wenn er denn legal handelt und sich eben nicht Daten lädt, die eigentlich kostenpflichtig wären.
Da kann die Piratenpartei argumentieren und jammern wie sie will....
http://www.focus.de/digital/computer/illegale-downloads-im-internet-bgh-urteil-provider-muessen-kundendaten-weitergeben_aid_797521.html
Gruß
luttyy
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Dann halte uns bitte mal auf dem Laufenden, wie die Sache vom Gericht behandelt wurde. Dass Du selbst diesbezüglich involviert bist, habe ich aus Deinem ersten Beitrag gar nicht herausgelesen.
Wenn Du in diesem Fall (unberechtigter Abmahnung wegen Versoßes gegen das Urheberrecht ???) als "Sieger" von Platz gehen solltest, wäre das ein Meilenstein der deutschen Rechtssprechung und auf alle Fälle Wert, in der Fachpresse Erwähnung zu finden!
Jedenfalls ist es für die meisten der in diesem Zusammenhang zu Unrecht Beschuldigten schwierig bis unmöglich, eine Beweisführung für ihre Unschuld zu führen.
Übrigens: Geht es bei Dir um ein Strafverfahren oder um ein zivilrechtliches Verfahren? Weiter oben sprichst Du nämlich von Strafverfolgung. Da gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Die Probleme bei der Beweisführung hat man eher im zivilrechtlichen Verfahren, weil dort eben keine grundsätzliche Unschuldvermutung existiert.
Gruß, mawe2