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mawe2 Olaf19 „Vielleicht einfach aus Prinzip? Man kann die Regelung ja...“
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Vielleicht einfach aus Prinzip? Man kann die Regelung ja auch dann scheiße finden, wenn man selbst gar nicht der Leidtragende ist.

Kann man in Deutschland "aus Prinzip" klagen, ohne eigene Gründe / Benachteiligungen als Begründung anzugeben? Oder werden solche Klagen nicht grundsätzlich sofort abgewiesen?

Gruß, mawe2
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