Hallo zusammen!
Übers Wochenende habe ich diverse Artikel über dieses vermeintlich ausgelutschte Thema im Web gelesen und war doch einigermaßen erstaunt über die Ergebnisse:
http://www.vz-nrw.de/ebay-einkauf
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1406651
http://www.rp-online.de/digitales/internet/privatverkaeufer-geben-oft-unfreiwillig-gewaehrleistung-1.3136707
Vor gut 4 Jahren hatte mir ein Rechtsanwalt erklärt, dass a) die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt und nicht 2 Jahre und b) dass damit lediglich Sachmängel abgedeckt wären, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hätten - dieses müsse aber der Käufer dem Verkäufer nachweisen. Zu Deutsch: Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen ist völlig überflüssig.
Nun muss ich zu meinem Erstaunen nicht nur lesen, dass ein Käufer noch nach 2 Jahren beim Privatverkäufer mit Gewährleistung ankommen kann, sondern dass dabei noch nicht einmal entscheidend ist, dass er nachweisen kann, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Im Klartext, er kann das gekaufte Gerät "kaputtfummeln" wie es ihm gefällt, im Zweifel muss der Verkäufer Gewährleistung geben.
Was stimmt denn nun? Hat sich 2008 so viel Grundlegendes in unserer Gesetzgebung (BGB) geändert?
CU
Olaf
Nachhaltigkeit 143 Themen, 3.730 Beiträge
ohne diesen Quatsch
Ein wahres Wort ;-) Selbstverständlich kann man nicht ausschließen, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Und wenn man diesen "Ausschluss vom Ausschluss" weglässt, ist damit gleich der ganze Gewährleistungsausschluss hinfällig, so als hätte man ihn nie geschrieben? - das aber nur, wenn man mehrfach die Gewährleistung ausschließt, bei nur einem Verkauf mit Gewährleistungsausschluss kann man den "Quatsch" doch wieder weglassen...
Sorry für die harten Worte, aber - von was für Gehirnamputierten werden wir eigentlich regiert?
Ich glaube, die sollten erstmal einen Spaziergang an der kalten Winterluft machen, um den Kopf wieder klar zu kriegen. Oder wenigstens ein paar Minuten Fenster auf machen, um frischen Wind in die muffige Amtsstube einzulassen.
CU
Olaf