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Da muss doch niemand etwas fürchten...

gelöscht_35042 / 124 Antworten / Flachansicht Nickles

wenn er denn legal handelt und sich eben nicht Daten lädt, die eigentlich kostenpflichtig wären.

Da kann die Piratenpartei argumentieren und jammern wie sie will....

http://www.focus.de/digital/computer/illegale-downloads-im-internet-bgh-urteil-provider-muessen-kundendaten-weitergeben_aid_797521.html


Gruß
luttyy

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Warum? mawe2
gerhard38 mawe2 „Ich stimme Dir zu, dass die Rechteinhaber vor...“
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OK, mach konstruktive Vorschläge, wie man es besser machen kann.
Ausgangspunkt ist, dass den Rechteinhabern zunächst nichts anderes zur Verfügung steht, als eine IP-Adresse (samt Uhrzeit etc.). Eine Aussage wie "Es tut mir Leid für die Rechteinhaber" ist ein wenig dürftig im Hinblick darauf, dass es bei denen nämlich in gewissen Fällen genauso um deren wirtschaftliche Existenz geht, und selbst wenn nicht, wie kommen die dazu, sich "bestehlen" zu lassen und dem auch noch tatenlos zuzusehen?

Was die Fehlerhaftigkeit betrifft, so kenne zumindest ich nicht das Verfahren, das zu diesen Fehlerquoten von 50-90% geführt hat. Im Urteil des LG Köln wird lediglich auf nicht näher spezifizierte Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft verwiesen. Vielleicht war das irgend ein völlig unfähiger Kläger, der mit der Hand irgendwelche Daten aus irgend einer Datei abgeschrieben hat, ohne zu verstehen, was die Daten bedeuten, und dieser Fall wird jetzt immer wieder zitiert, als wären solche Fehlerquote der Normalfall. Hier gäbe es auch durchaus eine Marktlücke für SW-Entwickler: Eine zertifizierte SW entwickeln, die fehlerfrei IPs, Zeit (unter gleichzeitiger Protokollierung einer erfolgreichen Synchronisation mit einem Timeserver) etc. protokolliert, die Logdatei sofort verschlüsselt an einen amtlichen Server / öffentlichen Notar als Beweismittel schickt und die amtlich abgesegnet und zugelassen ist, um Zugriffsdaten verlässlich zu erfassen. Da gäbe es sicher auch einen Markt dafür. Und ebenso, wie jeder - leider - gut beraten ist, einen Virenschutz auf seinem PC zu haben, wird vielleicht der Moment kommen, wo er auch eine SW laufen hat, die manipulationssicher alle seine Verbindungsdaten aufzeichnet und mit dem public Key eines Sicherheitsunternehmens verschlüsselt ablegt, um ggf. einen urkundenähnlichen Beweis seiner Aktivitäten vorlegen zu können. Das wäre dann so eine Vorratsdatenspeicherung auf privater Ebene.

Was die behauptete grundsätzliche Unmöglichkeit betrifft, von einer IP auf den Täter zu schließen. Wie ist das bei einem Auto, das von einer automatischen Geschwindigkeitskontrolle erfasst wird. Kann man sich da auch mit dem Argument aus der Affaire ziehen, aus den Nummernschildern und dem Typ des Autos kann man nicht mit Sicherheit darauf schließen, wer der Fahrer war ... es könnte außerdem ja auch jemand die Nummerntafeln gefälscht haben - also darf die Polizei auch keine Strafverfügung verhängen? Wenn bei so einer Fahrt diverse andere Fahrzeuge beschädigt werden, muss das Gericht dann klein beigeben, wenn ein Ehepaar, bei dem beide einen Schlüssel zu dem Wagen haben und beide zur Tatzeit kein Alibi haben außer sich selbst, und beide (ggf. unter Eid) dreist behaupten, nicht gefahren zu sein? Lässt sich der Rechtsstaat so leicht aushebeln und alle Geschädigten inklusiver allfälliger Krüppel bleiben auf ihrem Schaden sitzen, obwohl man das Tatfahrzeug ermitteln konnte, weil das Gericht nicht mit Sicherheit feststellen kann, wer zum Zeitpunkt der Tat der Fahrer war?

Es gibt andere Bereiche, wo das Gesetz schon längst nicht mehr den "Täter", sondern den "Verantwortlichen" haftbar macht. Wenn jemand mein WLAN benützt, weil ich es offen gelassen habe, bin ich auch haftbar dafür, was derjenige, der es unerlaubter Weise benützt, damit anstellt - weil ich es an der erforderlichen Sorgfalt habe mangeln lassen. Wenn ich einen echten Degen zuhause als Dekorationsstück an der Wand hängen habe, und Kinder, die bei mir auf Besuch sind, nehmen den in einem unbeobachteten Moment und eines sticht damit das andere tot - wer glaubst du, wird dafür zur Verantwortung gezogen?

Also ich stimme durchaus zu, dass es ggf. schwierig bis unmöglich ist, den jeweiligen "Täter" hinter einer IP zu ermitteln - vor allem dann, wenn alle standhaft leugnen -, aber - bei entsprechender Gesetzeslage - müsste das auch gar nicht erforderlich sein: Da könnte man es so machen, dass grundsätzlich derjenige haftbar ist, der den Anschluss hat. Der ist dann gut beraten, mit allen, die gemeinsam mit ihm den Anschluss benützen können, rechtzeitig ein ernstes Wort zu reden. Kinder lässt man auch erst dann auf die Straße, wenn sie mit ein paar Grundregeln des Straßenverkehrs vertraut gemacht und das Überqueren von Straßen unter Aufsicht geübt haben. Vielleicht kommt es auch dazu, dass man nur mit einem Computerführerschein einen Netzwerk-PC betreiben darf - da fallen dann alle Ausreden weg, man hätte ja nicht ahnen können, was in einer Tauschbörse passiert, man hätte ja nur so ein wenig herumgeklickt, ohne zu wissen, was man tut; -- keine Ahnung, was dem Gesetzgeber noch einfallen wird, aber es wird ihm sicher was einfallen, und nicht nur, weil er es den Rechteinhabern schuldig ist, sondern auch, weil ihm entsprechende Steuereinnahmen entgehen.

Versteh mich nicht falsch, ich behaupte nicht, die Patentlösung zu haben, aber in einem Rechtsstaat Rechteinhaber einfach im Regen stehen zu lassen und zu sagen "Pech gehabt, es tut mir leid", nur weil es Ermittlungsprobleme gibt, ist für mich nicht akzeptabel - und offensichtlich auch nicht für den BGH.


Gruß, Gerhard

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J. Was soll ich... torsten40
Lach!!! winnigorny1