War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Ein Computer ist seit 2007 per se ein "Neuartiges Empfangsgerät", es ist völlig egal, ob er einen Internet-Zugang hat oder nicht.
Ich verstehe Latitudes Gedankengang so: wer keinen Computer besitzt, der braucht auch keinen Internet-Provider. Umkehrschluss: wer einen Internet-Provider in den letzten 6 Jahren hatte, der hatte auch einen Provider. Insofern könnte man aus der Providerauskunft ableiten, dass ein Computer vorhanden war.
Könnte man... aber "Beweise" gehen irgendwie anders.
CU
Olaf