War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Dazu müsste man demjenigen aber erstmal nachweisen, dass er in all den Jahren ein sog. "neuartiges Rundfunkgerät" herumzustehen gehabt hat.
Naja: Jeder, der damals schon gegen die Gebühr geklagt hat, hat ja schon allein damit bewiesen, dass er ein solches Gerät hat. Wer kein solches Gerät hatte, war ja nicht gebührenpflichtig und musste folglich auch nicht gegen die Gebühr klagen.
Falls ja, zahlt er m.W.n. keine "Mahngebühren und Verzugszinsen", sondern schlicht den doppelten(!) Beitrag, also 2x 6 Jahre à 69,12 EUR = 829,44 EUR.
Wie diese Strafgebühren nun heißen, ist ja egal. 100% Aufschlag sind jedenfalls ganz beachtlich!
Gruß, mawe2