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groggyman gelöscht_35042 „Die GEZ hat gewonnen und bittet zur Kasse....“
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Hallo
Ich werde davon nichts merken, bei mir läuft alles wie gehabt, 17,98€ für den Weg ins Glück.


-groggyman-

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Olaf19 groggyman „Hallo Ich werde davon nichts merken, bei mir läuft alles wie...“
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Zu deutsch: du besaßest schon immer einen Fernseher :-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 gelöscht_35042 „Die GEZ hat gewonnen und bittet zur Kasse....“
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Im Prinzip ist diese Entscheidung ja schon wieder hinfällig: Ab Januar muss nicht nur jeder, der einen internetfähigen PC hat, GEZ-Gebühren bezahlen sondern auch alle anderen.

Es geht also höchstens darum, wie viel diejenigen nachzahlen müssen, die in den letzten Jahren trotz PC keine Rundfunkgebühr bezahlt haben.

Gruß, mawe2

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Olaf19 gelöscht_35042 „Die GEZ hat gewonnen und bittet zur Kasse....“
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Im Oktober 2010 wurde vom Bundesverwaltungsgericht der Beschluss getroffen, dass für einen PC mit Internetanschluss eine Rundfunkgebühr erhoben werden müsste, da damit auch Hörfunk- und Fernsehsendungen empfangen werden können.

Dieser sog. "Beschluss" gilt seit dem 1. Januar 2007, also dreidreiviertel Jahre vor dem genannten Datum, war also schon vor 2 Jahren keine Neuigkeit.

Warum muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht erneut mit diesem Unsinn auseinandersetzen, wenn es ab 2013 eh einen Dreck interessiert, ob man Geräte besitzt oder nicht?

Da wird immer gejammert, dass unsere Justiz so überlastet sei, und dann verplempern hohe und höchste Gerichte ihre Arbeitskapazitäten mit solchem Pipifax-Kram.

Ein Urteil zur Neuregelung ab 2013 - das wäre mal interessant gewesen, und vor allem etwas Neues.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Dieser sog. "Beschluss" gilt seit dem 1. Januar 2007, also...“
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Warum muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht erneut mit diesem Unsinn auseinandersetzen, wenn es ab 2013 eh einen Dreck interessiert, ob man Geräte besitzt oder nicht?

Naja: Wenn jemand dagegen geklagt hat, muss das Gericht eben tätig werden. Da das i.d.R. sehr lange dauert, kommt die Entscheidung jetzt zu einem Zeitpunkt, an dem sie scheinbar schon überflüssig ist.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob derjenige, der seit 2007 nicht GEZahlt hat, diese Gebühren nun nachzahlen muss. Und das ist nun wohl entschieden. Pro Jahr ca. 70 EUR, fast 6 Jahre sind um, da werden also bei einigen nun 420 EUR zzgl. Mahngebühren, Verzugszinsen usw. fällig.

Und dass es ab Januar dann über 200 EUR pro Jahr kostet, ist nun wirklich kein Trost für diejenigen, die jetzt nachzahlen müssen!

Gruß, mawe2
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Olaf19 mawe2 „Naja: Wenn jemand dagegen geklagt hat, muss das Gericht eben...“
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Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob derjenige, der seit 2007 nicht GEZahlt hat, diese Gebühren nun nachzahlen muss. Und das ist nun wohl entschieden. Pro Jahr ca. 70 EUR, fast 6 Jahre sind um, da werden also bei einigen nun 420 EUR zzgl. Mahngebühren, Verzugszinsen usw. fällig.

Dazu müsste man demjenigen aber erstmal nachweisen, dass er in all den Jahren ein sog. "neuartiges Rundfunkgerät" herumzustehen gehabt hat. Falls ja, zahlt er m.W.n. keine "Mahngebühren und Verzugszinsen", sondern schlicht den doppelten(!) Beitrag, also 2x 6 Jahre à 69,12 EUR = 829,44 EUR. Kein billiges Vergnügen :-o

CU
Olaf
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Latitude Olaf19 „Dazu müsste man demjenigen aber erstmal nachweisen, dass er...“
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Denke nicht, dass irgendjemand nachzahlen muss, außer dem Anwalt der geklagt hatte. Denn, wie du schon sagst, muss das VOrhandensein der RUndfunkgeräte ja erstmal bewiesen werden. Ich denke die GEZ, oder wie auch immer es sich dann bald schimpft, wird froh sein über das zusätzliche Geld, was dann ab Januar in die Kassen kommt. 
Ich glaube, dass ich mir am 2.1.2013 endlich einen Fernseher, einen PC, einen Internetanschluss, sowie 3 Radios zulegen werde^^^^. Natürlich alles gebraucht. Denke nicht, dass die das Recht haben Providerinformationen zu überprüfen.

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Ma_neva Latitude „Denke nicht, dass irgendjemand nachzahlen muss, außer dem...“
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Hallo,

Denn, wie du schon sagst, muss das VOrhandensein der RUndfunkgeräte ja erstmal bewiesen werden. I
ich glaube da könntest Du evtl. irren? Denn fast jedes Handy hat doch Zugang zu einem Radio.
Und ein Handy hat wohl wirklich fast jeder, egal wie er es nutzt.

Gruß
Manfred
Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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gelöscht_305164 Ma_neva „Hallo, ich glaube da könntest Du evtl. irren? Denn fast...“
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Denn fast jedes Handy hat doch Zugang zu einem Radio.
Meines kann das nicht.
Mit dem Ding kann ich telefonieren, mehr nicht.
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Latitude Ma_neva „Hallo, ich glaube da könntest Du evtl. irren? Denn fast...“
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Das muss man aber wie gesagt erstmal nachweisen können. EInfach etwas behaupten kann ja jeder. Deshalb gibt es ja dann zukünftig auch die Haushaltsabgabe, damit nix mehr bewiesen werden muss.

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Ma_neva Latitude „Das muss man aber wie gesagt erstmal nachweisen können....“
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Hi,

dazu reicht doch das Du ein Handy hast. Wozu soll dann ein Beweis geführt werden? Du kannst Radio hören!

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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Latitude Ma_neva „Hi, dazu reicht doch das Du ein Handy hast. Wozu soll dann...“
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Verstehe ich nicht. WIe will jemand beweisen, dass ich ein Handy habe? Das mit dem ich gerade telefoniere, habe ich von meiner Oma geliehen. 

Man muss ja derzeit nur für Handys mit Internetzugang oder Radio Tuner zahlen, genauso wie man nur für Stereoanlagen mit Radio Empfänger zahlen muss oder für PCs mit Internetzugang oder TV-Karte. 
Da die GEZ keinerlei Befugnisse hat, kann auch niemand nachweisen, dass bei Person X auch nur eines dieser Geräte vorhanden ist. 

Genau das ist ja der Sinn der Haushaltsabgabe: Jeder muss zahlen, ob er ein Gerät hat oder nicht. Derjenige der vorher nie gezahlt hat, hat die Geräte eben am 2.1.2013 vom Schrottplatz geholt. Weil keiner das Gegenteil beweisen kann, muss  derjenige auch nicht nachzahlen. 

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Olaf19 Latitude „Verstehe ich nicht. WIe will jemand beweisen, dass ich ein...“
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Jeder muss zahlen, ob er ein Gerät hat oder nicht. Derjenige der vorher nie gezahlt hat, hat die Geräte eben am 2.1.2013 vom Schrottplatz geholt.

Das muss er ja noch nicht einmal. Er meldet sich am 2.1. an, weil alle sich anmelden müssen. Dazu braucht er sich keine Geräte zu besorgen.

Weil keiner das Gegenteil beweisen kann, muss  derjenige auch nicht nachzahlen. 

Genau.

CU
Olaf
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Olaf19 Ma_neva „Hi, dazu reicht doch das Du ein Handy hast. Wozu soll dann...“
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dazu reicht doch das Du ein Handy hast. Wozu soll dann ein Beweis geführt werden? Du kannst Radio hören!

Nein, das kann man mit meinem Handy zum Beispiel nicht, und auch mit vielen anderen nicht.

Außerdem muss niemand der GEZ auf die Nase binden, dass er eines besitzt.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 Ma_neva „Hallo, ich glaube da könntest Du evtl. irren? Denn fast...“
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Und ein Handy hat wohl wirklich fast jeder, egal wie er es nutzt.

Genau das ist es: "hat doch wohl jeder" - Vermutungen und Hörensagen, keine Beweise. "Ein Radio hat jeder" ist genau so ein Lieblingsspruch. Wenn ich behaupte, ich habe kein Radio - und ich habe seit Mitte der 90er keines mehr! - dann haben die das hinzunehmen. Dass "alle anderen" ein Radio besitzen, ist kein Beweis gegen mich.

Übrigens, mein Nokia 3330 hat keinen Radio-Empfang.

CU
Olaf
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Ma_neva Olaf19 „Genau das ist es: "hat doch wohl jeder" - Vermutungen und...“
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Hi Olaf,

Genau das ist es: "hat doch wohl jeder" - Vermutungen und Hörensagen, keine Beweise.
dürfte aber für die GEZ keine Hürde sein die ganzen "Anbieter" zu durchforsten und die Handy so zu diagnostizieren und zuzuordnen. Wo Geld liegt sind die doch wie "Spürhunde"!

Gruß
Manfred
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Latitude Ma_neva „Hi Olaf, dürfte aber für die GEZ keine Hürde sein die...“
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Doch, das ist ne Hürde...sowas machen die nicht, genausowenig wie es Überwachungswagen von denen gibt, da viel zu teuer. 
Für Vermutungen müssen die erstmal irgendetwas in der Hand haben. Nur weil Olaf ein Handy in der Hand hat, heißt das nicht dass es auch seins ist z.B.

Du darfst nicht vergessen, dass mit den Gebühren nicht die die Stasiabteilung der GEZ bezahlt werden soll, sondern die Sendeanstalten.  

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Ma_neva Latitude „Doch, das ist ne Hürde...sowas machen die nicht,...“
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Hi,

ich stelle mir das relativ einfach (als Laie), da gehen die zu den Anbietern der Handy Dienste und lassen sich einfach alle gelisteten (die meisten haben entweder einen Vertrag oder wie ich über Aldi die Aufladung) dann von denen die "Listen" geben und schon hat man den "Kunden". Da braucht man keinen mehr aufzusuchen in der Wohnung, dann folgt eben die "Zahlungsaufforderung"Überrascht.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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Latitude Ma_neva „Hi, ich stelle mir das relativ einfach (als Laie), da gehen...“
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Das Problem dabei ist, dass die Herausgabe etwaiger Daten gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt, womit mein Provider sich strafbar machen würde. Außerdem weiß mein Provider doch nicht, ob ich ein Handy habe und schon gar nicht welches ich habe.

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Olaf19 Ma_neva „Hi Olaf, dürfte aber für die GEZ keine Hürde sein die...“
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die ganzen "Anbieter" zu durchforsten und die Handy so zu diagnostizieren und zuzuordnen

Glaube ich eher nicht, aus den Gründen, die Latitude schon ausgeführt hat.

Aber noch viel entscheidender: was nützt es ihnen zu wissen, dass ich ein Handy besitze - entscheidend sind die Leistungsmerkmale. Welches Modell ich besitze und was das kann, weiß auch mein Provider nicht.

CU
Olaf
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Ma_neva Olaf19 „Glaube ich eher nicht, aus den Gründen, die Latitude schon...“
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Hi,

also es gibt nur noch sehr wenige Handy die kein Radio haben und dann könnten sie großzügig nur alle Handy nehmen die auch Internet gebucht haben.
Wo ein Wille (mit Geld sogar verbundenÜberrascht) ist da ist ganz sicher ein Weg der zur (Ab)Kasse führt.

Gruß
Manfred

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Latitude Ma_neva „Hi, also es gibt nur noch sehr wenige Handy die kein Radio...“
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Du setzt einen komplett rechtsfreien Raum voraus, wie mir scheint! Es gibt 3 Parteien bei dem Szenario. 1. Die GEZ, 2. Den Mobilfunkanbieter und 3. den Kunden. 

Die GEZ hat keine Rechte, außer sich schriftlich oder mündlich beim Kunden nach Tatsachen zu erkunden. Sie hat aber keine polizeilichen Befugnisse. Unser Wort muss reichen. Wenn man einmal mitgeteilt hat, dass man keine anzumeldenden Geräte hat, ist man auch keiner weiteren Auskunft verpflichtet.
Gegenüber dem Mobilfunkbetreiber sieht es genauso aus, denn der Mobilfunkbetreiber ist gegenüber Dritten zu Stillschweigen über Verträge mit dem Kunden verpflichtet. Er darf die Daten nur auf richterliche Anordnung freigeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. 

Technisch mag es zwar sicherlich festzustellen sein, was für ein Handy ein Kunde nutzt, aber auch das fällt unter das Datenschutzgesetz. Außerdem würde ein mündiger Kunde dann sofort die Prozedur zur Feststellung des Handymodells anzweifeln. Kann ja sein, dass ich das Handy eines Freunds genutzt hatte, weil mein altes in der Reparatur war für 2 Tage. Oder jemand hat meine SIM-Karte ausgeliehen/gestohlen etc..

 

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mawe2 Latitude „Du setzt einen komplett rechtsfreien Raum voraus, wie mir...“
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Wenn man einmal mitgeteilt hat, dass man keine anzumeldenden Geräte hat, ist man auch keiner weiteren Auskunft verpflichtet.

Nicht mal zu dieser Auskunft bist Du verpflichtet!

Auskunftspflichtig sind nur Rundfunkteilnehmer. Und Rundfunkteilnehmer wird man dadurch, dass man ein (wie auch immer geartetes) Rundfunkgerät besitzt. Besitzt man ein solches nicht, ist man auch zu keiner Auskunft verpflichtet! Jedenfalls bisher...

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Latitude mawe2 „Nicht mal zu dieser Auskunft bist Du verpflichtet!...“
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Stimmt! Ich ging da von mir aus. Ich hatte für 2 Jahre ein Radio angemeldet und mich dann abgemeldet, weil ich in NRW kein Radio mehr nutzte und auch keines mehr hatte. Seit dem kam jedes Jahr Post, die ich auch brav beantwortet hatte, bis mir auffiel, dass ich dazu nicht verpflichtet bin.

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mawe2 Latitude „Stimmt! Ich ging da von mir aus. Ich hatte für 2 Jahre ein...“
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Es wird natürlich in solchen Schreiben von der GEZ gern suggeriert, man sei auch als Nicht-Hörer verpflichtet, Auskunft zu geben. Ob das der einzige Punkt ist, an dem diese Truppe gegen das Gesetz verstößt, wage ich zu bezweifeln.

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Olaf19 mawe2 „Es wird natürlich in solchen Schreiben von der GEZ gern...“
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Ehrlich gesagt - ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob die GEZ wirklich gegen irgendein Gesetz verstößt, wenn sie dem Angeschriebenen subtil durch die Blume unterjubelt, er sei in jedem Fall zur Auskunft verpflichtet.

Die kleine Feinheit, auf die du weiter oben zu Recht hingewiesen hast, nämlich dass nur Teilnehmer deklarieren müssen, dass sie Teilnehmer sind, kann man schon mal großzügig unter den Tisch fallen lassen. Einfach auf § Schießmichtot des Rundfunkrechts verweisen, und wer Bock hat, kann es dort nachlesen. Und dazu werden die meisten keine Lust haben...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 mawe2 „Nicht mal zu dieser Auskunft bist Du verpflichtet!...“
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Auskunftspflichtig sind nur Rundfunkteilnehmer... Besitzt man ein solches [Rundfunkgerät] nicht, ist man auch zu keiner Auskunft verpflichtet! Jedenfalls bisher...

Klingt etwas spitzfindig zwar - aber haargenau so ist es. Auskunftspflichtig sind nur die Teilnehmer, während ein Nicht-Teilnehmer keine EV o.ä. abgeben muss, dass er nicht teilnimmt.

Übrigens nicht nur "jedenfalls bisher", sondern erst recht auch in Zukunft, denn ab 2013 ist es eh wurscht, ob man tatsächlich am Rundfunk teilnimmt. Entscheidend ist nur, dass man es könnte.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Ma_neva Latitude „Du setzt einen komplett rechtsfreien Raum voraus, wie mir...“
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Hi,

. Er darf die Daten nur auf richterliche Anordnung freigeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. 
na das dürfte doch ne Kleinigkeit sein, ebenso wie das wirklich falsche Downloaden per "richterliche Anweisung" geahndet wird obwohl es "NIE" gemacht wurde. Diese Abzocker schrecken vor nix zurück und bekommen fast immer "Recht?!" dann vom Gericht, Beweisumkehr?

Gruß
Manfred
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Latitude Ma_neva „Hi, na das dürfte doch ne Kleinigkeit sein, ebenso wie das...“
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Beim illegalen Download hat der Kläger ja meistens wenigstens eine IP-Adresse mit dieser zu 100 % gesagt werden kann, dass ein Tatbestand vorliegt. Man kennt nur den Täter noch nicht. Natürlich kann es hier oft zu "Verwechselungen" kommen, weshalb ich auch immer das IP-Logging in Frage stellen würde.
Im Fall der GEZ hat diese aber nichts, rein gar nichts in der Hand, außer einen Bürger der keine Rundfunkgeräte angemeldet hat. Damit würde ja jeder, auf den das zutrifft unter Generalverdacht stehen. Dann könnte man auch jeden Mann überwachen lassen, weil dieser ein potentieller Vergewaltiger ist. 

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Ma_neva Latitude „Beim illegalen Download hat der Kläger ja meistens...“
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HiÜberrascht,

Dann könnte man auch jeden Mann überwachen lassen, weil dieser ein potentieller Vergewaltiger ist. 
wie weit sind wir davon entfernt?Überrascht
Gruß
Manfred
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Latitude Ma_neva „Hi, wie weit sind wir davon entfernt? Gruß Manfred“
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Noch ziemlich weit glücklicherweise.

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Olaf19 Ma_neva „Hi, wie weit sind wir davon entfernt? Gruß Manfred“
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Ihr vernachlässigt einen ganz wesentlichen Unterschied: Das Nicht-Anmelden von Rundfunkgeräten ist nicht mehr und nicht weniger als eine Ordnungswidrigkeit. Das illegale Uploaden urheberrechtlich geschützter Werke ist dagegen eine Straftat. Das ist ein himmelweiter Unterschied!

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Latitude Olaf19 „Ihr vernachlässigt einen ganz wesentlichen Unterschied: Das...“
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Richtig. Hab ich vergessen zu erwähnen!

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Ma_neva Olaf19 „Ihr vernachlässigt einen ganz wesentlichen Unterschied: Das...“
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Hallo,

Das illegale Uploaden urheberrechtlich geschützter Werke ist dagegen eine Straftat. Das ist ein himmelweiter Unterschied!
völlig richtig! Nur wenn Du nie so eine Tat begangen hast und trotzdem zur Kasse gebeten wirst weil eben solche Auskünfte nicht korrekt sind (es geht da ja nicht um Pfennige sonder mehr als 1000,-€) die abkassiert werden! Ich hatte es einmal durch und da hatte ich echt gute Hinweise hier (Kornmeyer) und war nur mit meiner Anwaltsgebühr dann raus (hatte aber auch echt nie was was geladen, wer meine Angst vor Download aus dem Internet kennt wird das verstehen.)
Denke aber das auch ne
Ordnungswidrigkeit
geahndet wird und Strafzahlungen fällig sein könnten?

Gruß
Manfred
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Olaf19 Ma_neva „Hallo, völlig richtig! Nur wenn Du nie so eine Tat begangen...“
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Nur wenn Du nie so eine Tat begangen hast und trotzdem zur Kasse gebeten wirst weil eben solche Auskünfte nicht korrekt sind (es geht da ja nicht um Pfennige sonder mehr als 1000,-€) die abkassiert werden!

Das ist zweifellos richtig, zumal man als Betroffener keine Chance hat, den Gegenbeweis anzutreten.

Ich hatte es einmal durch und da hatte ich echt gute Hinweise hier (Kornmeyer) und war nur mit meiner Anwaltsgebühr dann raus

Hätte die Anwaltsgebühr nicht die Gegenseite tragen müssen?

Denke aber das auch ne Ordnungswidrigkeit geahndet wird und Strafzahlungen fällig sein könnten?

Das nennt sich dann nicht "Strafe", sondern "Bußgeld" :-)) Hat den Charme, dass man danach nicht "vorbestraft" ist.

CU
Olaf
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Latitude Olaf19 „Das ist zweifellos richtig, zumal man als Betroffener keine...“
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Na ja, wer sich ein wenig auskennt in der Sache, der kann die sogenannten "Beweise" der Gegenseite leicht anfechten. Die IP-Traffic Aufzeichnungsprogramme der Medienindustrie und deren Vertreter funktionieren oft nicht zuverlässig und da wird dann öfter mal jemand fälschlicherweise beschuldigt irgendwas hochgeladen zu haben. Es wird auch angenommen, dass da wissentlich geschummelt wird, denn schließlich wehren sich viele Betroffene erst gar nicht, sondern nehmen die Abmahnung in Kauf. In der C't gab es vor 1,2 Jahren mal einen mehrseitigen Artikel darüber. 

Oftmals sind die Anwälte der Verteidigung entweder keine Fachanwälte oder Flaschen, die keine Lust haben und dem Kunden nahelegen einfach zu bezahlen. 
Ich hatte mehrere Fälle in meiner Bekanntschaft, wo der Anwalt eigentlich gar nichts getan hat. 
Anwälte scheinen ohnehin oftmals etwas Grundlegendes nicht zu verstehen, nämlich dass sie für ihren Mandanten arbeiten sollen und wenn er sagt er sei unschuldig, dass sie das auch als bare Münze nehmen^^. 

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Ma_neva Latitude „Na ja, wer sich ein wenig auskennt in der Sache, der kann die...“
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Hi,

da muß man dann "Google" bemühen und sich einen IT-Anwalt suchen. Hier gab es im Umland nur HH, HRO und HWI, ich bin dann nach Wismar damals gefahren (beste Anbindung).

Gruß
Manfred

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Ma_neva Olaf19 „Das ist zweifellos richtig, zumal man als Betroffener keine...“
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Hi,

Hätte die Anwaltsgebühr nicht die Gegenseite tragen müssen?
keine Ahnung da es mit dem Anwalt zur "Klagerückziehung" bzw. Einstellung kam. Auf ca 10 Seiten beschrieben!
Wie gesagt, das WLAN hatte auch WAP2 und wurde trotzdem von Leuten geknackt, ging derzeit vielen Leuten in Bahnhofsnähe so. Daher nur noch zu Hause LAN!

Gruß
Manfred
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Olaf19 Ma_neva „Hi, keine Ahnung da es mit dem Anwalt zur "Klagerückziehung"...“
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keine Ahnung da es mit dem Anwalt zur "Klagerückziehung" bzw. Einstellung kam.

Naja, das ist deren gutes Recht, dass sie die Klage zurückziehen - kann dir ja nur recht sein - aber es kann doch nicht angehen, dass du dann auf deinen Anwaltskosten sitzenbleibst :-(

Ich traue dem WLAN auch nicht von hier bis zur nächsten Ecke. Bei mir zuhause ist es jedenfalls komplett deaktiviert, ich brauche es sowieso nicht.

CU
Olaf
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Olaf19 Ma_neva „Hi, also es gibt nur noch sehr wenige Handy die kein Radio...“
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also es gibt nur noch sehr wenige Handy die kein Radio haben

Tja, und wenn die GEZ danach fragt, dann hast du eben genau so eins... oder du antwortest denen, dass sie das einen feuchten Staub anginge, was ehrlich gesagt meine bevorzugte Methode wäre.

CU
Olaf
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Ma_neva Olaf19 „Tja, und wenn die GEZ danach fragt, dann hast du eben genau...“
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Hi,

oder du antwortest denen, dass sie das einen feuchten Staub anginge, was ehrlich gesagt meine bevorzugte Methode wäre.
geht nicht bei mir, ich zahle so immer um 59,-€ im Quartal! Wozu soll man leugnen das ich ÖR Sender sehe und höre?

Gruß
Manfred
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Latitude Ma_neva „Hi, geht nicht bei mir, ich zahle so immer um 59,-€ im...“
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Wenn du dich beschwerst, dass in D. der Gläserne Bürger nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, solltest du dem Staat eben nur das mitteilen, wozu du selbst gesetzlich verpflichtet bist. Andernfalls arbeitest du dem Staat in die Hände. Das gilt übrigens bei jeder Kommunikation mit Behörden oder dir fremden Personen/EInrichtungen. 
Das haben viele Bürger nicht verstanden. (Was ich dir jetzt natürlich nicht unterstellen möchte).

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Olaf19 Latitude „Wenn du dich beschwerst, dass in D. der Gläserne Bürger...“
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solltest du dem Staat eben nur das mitteilen, wozu du selbst gesetzlich verpflichtet bist. Andernfalls arbeitest du dem Staat in die Hände.

Erstaunlich, dass noch keiner der Mitleser jetzt mit der Platitüde "der Staat sind wir alle" dahergekommen ist :-D

Von mir volle Zustimmung. Denn wie heißt es in amerikanischen Krimis immer so schön, wenn auch in anderem Zusammenhang: "Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden" - in Deutschland sagt das keiner, heißt aber nicht, dass es nicht genau so ist!

CU
Olaf
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Latitude Olaf19 „Erstaunlich, dass noch keiner der Mitleser jetzt mit der...“
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Na noch besser ist doch immer noch: "Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten". 

Falsch, jeder hat was zu befürchten. EIn Bekannter warf seine monatlichen EInkommensnachweise immer in den Hausmüll. Er zeriss sie einfach einmal in der MItte, statt sie zu schreddern. Irgendwann kam sein Nachbar zu ihm und sagte: "Na, sie verdienen ja nicht viel was". Er war völlig irritiert und sein Nachbar sagte ihm, er hätte früher bei der Stasi gearbeitet und hätte weggeworfene Unterlagen rekonstruiert, seit dem ist es sein Hobby^^. 

Ich habe mir sofort einen Schredder gekauft nach dieser Aktion....

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Olaf19 Latitude „Na noch besser ist doch immer noch: "Wer nichts zu verbergen...“
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EIn Bekannter warf seine monatlichen EInkommensnachweise immer in den Hausmüll. Er zeriss sie einfach einmal in der MItte, statt sie zu schreddern. Irgendwann kam sein Nachbar zu ihm und sagte: "Na, sie verdienen ja nicht viel was".

Das ist allerdings ein extremes Beispiel. Aber genau solche Typen gibt es, und deswegen möchte ich nicht, dass irgendwelche Originaldokumente von mir 1:1 nachlesbar im Altpapier oder Hausmüll liegen. Am Wochenende habe ich ein paar selbstgebrannte CDs entsorgt - kaputt und unlesbar - trotzdem habe ich die noch 3x durchgebrochen. Es hätte ja sein können, dass irgendein Bekloppter die aus dem Müll herausfischt und irgendwie auch immer zum Lesen bekommt...

Beim Altpapier reiße ich immer das Feld mit meiner Adresse raus. Die Felder sammele ich und benutze sie als Absender für ausgehende Post :-D

CU
Olaf
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mawe2 Latitude „Denke nicht, dass irgendjemand nachzahlen muss, außer dem...“
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Denke nicht, dass die das Recht haben Providerinformationen zu überprüfen.

Das brauchen sie auch nicht. Genau so, wie niemand einen Provider braucht.

Ein Computer ist seit 2007 per se ein "Neuartiges Empfangsgerät", es ist völlig egal, ob er einen Internet-Zugang hat oder nicht.

Bei einem vorhandenen Fernseher ist es ja auch egal, ob Du einen Kabelanschluss oder einen Antenne hast. Ist ein Fernsehgerät vorhanden, wird die Gebühr fällig. Und das wurde einfach nur auf Computer übertragen. Wobei man großzügigerweise dafür nur die Rundfunkgebühr veranschlagt hat.

Gruß, mawe2
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Latitude mawe2 „Das brauchen sie auch nicht. Genau so, wie niemand einen...“
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Nee, da sagt die GEZ-Webseite aber etwas anderes:

"Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen."

"Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw."

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mawe2 Latitude „Nee, da sagt die GEZ-Webseite aber etwas anderes: "Neuartige...“
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Nee, da sagt die GEZ-Webseite aber etwas anderes: "Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.: - PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen."

Damit werden sie aber nur gegenüber "gewöhnlichen" Empfangsgeräten abgegrenzt. Hätte der PC z.B. eine TV-Karte, wäre er in der Höhe der vollen TV-Gebühr (knapp 18 EUR) gebührenpflichtig. Hat er eine solche Karte nicht, kann er "Programme ausschließlich über das Internet empfangen" und ist somit in der Höhe der Rundfunkgebühr (knapp 6 EUR) gebührenpflichtig.

Gebührenpflichtig ist er allerdings auf jeden Fall. Auch wenn kein DSL-Anschluss besteht und ein Empfang somit technisch eigentlich ausgeschlossen ist.

Genau so, wie der kaputte Fernseher ohne Antenne, der im Keller steht, gebührenpflichtig ist, ist der PC auch gebührenpflichtig. Egal, ob nun ö.R.Rundfunk konsumiert wird oder nicht.

Eine Nachzahlung kann also durchaus in Betracht kommen. Ob die GEZ das jetzt noch durchzieht, weiß ich auch nicht. Wie Olaf ja durchgerechnet hat, kommen auf jeden, der seit 2007 seinen PC nicht angemeldet hat, über 800 EUR Gebühren. Dass die GEZ das Potential ungenutzt lässt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Gruß, mawe2
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Latitude mawe2 „Damit werden sie aber nur gegenüber "gewöhnlichen"...“
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Die Beschreibung der GEZ gibt dies m.M. nach nicht her. Da steht etwas von PCs mit TV-Karte und internetfähigen PCs. Da steht nicht, dass PCs und Notebooks per se internetfähig sind oder eine TV-Karte haben. 
Wäre das nicht so, würde dort ja stehen, dass jeder PC gebührenpflichtig ist und diese mit TV-Tuner entsprechend als Fernsehgeräte behandelt werden. 

WIe gesagt, was die GEZ will oder nicht will ist völlig egal, denn sie hat 1. keine Befugnisse und 2. keine Beweise. 
Alles was vor dem 1.1.2013 passiert ist, kann die GEZ nur erahnen, aber nicht beweisen. Und was danach kommt ist egal, weil dann jeder zahlen muss. 

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mawe2 Latitude „Die Beschreibung der GEZ gibt dies m.M. nach nicht her. Da...“
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Alles was vor dem 1.1.2013 passiert ist, kann die GEZ nur erahnen, aber nicht beweisen. Und was danach kommt ist egal, weil dann jeder zahlen muss. 

Naja: Manches kann sie auch beweisen. Wenn ein GEZ-Mitarbeiter im Büro des säumigen Zahlers vorstellig wird und dort steht der PC auf dem Tisch, ist der Beweis erbracht. In vielen Fällen wird der Beweis natürlich nicht zu erbringen sein.

Aber es ist schon richtig: Das Thema ist abgegessen.

Die Problematik findet jetzt auf einem neuen Niveau statt. Klagen dagegen wird es hoffentlich weiterhin geben, denn die Ungerechtigkeit, mit der nun diese Gebühr erhoben werden soll, ist ja ungleich größer als früher.

Warten wir also mal ab, wie das weiter geht.

Gruß, mawe2
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Latitude mawe2 „Naja: Manches kann sie auch beweisen. Wenn ein...“
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Ja stimmt, deshalb sollte man auch nie jemanden reinlassen und immer vor dem Türaufmachen das Radio ausschalten ;-)

Ich zahle ab 1.1.2013 und damit ist die Sache für mich auch gegessen. Schließlich nutze ich seit einiger Zeit auch die ÖR Angebote. 

Teuer wird es für meinen Sportverein mit 15 Mitgliedern der nur kostendeckend versucht zu arbeiten. Da ist die GEZ gleich mal ein ganzer Mitgliederbeitrag. 

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mawe2 Latitude „Ja stimmt, deshalb sollte man auch nie jemanden reinlassen...“
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Ja stimmt, deshalb sollte man auch nie jemanden reinlassen und immer vor dem Türaufmachen das Radio ausschalten ;-)

Was im privaten Bereich ja völlig legitim ist, geht im gewerblichen Bereich nicht: Wenn jemand das Büro betritt (u.U. eine neuer Kunde bzw. beim Anwalt ein neuer Klient) weiß man ja noch nicht, dass der von der GEZ ist. Er kommt also rein, spricht mit der Sekretärin und sieht dabei den PC. Mehr braucht er nicht!

In meine Wohnung (für die ich sowieso schon GEZ bezahle) würde ich solche Pfeifen auch nicht reinlassen!

Teuer wird es für meinen Sportverein mit 15 Mitgliedern der nur kostendeckend versucht zu arbeiten. Da ist die GEZ gleich mal ein ganzer Mitgliederbeitrag. 

Das finde ich wirklich übel!

Erst heißt es "Haushaltspauschale". Kaum hat man sich zähneknirschenderweise damit abgefunden, nun zu Hause zwangsweise etwas bezahlen zu müssen, was man nicht nutzen will, kommt plötzlich noch die "Betriebsstättenpauschale". Und der selbe Nicht-Nutzer zahlt wieder und wieder und (wenn er noch eine Betriebsstätte hat) wieder...

Wieso müssen Hotels bezahlen? Die Gäste, die dort TV schauen, bezahlen doch zu Hause auch schon! Und wenn sie im Hotel sind, können sie den heimischen Fernseher ja nicht nutzen.

Als ob es nicht reicht, einmal ungerecht zur Kasse gebeten zu werden, wird man nun mehrmals ungerecht zur Kasse gebeten!

Absurder geht's gar nicht.

Gruß, mawe2
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Latitude mawe2 „Was im privaten Bereich ja völlig legitim ist, geht im...“
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Hast schon recht, bei Firmen wo jeder das Büro betreten kann macht es wenig Sinn zu versuchen um die Gebühr herumzukommen. 

Wieso müssen Hotels bezahlen? Die Gäste, die dort TV schauen, bezahlen doch zu Hause auch schon! Und wenn sie im Hotel sind, können sie den heimischen Fernseher ja nicht nutzen.

So ist das, es gibt überall Ungerechtigkeiten, aber man kann nicht gegen alle vorgehen. 
Momentan ist meine Hauptbaustelle bzw. die meines Anwalts das JobCenter, da passieren noch viel mehr Ungerechtigkeiten.

Bei manchen Rechtsprechungen muss man sich allerdings fragen, was für ein Rechtsverständnis manche Richter haben. 

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Olaf19 mawe2 „Das brauchen sie auch nicht. Genau so, wie niemand einen...“
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Ein Computer ist seit 2007 per se ein "Neuartiges Empfangsgerät", es ist völlig egal, ob er einen Internet-Zugang hat oder nicht.

Ich verstehe Latitudes Gedankengang so: wer keinen Computer besitzt, der braucht auch keinen Internet-Provider. Umkehrschluss: wer einen Internet-Provider in den letzten 6 Jahren hatte, der hatte auch einen Provider. Insofern könnte man aus der Providerauskunft ableiten, dass ein Computer vorhanden war.

Könnte man... aber "Beweise" gehen irgendwie anders.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Latitude Olaf19 „Ich verstehe Latitudes Gedankengang so: wer keinen Computer...“
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Jein, ein Internetzugang wäre ja witzlos ohne entsprechendes Endgerät, damit würde man seine Aussage also defintiv sehr unglaubwürdig machen. Ein PC zu haben heißt allerdings nicht gleichzeitig, dass dieser internetfähig und damit gebührenpflichtig ist. Warum sonst würde die GEZ dies so betonen? 

http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/

Ist ja auch nicht so, als ob ich damit keine Erfahrung hätte. Die GEZ nervt mich jedes Jahr persönlich und schriftlich. Wenn die zu mir kommen, lasse ich sie zwar nicht rein, aber durch die geschlossene Zimmertür mit Fenster können die meinen PC sehen. Ich sage immer, dass ich zwar Kabelgebühren zahlen muss, aber dass ich kein Internetzugang habe und auch keine TV-Karte oder Ähnliches. Außerdem sei der PC sehr alt ohne Netzwerkanschluss. Das reicht denen aus. Seit Jaaaaaaaaahren. Auf Briefe antworte ich ohnehin nicht. 

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Olaf19 Latitude „Jein, ein Internetzugang wäre ja witzlos ohne entsprechendes...“
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Ein PC zu haben heißt allerdings nicht gleichzeitig, dass dieser internetfähig und damit gebührenpflichtig ist.

Doch, genau das heißt es. Auf der Website der GEZ kommt das nicht so deutlich heraus, dort wird der Anschein erweckt, als gäbe es internet"fähige" und un"fähige" Computer. In der Praxis ist das aber nicht der Fall, selbst mit einem Uralt-Atari kommst du ins Internet.

Ich sage immer, dass ich zwar Kabelgebühren zahlen muss, aber dass ich kein Internetzugang habe und auch keine TV-Karte oder Ähnliches. Außerdem sei der PC sehr alt ohne Netzwerkanschluss. Das reicht denen aus.

Erstaunlich... dann ist dein örtlicher Rundfunkgebührenbeauftragter wohl etwas flügellahm :-))

CU
Olaf
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Latitude Olaf19 „Doch, genau das heißt es. Auf der Website der GEZ kommt das...“
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Man kommt doch aber nur mit einer Netzwerkkarte, einem Modem oder einer ISDN-Karte ins INternet. Habe ich sowas nicht, gehts nicht. Und nur die Möglichkeit zu haben da so etwas einzubauen, kann doch nicht dazu führen Gebühren zahlen zu müssen. 

Dann müsste MacGyver ja für Kaugummi GEZ zahlen, weil der daraus auch einen Internetfähigen PC basteln könnte^^

Mit dem Rundfunkbeauftragten hatte ich noch nie was zu tun persönlich. Den lasse ich immer vor der Tür stehen und er wirft wir Briefchen in den Kasten. Persönlich hatte ich nur mit solchen Typen in Dunkelblau zu tun, die auf Provisionsbasis für die GEZ arbeiten. Vielleicht hatten die keine Ahnung. 

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Olaf19 Latitude „Man kommt doch aber nur mit einer Netzwerkkarte, einem Modem...“
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Man kommt doch aber nur mit einer Netzwerkkarte, einem Modem oder einer ISDN-Karte ins INternet. Habe ich sowas nicht, gehts nicht. Und nur die Möglichkeit zu haben da so etwas einzubauen, kann doch nicht dazu führen Gebühren zahlen zu müssen. 

Genau das ist aber die Logik unseres Rundfunkrechts - entscheidend ist nicht, ob du eine Netzwerk, ISDN- oder sogar TV-Karte hast: es reicht die "Bereitstellung" eines Geräts, das solche Karten verarbeiten kann. Das steht auf der GEZ-Seite nur nicht so deutlich, wird in der Praxis aber so gehandhabt.

Egal - in ein paar Wochen ist das eh alles Geschichte :-/

CU
Olaf
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Latitude Olaf19 „Genau das ist aber die Logik unseres Rundfunkrechts -...“
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Genau. Schade, dass es so viel kostet, wenn man sein Recht durchsetzen will, sonst würde ich direkt dagegen klagen. 

Egal - in ein paar Wochen ist das eh alles Geschichte :-/
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Olaf19 Latitude „Genau. Schade, dass es so viel kostet, wenn man sein Recht...“
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Schade, dass es so viel kostet, wenn man sein Recht durchsetzen will, sonst würde ich direkt dagegen klagen. 

Ich weiß nicht, ob das juristisch machbar wäre, aber - man könnte sich natürlich mit mehreren Gleichgesinnten zusammentun, je mehr desto besser, und einer aus dieser Community könnte einen Musterprozess führen. Von dessen Ausgang profitieren dann ggfs. alle, also könnten auch alle für die Prozesskosten zusammenlegen. Sozusagen eine Sammelklage durch die Hintertür - denn Sammelklagen gibt es in Deutschland ja nicht.

Aber wie gesagt - I am not a lawyer, k.A. ob das ein praktikables Vorgehen wäre.

CU
Olaf
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Olaf19 Latitude „Denke nicht, dass irgendjemand nachzahlen muss, außer dem...“
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Denke nicht, dass die das Recht haben Providerinformationen zu überprüfen.

Und selbst das würde nichts nützen. Denn GEZ zahlst du ja nicht dafür, dass du mit irgendeinem Provider einen Vertrag hast, sondern für die Bereitstellung von Hardware.

Zugegeben - das ist jetzt sehr spitzfindig argumentiert. Letztlich kann sich einer hinstellen und Stein und Bein schwören, dass er seinen Internet-plus-Telefonie-Flatratevertrag nur zum Telefonieren genutzt und sich nie einen Computer zuhause hingestellt hat.

Das klingt zwar total unglaubwürdig, aber das Gegenteil kann ihm nicht nachgewiesen werden.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Dazu müsste man demjenigen aber erstmal nachweisen, dass er...“
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Dazu müsste man demjenigen aber erstmal nachweisen, dass er in all den Jahren ein sog. "neuartiges Rundfunkgerät" herumzustehen gehabt hat.

Naja: Jeder, der damals schon gegen die Gebühr geklagt hat, hat ja schon allein damit bewiesen, dass er ein solches Gerät hat. Wer kein solches Gerät hatte, war ja nicht gebührenpflichtig und musste folglich auch nicht gegen die Gebühr klagen.

Falls ja, zahlt er m.W.n. keine "Mahngebühren und Verzugszinsen", sondern schlicht den doppelten(!) Beitrag, also 2x 6 Jahre à 69,12 EUR = 829,44 EUR.

Wie diese Strafgebühren nun heißen, ist ja egal. 100% Aufschlag sind jedenfalls ganz beachtlich!

Gruß, mawe2
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Olaf19 mawe2 „Naja: Jeder, der damals schon gegen die Gebühr geklagt hat,...“
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Wie diese Strafgebühren nun heißen, ist ja egal. 100% Aufschlag sind jedenfalls ganz beachtlich!

Eben. Mahngebühren und Verzugszinsen wären wohl weit weniger gewesen, insofern ist es nicht egal.

Jeder, der damals schon gegen die Gebühr geklagt hat, hat ja schon allein damit bewiesen, dass er ein solches Gerät hat.

Sicher?

CU
Olaf
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mawe2 Olaf19 „Eben. Mahngebühren und Verzugszinsen wären wohl weit...“
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Sicher?

Was ist schon sicher?

Aber warum sollte jemand gegen die Gebühr klagen, wenn er keinerlei Empfangsgerät (also kein "gewöhnliches" und auch kein "neuartiges") hat? Er wird wohl in der Begründung der Klage irgendwie auch darauf eingehen müssen, dass er z.B. einen PC ausschließlich für dienstliche Belange nutzt und deswegen die Geühr nicht bezahlen will.

Damit ist die Existenz des PC zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage doch hinreichend bewiesen.

Letztlich kann sich einer hinstellen und Stein und Bein schwören, dass er seinen Internet-plus-Telefonie-Flatratevertrag nur zum Telefonieren genutzt und sich nie einen Computer zuhause hingestellt hat. Das klingt zwar total unglaubwürdig, aber das Gegenteil kann ihm nicht nachgewiesen werden.

So unglaubwürdig ist das gar nicht:

Die günstigste NUR-Telefonie-Flatrate bei der Telekom kostet 30 EUR / Monat.
Für 25 EUR / Monat bekomme ich bei anderen Anbietern schon Telefonie+DSL-Flatrates. Dort aber keine NUR-Telefonie-Flatrate.

Es ist also auch für jemanden, der nur telefonieren will, finanziell sinnvoller einen (nicht benötigten) DSL-Anschluss mit dazu zu nehmen. Ob einem die GEZ dann daraus einen Strick drehen kann, wäre abzuwarten. Wie Du schon sagst:

"Beweise" gehen irgendwie anders.

Gruß, mawe2
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Olaf19 mawe2 „Was ist schon sicher? Aber warum sollte jemand gegen die...“
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Aber warum sollte jemand gegen die Gebühr klagen, wenn er keinerlei Empfangsgerät hat?

Vielleicht einfach aus Prinzip? Man kann die Regelung ja auch dann scheiße finden, wenn man selbst gar nicht der Leidtragende ist.
dass er z.B. einen PC ausschließlich für dienstliche Belange nutzt und deswegen die Geühr nicht bezahlen will.

Erst damit hätte er verloren, denn dann würde er effektiv zugeben, ein Gerät zu besitzen. Und warum und wieso einer welches Gerät besitzt, hat das Rundfunkrecht eh noch nie interessiert.

Es ist also auch für jemanden, der nur telefonieren will, finanziell sinnvoller einen (nicht benötigten) DSL-Anschluss mit dazu zu nehmen. Ob einem die GEZ dann daraus einen Strick drehen kann, wäre abzuwarten.

Kann sie nicht, weil einzig und allein die vorhandene Hardware zählt, also Geräte, nicht irgendwelche Anschlüsse. Dein Fallbeispiel mit den Doppel-Flatrates könnte ein Betroffener noch zur zusätzlichen Untermauerung seines Standpunktes hernehmen.

CU
Olaf
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mawe2 Olaf19 „Vielleicht einfach aus Prinzip? Man kann die Regelung ja...“
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Vielleicht einfach aus Prinzip? Man kann die Regelung ja auch dann scheiße finden, wenn man selbst gar nicht der Leidtragende ist.

Kann man in Deutschland "aus Prinzip" klagen, ohne eigene Gründe / Benachteiligungen als Begründung anzugeben? Oder werden solche Klagen nicht grundsätzlich sofort abgewiesen?

Gruß, mawe2
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Olaf19 mawe2 „Kann man in Deutschland "aus Prinzip" klagen, ohne eigene...“
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Mmmh, gute Frage... aber warum eigentlich nicht? Man kann ja auch einen Diebstahl anzeigen, wenn man nicht selbst der Bestohlene ist.

Ich dachte bei meiner Überlegung mehr an Klagen z.B. von Verbraucherschutz- o.ä. Organisationen, denen es bei ihrem Vorgehen nicht um den Einzelfall, sondern um das Gemeinwohl geht.

CU
Olaf

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Latitude Olaf19 „Mmmh, gute Frage... aber warum eigentlich nicht? Man kann ja...“
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Bei Wikipedia gibt es einen Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Klagebefugnis

ZUsammenfassend scheint es nicht so ohne Weiteres möglich zu sein als Nichtbetroffener zu klagen. Aber man kann einem direkt Betroffenen ja finanziell helfen. 


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Olaf19 Latitude „Bei Wikipedia gibt es einen Artikel:...“
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Schade - da habe ich mich wohl zu früh gefreut:

Der Kläger ist klagebefugt, wenn er geltend macht, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Viele Verfahrensarten kennen die Klagebefugnis als Zulässigkeitsvoraussetzung, das heißt, dass die Klage bei fehlender Klagebefugnis bereits als unzulässig abgewiesen wird, ohne dass überhaupt zur Sache (Begründetheit) entschieden würde.

Sieht dann nicht so gut aus für die von mir skizzierte "Solidaritätsklage"...

CU
Olaf
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