehrleistung-1.3136707

Vor gut 4 Jahren hatte mir ein Rechtsanwalt erklärt, dass a) die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt und nicht 2 Jahre und b) dass damit lediglich Sachmängel abgedeckt wären, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hätten - dieses müsse aber der Käufer dem Verkäufer nachweisen. Zu Deutsch: Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen ist völlig überflüssig.

Nun muss ich zu meinem Erstaunen nicht nur lesen, dass ein Käufer noch nach 2 Jahren beim Privatverkäufer mit Gewährleistung ankommen kann, sondern dass dabei noch nicht einmal entscheidend ist, dass er nachweisen kann, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Im Klartext, er kann das gekaufte Gerät "kaputtfummeln" wie es ihm gefällt, im Zweifel muss der Verkäufer Gewährleistung geben.

Was stimmt denn nun? Hat sich 2008 so viel Grundlegendes in unserer Gesetzgebung (BGB) geändert?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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R.R schnaffke „Hallo RR, der Groschen ist anscheinend noch nicht gefallen ...“
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Hi schnaffke,


Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."   Wenn ich ein durchgegammeltes Fahrzeug verkauft habe. Die Karre auseinander fällt und der Käufer in einen Baum- oder ins Gras gebissen hat. Der Schnellkochtopf: Beim ersten Gebrauch fliegt der Deckel runter, weil das Sicherheitsventil defekt war. Der Deckel zieht dem Käufer einen Scheitel         und der Inhalt verbrennt ihm die Visage.

"Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers"

ZB. Verspätete Lieferung!
Bei Nickles hat eine nachgefragt was sie machen soll,  Apple Gerät mit defektem Display und 32 GB RAM bei E Bay reingesetzt. Der Käufer fand aber nur 16 GB! Die Verkäuferin schrieb bei MN das sie falsche Angaben gemacht hat und nur 16 GB drin sind. Aber mein Mann ist auch der Meinung , dass das Gerät  als defekt angeboten wurde , wir sind rechtlich abgesichert??? Kämmen die sich gegenseitig mit diesen Spezialkämmen?


Der Spruch von E Bay " Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft" bezieht sich nur auf die Gewährleistung. Was ich noch dazu schreibe, schränkt den E Bay Spruch nicht ein und kann vorteilhaft sein.

MfG




"Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen." Aristoteles - griechischer Philosoph
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