War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Mmmh, gute Frage... aber warum eigentlich nicht? Man kann ja auch einen Diebstahl anzeigen, wenn man nicht selbst der Bestohlene ist.
Ich dachte bei meiner Überlegung mehr an Klagen z.B. von Verbraucherschutz- o.ä. Organisationen, denen es bei ihrem Vorgehen nicht um den Einzelfall, sondern um das Gemeinwohl geht.
CU
Olaf