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Ma_neva Olaf19 „Ihr vernachlässigt einen ganz wesentlichen Unterschied: Das...“
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Hallo,

Das illegale Uploaden urheberrechtlich geschützter Werke ist dagegen eine Straftat. Das ist ein himmelweiter Unterschied!
völlig richtig! Nur wenn Du nie so eine Tat begangen hast und trotzdem zur Kasse gebeten wirst weil eben solche Auskünfte nicht korrekt sind (es geht da ja nicht um Pfennige sonder mehr als 1000,-€) die abkassiert werden! Ich hatte es einmal durch und da hatte ich echt gute Hinweise hier (Kornmeyer) und war nur mit meiner Anwaltsgebühr dann raus (hatte aber auch echt nie was was geladen, wer meine Angst vor Download aus dem Internet kennt wird das verstehen.)
Denke aber das auch ne
Ordnungswidrigkeit
geahndet wird und Strafzahlungen fällig sein könnten?

Gruß
Manfred
Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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