War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
Allgemeines 21.945 Themen, 147.733 Beiträge
Beim illegalen Download hat der Kläger ja meistens wenigstens eine IP-Adresse mit dieser zu 100 % gesagt werden kann, dass ein Tatbestand vorliegt. Man kennt nur den Täter noch nicht. Natürlich kann es hier oft zu "Verwechselungen" kommen, weshalb ich auch immer das IP-Logging in Frage stellen würde.
Im Fall der GEZ hat diese aber nichts, rein gar nichts in der Hand, außer einen Bürger der keine Rundfunkgeräte angemeldet hat. Damit würde ja jeder, auf den das zutrifft unter Generalverdacht stehen. Dann könnte man auch jeden Mann überwachen lassen, weil dieser ein potentieller Vergewaltiger ist.