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Olaf19 mawe2 „Was ist schon sicher? Aber warum sollte jemand gegen die...“
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Aber warum sollte jemand gegen die Gebühr klagen, wenn er keinerlei Empfangsgerät hat?

Vielleicht einfach aus Prinzip? Man kann die Regelung ja auch dann scheiße finden, wenn man selbst gar nicht der Leidtragende ist.
dass er z.B. einen PC ausschließlich für dienstliche Belange nutzt und deswegen die Geühr nicht bezahlen will.

Erst damit hätte er verloren, denn dann würde er effektiv zugeben, ein Gerät zu besitzen. Und warum und wieso einer welches Gerät besitzt, hat das Rundfunkrecht eh noch nie interessiert.

Es ist also auch für jemanden, der nur telefonieren will, finanziell sinnvoller einen (nicht benötigten) DSL-Anschluss mit dazu zu nehmen. Ob einem die GEZ dann daraus einen Strick drehen kann, wäre abzuwarten.

Kann sie nicht, weil einzig und allein die vorhandene Hardware zählt, also Geräte, nicht irgendwelche Anschlüsse. Dein Fallbeispiel mit den Doppel-Flatrates könnte ein Betroffener noch zur zusätzlichen Untermauerung seines Standpunktes hernehmen.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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