War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Hi,
. Er darf die Daten nur auf richterliche Anordnung freigeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.na das dürfte doch ne Kleinigkeit sein, ebenso wie das wirklich falsche Downloaden per "richterliche Anweisung" geahndet wird obwohl es "NIE" gemacht wurde. Diese Abzocker schrecken vor nix zurück und bekommen fast immer "Recht?!" dann vom Gericht, Beweisumkehr?
Gruß
Manfred