War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Sicher?
Was ist schon sicher?
Aber warum sollte jemand gegen die Gebühr klagen, wenn er keinerlei Empfangsgerät (also kein "gewöhnliches" und auch kein "neuartiges") hat? Er wird wohl in der Begründung der Klage irgendwie auch darauf eingehen müssen, dass er z.B. einen PC ausschließlich für dienstliche Belange nutzt und deswegen die Geühr nicht bezahlen will.
Damit ist die Existenz des PC zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage doch hinreichend bewiesen.
Letztlich kann sich einer hinstellen und Stein und Bein schwören, dass er seinen Internet-plus-Telefonie-Flatratevertrag nur zum Telefonieren genutzt und sich nie einen Computer zuhause hingestellt hat. Das klingt zwar total unglaubwürdig, aber das Gegenteil kann ihm nicht nachgewiesen werden.
So unglaubwürdig ist das gar nicht:
Die günstigste NUR-Telefonie-Flatrate bei der Telekom kostet 30 EUR / Monat.
Für 25 EUR / Monat bekomme ich bei anderen Anbietern schon Telefonie+DSL-Flatrates. Dort aber keine NUR-Telefonie-Flatrate.
Es ist also auch für jemanden, der nur telefonieren will, finanziell sinnvoller einen (nicht benötigten) DSL-Anschluss mit dazu zu nehmen. Ob einem die GEZ dann daraus einen Strick drehen kann, wäre abzuwarten. Wie Du schon sagst:
"Beweise" gehen irgendwie anders.
Gruß, mawe2