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mawe2 Olaf19 „Dieser sog. "Beschluss" gilt seit dem 1. Januar 2007, also...“
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Warum muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht erneut mit diesem Unsinn auseinandersetzen, wenn es ab 2013 eh einen Dreck interessiert, ob man Geräte besitzt oder nicht?

Naja: Wenn jemand dagegen geklagt hat, muss das Gericht eben tätig werden. Da das i.d.R. sehr lange dauert, kommt die Entscheidung jetzt zu einem Zeitpunkt, an dem sie scheinbar schon überflüssig ist.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob derjenige, der seit 2007 nicht GEZahlt hat, diese Gebühren nun nachzahlen muss. Und das ist nun wohl entschieden. Pro Jahr ca. 70 EUR, fast 6 Jahre sind um, da werden also bei einigen nun 420 EUR zzgl. Mahngebühren, Verzugszinsen usw. fällig.

Und dass es ab Januar dann über 200 EUR pro Jahr kostet, ist nun wirklich kein Trost für diejenigen, die jetzt nachzahlen müssen!

Gruß, mawe2
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