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Olaf19 Ma_neva „Hi, wie weit sind wir davon entfernt? Gruß Manfred“
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Ihr vernachlässigt einen ganz wesentlichen Unterschied: Das Nicht-Anmelden von Rundfunkgeräten ist nicht mehr und nicht weniger als eine Ordnungswidrigkeit. Das illegale Uploaden urheberrechtlich geschützter Werke ist dagegen eine Straftat. Das ist ein himmelweiter Unterschied!

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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