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Olaf19 mawe2 „Nicht mal zu dieser Auskunft bist Du verpflichtet!...“
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Auskunftspflichtig sind nur Rundfunkteilnehmer... Besitzt man ein solches [Rundfunkgerät] nicht, ist man auch zu keiner Auskunft verpflichtet! Jedenfalls bisher...

Klingt etwas spitzfindig zwar - aber haargenau so ist es. Auskunftspflichtig sind nur die Teilnehmer, während ein Nicht-Teilnehmer keine EV o.ä. abgeben muss, dass er nicht teilnimmt.

Übrigens nicht nur "jedenfalls bisher", sondern erst recht auch in Zukunft, denn ab 2013 ist es eh wurscht, ob man tatsächlich am Rundfunk teilnimmt. Entscheidend ist nur, dass man es könnte.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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