wenn er denn legal handelt und sich eben nicht Daten lädt, die eigentlich kostenpflichtig wären.
Da kann die Piratenpartei argumentieren und jammern wie sie will....
http://www.focus.de/digital/computer/illegale-downloads-im-internet-bgh-urteil-provider-muessen-kundendaten-weitergeben_aid_797521.html
Gruß
luttyy
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Den Prozess möchte ich sehen, wo bei einem Streitwert von 20-30.000 die Argumente des Beklagten nicht berücksichtigt werden
Du hast ja gar keine Argumente. Du kannst immer nur sagen "ich habe das nicht gemacht", aber wie willst du das beweisen?
Und auch bei einem Zivilprozess gilt, dass mir die Schuld _nachgewiesen_ werden muss (Beweislastumkehr gibts nur bei §§474-476 BGB).
Das ist ein fundamentaler Irrtum. Eine "Unschuldsvermutung" gibt es nur im Strafrecht - nicht im Zivilrecht!
Im Zivilrecht kommt der zum Zuge, der die besseren Argumente auf seiner Seite hat, egal ob er als Kläger etwas will, oder ob von ihm als Beklagtem etwas gewollt wird.
Die von dir genannten Paragraphen beziehen sich auf Verbrauchsgüterkäufe und sind für den hier diskutierten Sachverhalt völlig nutzlos.
CU
Olaf