War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Auskunftspflichtig sind nur Rundfunkteilnehmer... Besitzt man ein solches [Rundfunkgerät] nicht, ist man auch zu keiner Auskunft verpflichtet! Jedenfalls bisher...
Klingt etwas spitzfindig zwar - aber haargenau so ist es. Auskunftspflichtig sind nur die Teilnehmer, während ein Nicht-Teilnehmer keine EV o.ä. abgeben muss, dass er nicht teilnimmt.
Übrigens nicht nur "jedenfalls bisher", sondern erst recht auch in Zukunft, denn ab 2013 ist es eh wurscht, ob man tatsächlich am Rundfunk teilnimmt. Entscheidend ist nur, dass man es könnte.
CU
Olaf