Nachhaltigkeit 143 Themen, 3.730 Beiträge

Gewährleistung bei Privatverkäufen

Olaf19 / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Übers Wochenende habe ich diverse Artikel über dieses vermeintlich ausgelutschte Thema im Web gelesen und war doch einigermaßen erstaunt über die Ergebnisse:

http://www.vz-nrw.de/ebay-einkauf
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1406651
http://www.rp-online.de/digitales/internet/privatverkaeufer-geben-oft-unfreiwillig-gewaehrleistung-1.3136707

Vor gut 4 Jahren hatte mir ein Rechtsanwalt erklärt, dass a) die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt und nicht 2 Jahre und b) dass damit lediglich Sachmängel abgedeckt wären, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hätten - dieses müsse aber der Käufer dem Verkäufer nachweisen. Zu Deutsch: Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen ist völlig überflüssig.

Nun muss ich zu meinem Erstaunen nicht nur lesen, dass ein Käufer noch nach 2 Jahren beim Privatverkäufer mit Gewährleistung ankommen kann, sondern dass dabei noch nicht einmal entscheidend ist, dass er nachweisen kann, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Im Klartext, er kann das gekaufte Gerät "kaputtfummeln" wie es ihm gefällt, im Zweifel muss der Verkäufer Gewährleistung geben.

Was stimmt denn nun? Hat sich 2008 so viel Grundlegendes in unserer Gesetzgebung (BGB) geändert?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
bei Antwort benachrichtigen
R.R schnaffke „Hallo nochmal, ganz unten auf der Seite in deinem Link ist ...“
Optionen

Hi schnaffke,

jetzt ist der "Groschen" ergooglet! Mit der Garantie müssen sich nur Hersteller und gewerbliche Händler herumärgern, außerdem müssen sie auch noch eine Gewährleistung geben.

Zurücknehmen will ich auch nichts. Mein neuer Abspann!

Das ist ein Privatverkauf!  Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.  Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Rücknahme verkauft.

Bis zum 21.01. hatte ich  die Kurzform: Privatverkauf, keine Garantie und keine Rücknahme.

Gruß

"Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen." Aristoteles - griechischer Philosoph
bei Antwort benachrichtigen