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Latitude Ma_neva „Hi, also es gibt nur noch sehr wenige Handy die kein Radio...“
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Du setzt einen komplett rechtsfreien Raum voraus, wie mir scheint! Es gibt 3 Parteien bei dem Szenario. 1. Die GEZ, 2. Den Mobilfunkanbieter und 3. den Kunden. 

Die GEZ hat keine Rechte, außer sich schriftlich oder mündlich beim Kunden nach Tatsachen zu erkunden. Sie hat aber keine polizeilichen Befugnisse. Unser Wort muss reichen. Wenn man einmal mitgeteilt hat, dass man keine anzumeldenden Geräte hat, ist man auch keiner weiteren Auskunft verpflichtet.
Gegenüber dem Mobilfunkbetreiber sieht es genauso aus, denn der Mobilfunkbetreiber ist gegenüber Dritten zu Stillschweigen über Verträge mit dem Kunden verpflichtet. Er darf die Daten nur auf richterliche Anordnung freigeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. 

Technisch mag es zwar sicherlich festzustellen sein, was für ein Handy ein Kunde nutzt, aber auch das fällt unter das Datenschutzgesetz. Außerdem würde ein mündiger Kunde dann sofort die Prozedur zur Feststellung des Handymodells anzweifeln. Kann ja sein, dass ich das Handy eines Freunds genutzt hatte, weil mein altes in der Reparatur war für 2 Tage. Oder jemand hat meine SIM-Karte ausgeliehen/gestohlen etc..

 

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