War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Hallo,
Das illegale Uploaden urheberrechtlich geschützter Werke ist dagegen eine Straftat. Das ist ein himmelweiter Unterschied!völlig richtig! Nur wenn Du nie so eine Tat begangen hast und trotzdem zur Kasse gebeten wirst weil eben solche Auskünfte nicht korrekt sind (es geht da ja nicht um Pfennige sonder mehr als 1000,-€) die abkassiert werden! Ich hatte es einmal durch und da hatte ich echt gute Hinweise hier (Kornmeyer) und war nur mit meiner Anwaltsgebühr dann raus (hatte aber auch echt nie was was geladen, wer meine Angst vor Download aus dem Internet kennt wird das verstehen.)
Denke aber das auch ne
Ordnungswidrigkeitgeahndet wird und Strafzahlungen fällig sein könnten?
Gruß
Manfred