War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Ihr vernachlässigt einen ganz wesentlichen Unterschied: Das Nicht-Anmelden von Rundfunkgeräten ist nicht mehr und nicht weniger als eine Ordnungswidrigkeit. Das illegale Uploaden urheberrechtlich geschützter Werke ist dagegen eine Straftat. Das ist ein himmelweiter Unterschied!
CU
Olaf