wenn er denn legal handelt und sich eben nicht Daten lädt, die eigentlich kostenpflichtig wären.
Da kann die Piratenpartei argumentieren und jammern wie sie will....
http://www.focus.de/digital/computer/illegale-downloads-im-internet-bgh-urteil-provider-muessen-kundendaten-weitergeben_aid_797521.html
Gruß
luttyy
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Und bei Zahlendrehern erwischt es dann immer einen anderen illegalen Downloader?
Die Wirklichkeit hat in der Vergangenheit bereits etwas anderes bewiesen...
Ausnahmen bestätigen die Regel...
Die paar zu Unrecht verdächtigen sind nicht gegen die Illegalen!
Die paar zu Unrecht verdächtigen sind nicht gegen die Illegalen!Wenn es nur ein paar wären, hoffe du mal, das du nie zu den zu unrecht Verdächtigten gehören wirst. Da wirst du deine liebe Mühe haben, zu beweisen, das du nichts gemacht hast.
Mir kann so etwas nicht passieren!
Ich pflege meine Blu-Ray-Filme zu kaufen (mittlerweile ist meine Sammlung ca.150 Filme groß) und die Musik, die mich interessiert, habe ich schon seit Jahren auf Kauf-CD,s.
Wenn ich eben kein Geld für den Sprit meines Autos habe, muss ich es sein lassen.
Aber auch der Spritklau nimmt in Deutschland vehement zu und sie sollten sich besser nicht erwischen lassen!
Mir kann so etwas nicht passieren!Bei nem Zahlendreher in der IP schon! Und dann bist du in der Beweispflicht, das du nicht gesaugt hast.
Ich pflege meine Blu-Ray-Filme zu kaufen (mittlerweile ist meine Sammlung ca.150 Filme groß) und die Musik, die mich interessiert, habe ich schon seit Jahren auf Kauf-CD,s.Sollte es zu einer Hausdurchsuchung kommen, interessieren die originale nicht, die Rechner sind dann erstmal weg!
An für sich mag das ja ok sein, nur muss dann sichergestellt sein, das es zu keinem Zahlendreher bei der IP Erfassung gekommen ist. Da dies niemand garantieren kann, sollte der Datenschutz vorrang haben.
Wie schon gesagt, die paar Figuren die das betrifft...
Sehe ich gelassen! Eine gute Rechtsschutzversicherung plus der Fachanwälte wirkt Wunder!
Bei mir ist alles protokolliert und gespiegelt...
Bei mir ist alles protokolliert und gespiegelt...Und da beweis mal, das du da nciht manipuliert hast. Die Firmen, die das erfassen, sehen sich als Unfehlbar. Beweis da mal, das die Fehler gemacht werden, Routerprotokolle wurden schonmal nciht zugelassen.
:D die passen da auch so auf :D
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
Und da beweis mal, das du da nciht manipuliert hast.
Ein rechtssicherer Nachweis der eigenen IP ist schlicht und einfach nicht möglich.
Das können die Firmen die IPs sammeln auch nicht, aber auf dieser Basis erfolgt dann eine rechtliche Verfolgung mit Umkehrung der Unschuldsvermutung.
Anwälte können da auch nicht hinreichend sicher helfen, sondern nur sehr viel Glück!
Die Abdeckung von Urherberrechtsabmahnungen ohne Selbstbeteiligung wird man höchstens noch in älteren Bestandsverträgen mit Rechtsschutzversicherungen finden. Und selbst dann hat man immer noch viel Ärger und einen hohen Zeitaufwand bei so einer Geschichte.
Ein rechtssicherer Nachweis der eigenen IP ist schlicht und einfach nicht möglich.Ist das wirklich so?
Ich habe z.B. eine IP Webcam, die mir automatisch die jeweils akuelle, externe IP auf meinen Email-Account sendet. Die Cam hat ein geschlossenes System, eben die Firmware.
Nun könnte man mir evtl. anlasten, die Emails gefälscht zu haben etc.
Ich werde diese Emails jedenfalls von jetzt an sammeln! Wer weiß, wozu es gut sein mag!
Schon schwierig, das alles!
Gruß
Maybe
Die Cam hat ein geschlossenes System, eben die Firmware.
Das ist schon deshalb vollkommen egal, weil sich nicht sicher nachweisen lässt das die Mails wirklich von der Kamera selbst versendet wurden. Hättest Du genau so gut von Hand per Telnet machen können...
Ich werde diese Emails jedenfalls von jetzt an sammeln!
Vermeintlich gesammelte eMails kann man auch ganz einfach mit einem Texteditor selbst basteln.
Um hinreichend sicher nachzuweisen, dass vorliegende digitale Dokumente nicht nachträglich verändert wurden müsste man zumindest eine Dritte Partei hinzuziehen der alle beteiligten Vertrauen (in DE würde das wohl fast zwangsläufig auf einen Notar hinauslaufen) und dort Hashes in Kombination mit zuverlässigen Zeitangaben hinterlegen. Billig wird das sicher schon mal nicht...
Selbst damit wäre es aber immer noch nicht möglich nachzuweisen, dass Du zu einem bestimmten Zeitpunkt keinen Netzzugang über eine bestimmte IP-Adresse hast. Wenn Du in Deinem Log eine andere Adresse hast dann natürlich nur um kriminelle Netzaktivitäten zu verschleiern...
Gruß
Borlander
Moin,
was bleibt einem da noch? Eine statische IP-Adresse? Wenn man da verdächtigt wird, dann ist es wenigstens übersichtlich?
Die Protokolldateien des Providers sind also als Beweismittel zulässig, die eigenen nicht? Von Zahlendrehern abgesehen sind auch Serverlogs zu fälschen.
Gruß
Maybe
Die Protokolldateien des Providers
Die sind nicht mehr vorhanden bis Du mit den Vorwürfen konfrontiert wirst...
Von Zahlendrehern abgesehen sind auch Serverlogs zu fälschen.
Es gab vor einiger Zeit mal eine Webseite auf der man Screenshots (die scheinbar regelmäßig als "Beweis" präsentiert werden) der Übwachungssoftware mit beliebigen IPs generieren konnte.
Eine statische IP-Adresse? Wenn man da verdächtigt wird, dann ist es wenigstens übersichtlich?
Mit einer statischen IP sehe ich da eher Nachteile: Bei einer dynamischen IP hat man vielleicht noch geringfügig bessere (aber immer noch real kaum vorhandene) Chancen sich zu wehren, weil dann z.B. auch eine nicht hinreichend exakt garantierte und dokumentierte Zeitmessung bei der IP-Erfassung zweifel am Verfahren der IP-Ermittlung schüren könnte.
Gruß
Borlander
Moin,
es ist einfach nur noch frustrierend!
Ich habe mir dennoch vorgenommen, die Emails meiner Cam zu archivieren, besser als garnichts. Die meisten machen sich über sowas nicht mal Gedanken, warum auch!?
Gruß
Maybe
Mir kann so etwas nicht passieren!
Das kann absolut jedem passiert, dass er schuldlos abgemahnt wird!
Ich pflege meine Blu-Ray-Filme zu kaufen (mittlerweile ist meine Sammlung ca.150 Filme groß) und die Musik, die mich interessiert, habe ich schon seit Jahren auf Kauf-CD,s.
Das interessiert die Abmahner einen Scheissdreck ob Du keine einzige oder 10000 CDs im Regal stehen hast...
Na gut! Schauen wir einmal...
Ich muss die Musikindustrie nicht fürchten und wenn denn alle grundsätzlich zu den Verdächtigen zählen, einfach den Stecker ziehen, den Provider kündigen, sich Brieftauben halten, Decke für Rauchzeichen auspacken und auch Trommeln könnten helfen... ;-)
Fazit: Du hältst einen Generalverdacht, eine Aushebelung der Unschuldsvermutung und die eine "Privatisierung der Strafverfolung" für angemessen und toll? :-(
Du unterstellst mir Dinge, die ich so nie geäußert habe!
Ich habe schlicht und ergreifend gegen die "Kostnixfraktion", die sich auf Kosten anderer sich bereichern keinerlei Mitleid und ich hoffe, dass man sie richtig an den Eiern fasst...
Ich kann das "Umsonst, Günstig, Kostenlos und weiteres Gejammere" nicht mehr lesen.
Wenn ich Porsche fahren will, muss ich auch das Potential dazu haben!
Du unterstellst mir Dinge, die ich so nie geäußert habe!
Dann solltest vielleicht besser eine Thread-Überschrift wählen die sich nicht wie ein Plädoyer für den Überwachungsstaat liest...
Ich bin eben einfach dafür!
Das hier auf Teufel komm raus solche Sachen aus dem Netz illegal gesaugt werden, steht ja wohl außer Frage!
Du kannst ja einen Gegenthread eröffnen, das steht dir ja frei...
Sollte man dazu vielleicht mal gelesen haben. Der Artikel bezieht sich auf eine Untersuchung dieser IP-Logger in den USA. Die Forscher haben sich gezielt in die Torrent-Netzwerke reingehängt und wollten feststellen, wie zuverlässig diese Trackerei überhaupt funktioniert.
Eines der schönsten Ergebnisse: 3 Netzwerklaserdrucker haben eine Abmahnung bekommen (zumindest deren IP)
Das Fazit der Untersuchung: Die Logging-Software ist unzuverlässig, produziert von sich aus Fehler und kann auch gezielt reingelegt werden (besagte Laserdrucker...), womit jeder damit ermittelter 'Beweis' praktisch wertlos ist.
Die Abmahner wollen das natürlich nicht wahrhaben und behaupten weiterhin, das ihre Software perfekt und fehlerfrei funktioniert.
Auch ein schöner Artikel der c't zu dem Thema:
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
Abschliessend kann man wohl nur sagen, das heutzutage JEDER eine Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung bekommen kann, auch ohne irgend etwas Unerlaubtes runterzuladen. Und es ist extrem schwierig seine Unschuld nachzuweisen, auch wenn man wirklich nichts Illegales geladen hat.
Von daher finde ich deine Freude etwas daneben.
Die Logging-Software ist unzuverlässig...Da habe ich etwas in meinem Fundus:
http://www.hb-law.de/alle-beitraege/11-urhr/129-lg-koeln-fehlerquote-filesharing-bei-50-90
Den englischen Beitrag kann ich leider nicht lesen und der von der c't stammt aus dem Jahr 2010.
Wie weit somit das heute noch so seine Gültigkeit hat, kann ich nicht nachvollziehen!
Ich bleibe bei meinem Standpunkt, wer nichts macht, muss auch nichts fürchten...
Ich bleibe bei meinem Standpunkt, wer nichts macht, muss auch nichts fürchten.
Warum?
Du machst das gut - unbequeme Artikel ignorieren weil sie entweder veraltet oder in einer Fremdsprache sind. So kann man auch den Kopf in den Sand stecken.
Ansonsten ist es natürlich überhaupt kein Problem das wir mittlerweile bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei einer Umkehr der Unschuldsvermutung angekommen sind - du bist solange schuldig bis du deine Unschuld bewiesen hast...wozu du in der Regel natürlich nicht in der Lage sein wirst.
Einen gerade mal zwei Jahre alten Artikel aus veraltet zu bezeichnen ist sowieso schon gewagt. Vor allem wenn es um konzeptionelle Schwächen sowohl auf technischer Seite, als auch der rechtlichen Beurteilung gibt und überhaupt keine Anreiz bestand diese zu beheben so lange einfach alles ohne intensiver Prüfung durch einen Richter durchgewunken wird...
Hallo
Ist es wirklich luttyy der hier schreibt oder nur sein gespiegeltes Unterbewusstsein ?
Was bei der ganzen Sache wenig Beachtung findet, ist, Lieschen Müller wird sich einen Anwalt nehmen müssen für einen Sachverhalt, den sie nicht begreift, sie wird Geld bezahlen, für Dinge die sie nicht erhalten hat und sie wird, wenn sie gewinnt, lange auf ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn sie überhaupt das Geld dafür aufbringen kann.
In jedem Fall aber bedeutet es viel Lauferei und Schreiberei die man hätte vermeiden können. Wenn aber schon die Rechtsgelehrten das Recht mit Füssen treten muss viel Geld im Spiel sein
Ich bin auch gegen Illegale Downloads und für eine gerechte Bestrafung aber das Recht der Unschuldigen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.
-groggyman-
Moin luttyy,
... das Dosentelefon hast Du noch vergessen.
Grüsse
Hellawaits
Ich pflege meine Blu-Ray-Filme zu kaufen (mittlerweile ist meine Sammlung ca.150 Filme groß) und die Musik, die mich interessiert, habe ich schon seit Jahren auf Kauf-CD,s.
In dem von Dir verlinkten Artikel heißt es:
"...müssen Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen in aller Regel den Namen und die Anschrift von Nutzern mitteilen, die ein Musikstück unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben."
Es geht also um die (unberechtigte) Bereitstellung von Inhalten.
Der Hinweis auf Dein großes Archiv an gekauften CDs ist somit völlig kontraproduktiv. Denn selbstverständlich kann ich umso mehr Inhalte illegal bereitstellen, je mehr Inhalte mir zur Verfügung stehen. Ein großes CD-Archiv dürfte bei näherer Betrachtung also keineswegs entlastend wirken sondern eher den Eindruck noch verstärken, dass da jemand ist, der viel anbieten kann!
Letztendlich geht es aber auch gar nicht darum.
Es geht darum, dass Du auch mit dem größten denkbaren Musikarchiv im Hintergrund nicht vermeiden kannst, dass Du völlig zu Unrecht als "Uploader" denunziert wirst. Und eine Chance, das Gegenteil zu beweisen, hast Du nicht!
Ich verstehe Dein Argument, dass diejenigen, die tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen, zu Recht dafür zur Verantwortung gezogen werden sollen. Ich bin da genau der gleichen Meinung wie Du.
Solange aber keine Mittel und Wege existieren, unberechtigte Vorwürfe widerlegen zu können, muss die (berechtigte) Verfolgung von Urheberrechtsverstößen hinter den Schutz unberechtigt Verdächtiger zurücktreten!
Gruß, mawe2
Ist ja toll, wie ihr euch alle so auskennt!
Wenn man die Beiträge liest könnte man meinen, das alle unschuldig sind und die böse Musikindustrie nichts anderes zu hat als genau diese Unschuldigen zu verfolgen!
Bei dem Millionen von illegalen Downloads wird es immer welche treffen die unschuldig sind, das wird auch nicht bestritten!
Für die wirklich Unschuldigen im Knast interessiert sich nebenbei keine Sau, nur hier plustern sich alle auf, weil es eben auch paar unschuldige trifft.
Vor zig Jahren habe selbst ich über Napster auch Musik von anderen privaten Rechner geladen. Bis es dann dann Napster in der Form nicht mehr gab, die Musikindustrie dagegen angegangen ist und dann habe ich es einfach sein lassen.
Ich habe wieder mal den Eindruck, dass getroffene Hunde besonders laut bellen.
Solange der BGH solche Urteile fällt, bin ich jedenfalls voll damit einverstanden!
Ganz einfach..
Wenn man die Beiträge liest könnte man meinen, das alle unschuldig sind und die böse Musikindustrie nichts anderes zu hat als genau diese Unschuldigen zu verfolgen!Nein, nur diese Software macht genügend fehler, wie im CT Artikel erwähnt, kann es passieren, das die Fehlerquote bei 90% liegt. Na klingelts?
Bei dem Millionen von illegalen Downloads wird es immer welche treffen die unschuldig sind, das wird auch nicht bestritten!Das stimmt, aber bei einer Software, die bis zu 90% fehler produziert, erwischt es größtenteils unschuldige.
Für die wirklich Unschuldigen im Knast interessiert sich nebenbei keine Sau, nur hier plustern sich alle auf, weil es eben auch paar unschuldige trifft.Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen, jemand der zu unrecht im Knast sitzt, hat Schadensersatzansprüche wenn der fehler erkannt wird. Bei den Unschuldigen die Protokolliert werden, hast du keinerlei ansprüche und nur kosten.
Vor zig Jahren habe selbst ich über Napster auch Musik von anderen privaten Rechner geladen. Bis es dann dann Napster in der Form nicht mehr gab, die Musikindustrie dagegen angegangen ist und dann habe ich es einfach sein lassen.So und jetzt wird durch einen Fehler genau, deine IP Adresse als Uploader angezeigt. Was nun? Wie willst du beweisen, das du nichts angeboten hast? Das erklär mir mal bitte! Das wirst du nicht können, weil unsere Richter i.d.R. keine Ahnung von der Materie haben und den IP Logger als Unfehlbar betrachten.
Ich habe wieder mal den Eindruck, dass getroffene Hunde besonders laut bellen.aha, sind wir jetzt alle Filesharer, weil wir den Datenschutz als wichtiger betrachten, wie eine fehlerhafte Software, die auch <b>dich</b> zu unrecht loggen kann?
Solange der BGH solche Urteile fällt, bin ich jedenfalls voll damit einverstanden!Also ich wünsche ja niemanden was böses, aber in diesem Fall hoffe ich, das du mal in diese Situation gerätst. Viel spaß und jammer uns dann nicht die Ohren voll, weil du zu unrecht beschuldigt wirst und das Gegenteil nicht beweisen kannst.
jammer uns dann nicht die Ohren voll,Das wirst du von mir nicht erleben...
Das wirst du von mir nicht erleben...Hoffen wir es mal.
Wie schon von mehreren Usern erwähnt, ich finde es vollkommen OK, wenn Filesharer abgestraft werden. Immerhin, zahle ich ihre, illegal beschafften Daten, beim Kauf mit. Aber solange es so viele unschuldige Betroffene gibt, sollte der Datenschutz vorrang haben. Wenn von 10000 Abgemahnten nur einer zu unrecht beschuldigt werden würde, würde ich ja eventuell noch sagen, das du recht hast. Nur so wie es derzeit ist, das zwischen 50 und 90% der Abmahnungen nicht berechtigt sind, sind deine Worte milde gesagt, für den Poppes.
Für die wirklich Unschuldigen im Knast interessiert sich nebenbei keine Sau, nur hier plustern sich alle auf, weil es eben auch paar unschuldige trifft.
Ich habe wieder mal den Eindruck, dass getroffene Hunde besonders laut bellen.
Lutty, so langsam verspielst du bei mir einiges an Sympathiepunkten...
Bei dem Millionen von illegalen Downloads wird es immer welche treffen die unschuldig sind, das wird auch nicht bestritten!
Das Problem ist, das es von der Industrie billigend in kauf genommen wird, weil die Methoden zur Feststellung schlichtweg unzuverlässig sind.
Das LG Köln ging bei einem Prozess von einer Fehlerquote von 50-90% aus (siehe den Link oben von Lockenfrosch). Also mindestens jeder 2.Verdächtige wäre unschuldig, tendenziell noch mehr.
Da ist dann nicht mehr 1 von 10000 Unschuldig, und selbst der wäre noch zuviel!
Da ist dann nicht mehr 1 von 10000 Unschuldig, und selbst der wäre noch zuviel!Full Ack!
So wie es derzeit ist, werden jede menge Leute, unschuldig in den finanziellen Ruin getrieben.
Im Zweifel für den Angeklagten ist damit ad absurdum geführt, obwohl dies eine Grundlage für unser Rechtsverständnis darstellt. Genau das stellst du aber in Frage, mit deiner Argumentation und wunderst dich, warum sich Leute darüber aufregen. Ob ein paar Unschuldige über die Klinge springen ist dir scheißegal, wo gehobelt wird, fallen Späne, ja, das klingt zutiefst sympathisch und nach jemandem, der sich über die weitreichenden Folgen solcher Urteile völlig im klaren ist.
Ich wünsche niemandem was Schlechtes, aber ein paar tausend Euro Strafe würden deiner Einstellung sicher etwas auf die Sprünge helfen, bei der dir auch 10 RSV nicht aus der Patsche helfen, da alleine die Argumentation mit der fehlerhaften IP zählt. Vor allem, wenn du einen Richter hättest, der genau so denkt wie du und dir in der Urteilsbegründung süffisant erklärt, dass getroffene Hunde bellen würden. Der folgende Thread auf Nickles wäre sicher sehr interessant.
Es gibt mehr als genügend Leute in diesem Land, die sich eine Rechtsschutzversicherung nicht leisten können, das nur nebenbei und nein, die kriegen nicht alle Hartz4. Einer steigenden Anzahl von Mitmenschen sind die eben nicht scheißegal und deswegen ist es schön, wenn gebellt wird.
Das ich mit meiner Einstellung hier keine Freund hier finde war mir schon klar.
Aber dieses Gegeifere von einigen was ich da alles gewünscht bekomme, spricht Bände...
Geht mir aber sonst wo vorbei!
Hallo ,
die aktuelle deutsche Rechtsprechung und dieser Thread war
der Grund, warum ich heute bei BING den Begriff
"Provider feste IP" eingegeben habe.
Warum erwähnt hier keiner eine feste IP?
Mit freundlichen Grüßen
fröschl
Hallo
Hat sicher mit dem Preis zu tun, denn <cite>Von den großen bekannten Providern hat keiner feste IPs im Angebot. </cite>
Feste IP
-groggyman-
Hallo ,
ich bleibe dran, 10.- Euro monatlich ist doch im
Kostenvergleich akzeptabel. Wenn das erstellte
Protokoll bei Gericht zugelassen wird, hält man
sich die abmahnenden Winkeladvokaten vom Hals.
Mit freundlichen Grüßen
fröschl
Warum erwähnt hier keiner eine feste IP?
Warum sollte man? Wo siehst Du da einen Vorteil? Ich kann keinen erkennen.
Sehe eine feste IP tendenziell eher als Nachteil, weil sich damit sehr genaue Benutzerprofile erstellen lassen. Leider bin ich teilweise an einen Zugang mit fester IP gebunden...
Gruß
Borlander
Hallo ,
der Vorteil ist das Protokoll (genaues Benutzerprofil).
Damit hat ein Zahlendreher oder eine falsche Behauptung
keine Chance.
Mit freundlichen Grüßen
fröschl
Damit hat ein Zahlendreher oder eine falsche Behauptung keine Chance.Und was ist, wenn durch einen Zahlendreher, genau deine IP generiert wird?
Hallo ,
da greift das Protokoll.
Mit freundlichen Grüßen
fröschl
da greift das Protokoll.Wie, wenn es als beweis nicht zugelassen wird?
Ebenso bringt der Satz, ich war nicht zuhause keine Rettung.
So oder so, wenn die Sache so bleibt und du ins Auge der Rechteverwerter gestochen bist, bist du am Arsch.
Hallo ,
meine Vorstellung ist:
1. Die feste IP
2. Das bei Gericht anerkannte Protokoll
Mit freundlichen Grüßen
fröschl
Man sollte einfach jeden Menschen von Geburt ab an eine Static IP und einen Strichcode zuweisen. Damit kann man sich dann im Internet einloggen/auswesen ;)
Klar! Chip ins Gehirn pflanzen und lossurfen. Einmal im Monat ist dann der Gang zum Überwachungsbüro der Musikindustrie fällig. Da wird dann kurz gecheckt, ob man illegale Sachen gesehen oder geladen hat. Die dafür fälligen Strafen werden sofort vom Konto abgebucht, was kein Problem ist, da die Kontodaten natürlich auch auf dem Chip gespeichert sind und die MI logischerweise dazu berechtigt ist, diese auch zu nutzen.
Gute Idee? Aber sicher doch, würde ich da sagen.....
Gruß
K.-H.
Ja genau, so in der Art dachte ich es mir das auch ;)
Wenn einer etwas laggt beim laufen, nutzt dieser sicher ein Proxy mit einem schlechten Ping ^^
Einmal im Monat ist dann der Gang zum Überwachungsbüro der Musikindustrie fällig.
Das scheint mir unnötig aufwändig: Wenn schon dann gleich den kompletten Internetverkehr über Kontrollserver der Musikindustrie laufen lässt und Verschlüsselung verbietet...
Bei den ganzen heckmeck (norddeutsch = Aufwand) der da betrieben wird, könnte ich mir gut vorstellen, dass die nur an die Server in Frankfurt ran wollen. Denn nur von da aus, lässt sich der gesamte deutsche Internetverkehr protokolieren und einschränken.
Sogut wie jede Traceroute ins Ausland geht halt über die Frankfurt Server. Und mit einem von und zu Guttenberg im EU Paralament mit-zuständig für das europäische Internet, ist die ganze Sache schon so gut wie gekauft!
Und die ganze Suppe nuur wegen dem Urheberrecht, denn da ist es wie mit der Sicherheit, der der es verteigigt hat nunmal das letzte Wort. Niemand stellt sich gegen das Urheberrecht, und gegen die Sicherheit.
Damit will ich nicht Urheber verunglimpfen, jeder sollte für Arbeit entlohnt werden, dennoch geschieht *entschuldige* viel zu viel Scheisse, unter dem Deckmantel "Urheberrecht"
Damals war es die Kinderpornografi heute das Urheberrecht! Die füren die Internetzensur ein, koste es was es wolle!
Hallo ,
es muß nicht solche gigantischen Ausmaße annehmen.
Es wird einfach für jede Wohnung, neben Strom- und
Gaszähler, der Internetzähler installiert, der auf der Basis
der Browser, den Internetverkehr protokolliert.
Die Dauer der Aufzeichnung werden, auf Wunsch der
Staatsanwaltschaft, die Gerichte bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
fröschl
da greift das Protokoll.
Welches Protokoll, was soll da drinstehen und was willst Du damit rechtsicher nachweisen?
Hallo ,
meine Vorstellung ist:
1. Die feste IP
2. Das bei Gericht anerkannte Protokoll
Mit freundlichen Grüßen
fröschl
PS: Mehr ist nicht nötig.
Das beantwortet meine Frage nicht:
Welches Protokoll [von wem erstellt?], was soll da drinstehen und was willst Du damit rechtsicher nachweisen?
Hallo ,
die Beantwortung Deiner Fragen ist wie das Rad neu erfinden,
einfach mal bei Wikipedia klicken
Mit freundlichen Grüßen
fröschl
die Beantwortung Deiner Fragen ist wie das Rad neu erfinden,Nein. Oben hatte ich ja bereits die technischen Hürden für eine aufgeführt. Der Nachweis eines Nicht-Handelns ist zudem noch besonders unmöglich...
Damit hat ein Zahlendreher oder eine falsche Behauptung keine Chance.Durch einen Zahlendreher kann auch gerade genau Deine feste IP entstehen. Siehe dazu auch die Drucker die eine Abmahnung bekommen haben...
Mit geifern kennst du dich aus, nicht wahr? Warum sollte man dir nicht wünschen, was du anderen gerne in die Wiege gelegt siehst?
Reg dich nicht auf Fetzen, manchmal habe ich das Gefühl, als wenn er denkt "wer nicht für mich ist, ist gegen mich".
luttyy kann sich doch Freunde bei Facebook kaufen und dann über uns herfallen
-ein Schelm-
Beifall und Schulterklopfen sind die hier mit Sicherheit sicher...
Ihr könnt ja alle reden was ihr wollt, ich vertrete da meine Meinung und lasse mich da auch nicht verbiegen.
Der BGH ist nicht irgendein Klitschenverein, sondern unsere höchste Institution der Rechtsprechung.
Da werden auch nicht leichtfertige Urteile gefällt, selbst die Politik musste sich in der letzten Zeit einiges ins Stammbuch schreiben lassen.
Das ist eben meine Rechtsauffassung, wenn andere das anders sehen. ist das ihr gutes Recht...
Was soll es, das Gesetz ist da und es ist gültig, ferddich...
Der BGH ist nicht irgendein Klitschenverein, sondern unsere höchste Institution der Rechtsprechung.Und auch der fällt seine Urteile, aufgrund der Beweiskraft. Wenn du deine Unschuld im Falle der Urheberrechtsverletzung nicht beweisen kannst, bist du Schuldig. Das ist Zivilrecht und da gewinnt der mit den besseren Anwälten und Beweisen. Du als kleiner Hansel, hast da definitiv das nachsehen. Natürlich kannst du solange in Revision gehen wie du willst. Die Frage ist nur, wann ein Gericht die Revision ablehnt, weil es keinen Sinn darin erkennt. Dies würde in einem solchen Fall sicher passieren.
Das ist eben meine Rechtsauffassung, wenn andere das anders sehen. ist das ihr gutes Recht...Dann ist deine Rechtsauffassung, gelinde gesagt für den Arsch. Ich habe die Auffassung, solange es nicht eindeutig bewiesen ist, das jemand Schuldig ist, hat er freigesprochen zu werden.
Was soll es, das Gesetz ist da und es ist gültig, ferddich...
Laut Herrn Vetter passt das Urteil allerdings so überhaupt nicht zum geltenden Gesetz. Der siehe das letzte Wort in dieser Sache noch nicht als gesprochen an und hat die Hoffenung, dass das BVerG sich am deutlich geäußerten Willen des Gesetztgebers orientiert.
Nebenbei führt er auch noch mal klar auf warum ein solcher Eingriff in Grundrechte (Telekommunikationsgeheimnis!) zugunsten wirtschaftlicher Interessen selbst bei einer Beschränkung auf Gewerbliches Ausmaß (was klar in den aktuellen Gesetzen steht) schon grenzwertig ist. Und wie sich hier im Thread deutlich zeigt teilen etliche User diese - gut begründeten - Bedenken.
Moin luttyy,
um die Wahrung der Rechte des Künstlers geht doch nur noch temporär, das ist lediglich noch der rechtliche Deckmantel. Das Ganze hat inzwischen System und tritt nicht vereinzelt auf. Ab und an liest man mal in den Medien, dass Frau xxx abgemahnt wurde. Was denkst Du, wie viele Mahnung dabei aus Angst lieber bezahlt werden, weil man evtl. denkt, der Sohn, die Tochter haben vielleicht was geladen?
Die hohen Beträge sollen ein Exempel statuieren, ja wieviele Exempel denn bitte noch?
Die Abmahnindustrie ist inzwischen einfach eine gewaltige Geldmaschine geworden und davon kommt, wenn überhaupt, nur ein Bruchteil beim Künstler an. Der Großteil bleibt bei den Juristen hängen, die dadurch Millionen verdienen. Und diese "Juristen" sollte man mit Gesetzesbüchern erschlagen.
Gruß
Maybe
Und diese "Juristen" sollte man mit Gesetzesbüchern erschlagen.
Volle Zustimmung. - Das ist nämlich genau die Kehrseite der Medaille.
Und genau da gehört der Urheberrechtsschutz nachgebessert. - Bzw. es sollte eine "Gebührenbegrenzung" festgelegt werden, die den Arbeitsaufwand der Abmahner mit einem Durchschnittlohn abspeist, so dass dieser Job für Anwälte uninteressant wird....
Und diese "Juristen" sollte man mit Gesetzesbüchern erschlagen.
Heute benutzen viele Juristen nur noch digitale Gesetzbücher / Online-Datenbanken. Wie willst Du die "Strafe" damit vollstrecken? :-)
Gruß, mawe2
Heute benutzen viele Juristen nur noch digitale Gesetzbücher / Online-Datenbanken. Wie willst Du die "Strafe" damit vollstrecken? :-)So nen Rechner, könnte man auch schmeissen. Zur Not, nimmt man einfach die Platten, auf denen die Datenbanken liegen. Tun sicher auch mehr weh, wie ein "weiches" Buch! ;o)
Heute benutzen viele Juristen nur noch digitale Gesetzbücher / Online-Datenbanken. Wie willst Du die "Strafe" damit vollstrecken? :-)Ich hab noch einige alte Tastaturen und auch 2 Notebooks in Reserve. Dafür würde ich die gerne spenden! Alternativ drucke ich entsprechende Texte auch gerne aus und lasse sie im Hardcover binden, dann sind sie vielleicht mehrfach verwendbar.
;-)
Gruß
Maybe
Damit haben wir schon längst zu leben gelernt, "zu Unrecht verdächtigt" zu werden. Jedesmal, wenn die Polizei eine Rasterfahndung durchführt, um beispielsweise Alkolenker oder Drogendealer aus dem Verkehr zu ziehen, muss man eine Überprüfung auch über sich ergehen lassen. Fahrzeug- und Lenkerkontrolle Ist lästig und kann einen wichtigen Termin kosten.
Aber was gibt's für Alternativen: Hellseher bei der Polizei? Unfehlbare Richter? Oder überhaupt niemand mehr verfolgen, denn der Alkotest könnte ja zufällig gerade falsch positiv anzeigen? Beim Abelesen des Nummernschildes durch die Überwachungskamera könnte ein Zahlendreher vorgekommen sein? Keine Gerichtsverhandlungen mehr, denn auch Augenzeugen können irren, die Beweismittel könnten gefälscht sein, der Verteidiger könnte unfähig sein, der Richter könnte bestochen sein? Und dafür gibts jede Menge Beispiele, dass das vorkommt, sogar besonders tragische aus den USA, wo Menschen trotz aufwändigem Verfahren zu Unrecht hingerichtet wurden. Dennoch ist man noch in keinem Staat auf die Idee gekommen, die gesamte Strafverfolgung zu beenden, weil es dabei immer wieder auch zu Fehler kommt, oder Polizeieinsätze nicht mehr durchzuführen, weil gelegentlich die falschen ergriffen werden .
Ich würde mal vermuten, dass die Anzahl der "Zahlendreher" beim Ablesen einer IP doch eher wenige sind (copy-paste). Wenn dann die Abmahnung kommt, einfach dagegen Einspruch erheben. Wenn es dann bei einer gerichtlichen Beweisaufnahme dann ein weiteres Mal an genau derselben Stelle vorkommt, einsehbar auch für einen Verteidiger, so halte ich das für äußerst unwahrscheinlich. Vielleicht kann ich auch beweisen, dass ich zu dieser Zeit auf Geschäftsreise war und meinen PC gar nicht benützte.
Klar, für den zu Unrecht Beschuldigten, ist das nicht lustig, und möglicherweise geht das in die Instanzen - falls das Prozessrisiko und die Kosten dafür stehen. Andernfalls kann man das wie einen "Parkschaden" einstufen, wo jemand mein Fahrzeug beschädigt und Fahrerflucht begeht.
Wenn jemand Rechte an einer Sache erworben hat, dann auf Grundlage unserer Gesetzgebung. Es ist Aufgabe des Staates, die Gesetze zu schützen. Wenn der Staat das nicht in jedem einzelnen Fall selbst durchführen kann oder will, muss er für Alternativen sorgen. Jedenfalls muss man einem Rechteinhaber zugestehen, dass er nicht tatenlos zusieht, wie er um sein Recht betrogen wird, und sich dann alle hinter dem "Datenschutz" verstecken und möglicherweise fehlerhafter IP-Ermittlung ins Treffen führen, um sich ins Fäustchen zu lachen.
Gruß, Gerhard
Wenn es dann bei einer gerichtlichen Beweisaufnahme dann ein weiteres Mal an genau derselben Stelle vorkommt, einsehbar auch für einen Verteidiger, so halte ich das für äußerst unwahrscheinlich.
Das Problem ist, dass zu dem Zeitpunkt, an dem Du Deine Unschuld beweisen willst, die fraglichen Daten beim Provider schon wieder gelöscht sind. Ob die Logs Deines Router bei Gericht als Beweismittel zugelassen werden, darf stark bezweifelt werden, weil sie zu leicht zu manipulieren wären.
Du hast also letztendlich gar keine Chance, Deine Unschuld zu beweisen. Das geht also nicht erst in irgendwelche Instanzen sondern Du wirst erstinstanzlich schon verurteilt. Und das nur, weil Richter einem fragwürdigen, fehlerbehafteten Verfahren mehr Beweiskraft unterstellen als z.B. Deinem Router-Log.
Deswegen ist dieses Verfahren generell abzulehnen.
Vielleicht kann ich auch beweisen, dass ich zu dieser Zeit auf Geschäftsreise war und meinen PC gar nicht benützte.
Das interessiert in diesem Falle einen Richter überhaupt nicht. Du müsstest beweisen, dass kein anderer über Deinen DSL-Anschluss den Download gemacht hat. Und diesen Beweis kannst Du ebenfalls kaum erbringen.
Der Vergleich mit einem Ablesefehler beim Nummernschild ist insofern völlig sinnlos, da in diesem Falle ja ein Beweisfoto vorliegt, das auch zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt ausgewertet werden kann. Genau das ist im Falle der IP-Adresse eben nicht möglich.
Gruß, mawe2
Das Problem ist, dass zu dem Zeitpunkt, an dem Du Deine Unschuld beweisen willst, die fraglichen Daten beim Provider schon wieder gelöscht sind. Ob die Logs Deines Router bei Gericht als Beweismittel zugelassen werden, darf stark bezweifelt werden, weil sie zu leicht zu manipulieren wären.
Genau so ist es.
Nebenbei, diesen Punkt verstehe ich überhaupt nicht. Wenn ein Provider Logdaten seines Kunden an eine Abmahnkanzlei herausgibt: warum geht dann nicht einfach eine Kopie dieses Schreibens an diesen Kunden?
Dann weiß er, dass da etwas im Busch ist und er kann sich dagegen wehren. Warum wird das nicht einfach so gemacht? Mehr noch, es sollte geradezu zwingend vorgeschrieben sein, dass der Kunde gleichzeitig mit der Anwaltskanzlei des Gegners informiert wird.
Dann könnten wir uns doch die ganze Aufregung rund um dieses Thema sparen, oder habe ich etwas Wesentliches übersehen?
CU
Olaf
Da stimme ich Dir voll und ganz so. So, wie Du es forderst, wäre es die vernünftigste Lösung.
Auch in anderen Situationen bekomme ich ja eine Information, wenn Daten von mir weitergeleitet werden (z.B. ans Finanzamt oder an die Krankenkasse). Eine gerichtlich Durchsetzung der Abmahnung dürfte grundsätzlich nur möglich sein, wenn der Abgemahnte frühzeitig genug über die Weiterleitung informiert wurde, um selbst noch Beweise sichern zu können. Alles andere sollten die Gerichte gleich ablehnen dürfen.
Manchmal gibt es ganz einfache Lösungen, die trotzdem niemand realisieren will...
Gruß, mawe2
Manchmal gibt es ganz einfache Lösungen, die trotzdem niemand realisieren will...
Tja, da stellt sich wieder die Frage, warum.... Ich bin wohl doch ein alter Verschwörungstheoretiker???
Ich sehe gelassen einer allfälligen Verhandlung entgegen und bin gespannt, ob meine Darstellungen den Richter "überhaupt nicht interessieren" werden, wie du sagst, und ob er mich verurteilt, obwohl der Kläger keine Beweismittel vorlegen kann, die einer Überprüfung standhalten. Eine Verurteilung durch das Erstgericht wäre auch noch lange nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit.
Gruß, Gerhard
Dann halte uns bitte mal auf dem Laufenden, wie die Sache vom Gericht behandelt wurde. Dass Du selbst diesbezüglich involviert bist, habe ich aus Deinem ersten Beitrag gar nicht herausgelesen.
Wenn Du in diesem Fall (unberechtigter Abmahnung wegen Versoßes gegen das Urheberrecht ???) als "Sieger" von Platz gehen solltest, wäre das ein Meilenstein der deutschen Rechtssprechung und auf alle Fälle Wert, in der Fachpresse Erwähnung zu finden!
Jedenfalls ist es für die meisten der in diesem Zusammenhang zu Unrecht Beschuldigten schwierig bis unmöglich, eine Beweisführung für ihre Unschuld zu führen.
Übrigens: Geht es bei Dir um ein Strafverfahren oder um ein zivilrechtliches Verfahren? Weiter oben sprichst Du nämlich von Strafverfolgung. Da gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Die Probleme bei der Beweisführung hat man eher im zivilrechtlichen Verfahren, weil dort eben keine grundsätzliche Unschuldvermutung existiert.
Gruß, mawe2
Ich habe keinen Prozess laufen. Ich wollte sagen: Sollte es irgendwann einmal zu einem Prozess kommen, so sehe ich dem gelassen entgegen.
Ich bin schon Jahre im Netz, täglich so ca. 16 Stunden, und bis jetzt habe ich noch nie eine Zahlungsaufforderung wegen illegaler Downloads bekommen. Scheint also doch nicht allzu häufig zu sein, dass jemand fehlerhaft bezichtigt wird, sonst hätte es mich - statistisch gesehen - auch längst erwischen müssen.
Dein Hinweis über die Unschuldsvermutung im Zivilrecht ist natürlich berechtigt und muss berücksichtigt werden.
Andererseits scheint es aber auch nicht so zu sein, dass irgendwelche Kläger / Abmahnanwälte IP-Adressen "erfinden" oder woanders hernehmen und dann, sozusagen auf "gut Glück", abmahnen. Das wäre dann die Super-Geldquelle, wenn es genügen würde, dass der Kläger eine Behauptung aufstellt und seine Behauptung mit nichts beweisen bräuchte - obwohl ich durchaus auch schon solche Mails erhalten habe, wo sinngemäß drin steht "Sie haben .... daher zahlen Sie ..." - völlig haltlos und ich habe auch noch nie etwas gezahlt. Gibt halt jede Menge Betrüger, die es auch auf die ganz dreiste Art versuchen.
Was aber das Grundproblem ist: Wie schütz der Staat das Recht? In einer realen Welt kann ich nicht erwarten, dass bei der Rechtsdurchsetzung alles ideal abläuft. Auf jede Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung zu verzichten, weil es dabei auch zu Fehler kommen könnte und auch kommt, halte ich für realitätsfremd. Der Rechtsstaat muss sich und hat sich überlegt, wie allfällige Fehler möglichst vermieden, und wenn sie erfolgt sein sollten, durch einen Instanzenzug wieder behoben werden können. Das Recht nicht mehr zu schützen, weil beim Schützen auch Fehler passieren können, ist für mich keine Lösung. Insofern bin ich bereit, es in Kauf zu nehmen, auch einmal selbst "schuldlos" verurteilt zu werden, wenn ich den Eindruck habe, dass das Verhältnis "schuldig Verurteilte" : "unschuldig Verurteilte" akzeptabel ist. Ich sehe da in einer realen Welt mit realen Akteuren keine andere Möglichkeit.
Gruß, Gerhard
Ich bin schon Jahre im Netz, täglich so ca. 16 Stunden, und bis jetzt habe ich noch nie eine Zahlungsaufforderung wegen illegaler Downloads bekommen. Scheint also doch nicht allzu häufig zu sein, dass jemand fehlerhaft bezichtigt wird, sonst hätte es mich - statistisch gesehen - auch längst erwischen müssen.
Das ist - statistisch gesehen - natürlich falsch. Du als einzelner Nutzer kannst eben gar nicht einschätzen, was statistisch passiert. Von einem Einzelfall kann man nie auf eine statistische Aussage schließen.
Und selbst wenn es nur eine einzige Person betrifft: Wenn jemand aufgrund dieser völlig unsinnigen Abmahnpraxis zu Unrecht verurteilt wird, ist schon dieser eine einizige Fall zu viel!
Dein Vergleich mit solch absurden eMails ("Sie haben .... daher zahlen Sie ...") ist ebenfalls fehl am Platze. Wir reden hier nicht von irgendwelchem Dummfang spätpubertierender Spamversender sondern von rechtskräftigen Urteilen deutscher Gerichte.
Auf jede Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung zu verzichten, weil es dabei auch zu Fehler kommen könnte und auch kommt, halte ich für realitätsfremd.
Es geht hier - zumindest in Deutschland - nicht um Strafverfolgung sondern um zivilrechtliche Prozesse, bei denen die Sachkenntnis der Richter (bisher) nicht ausgereicht hat, die völlige Unsinnigkeit der "Beweislage" richtig zu würdigen.
Insofern bin ich bereit, es in Kauf zu nehmen, auch einmal selbst "schuldlos" verurteilt zu werden, wenn ich den Eindruck habe, dass das Verhältnis "schuldig Verurteilte" : "unschuldig Verurteilte" akzeptabel ist.
Entschuldige mal: Meinst Du dies wirklich ernst? Mir als Einzelperson ist es völli wurscht, ob dieses Verhältnis akzeptabel ist. Wenn meine Existenz gefährdet wird, weil ich zu Unrecht für einen Fakt veruteilt werde, mit dem ich nichts zu tun habe, nützt mir ein akzeptables Verhältnis überhaupt nichts.
Ich sehe da in einer realen Welt mit realen Akteuren keine andere Möglichkeit.
Weil Deine Phantasie und Deine Sachkenntnis zu diesem Problem genau so begrenzt ist, wie die der Richter, von denen ich schrieb.
Eine ganz einfache Lösung kannst Du in dem Beitrag von Olaf19 nachlesen:
http://www.nickles.de/thread_cache/538941104.html#_pc
Gruß, mawe2
Ich bestreite nicht, dass sich die Maßnahmen, um jemanden eindeutig zu identifizieren, verbessern lassen. Es wäre ein Leichtes, die Provider zu verpflichten, die Logdateien länger aufzubewahren. Für die Steuerbehörde gilt eine Aufbewahrungspflicht von Dokumenten von 10 Jahren. Man könnte die Provider auch verpflichten, ihre Logdateien auf einen staatlichen Server zur Aufbewahrung hochzuladen. Dabei kann man sich jetzt schon ausrechnen, wer dagegen Zeter und Mordio schreien wird.
Aber erklär uns doch, wieso du dich besser wehren kannst, wenn du von deinem Provider eine Email bekommen hast, dass jemand aufgrund einer IP deinen Namen und Adresse angefordert hat,
wenn du GLEICHZEITIG - und schon wiederholt in diesem Thread - die Behauptung aufgestellst,
dass es einem Richter gleichgültig ist, was für Argumente du vorbringst.
Gruß, Gerhard
Es wäre ein Leichtes, die Provider zu verpflichten, die Logdateien länger aufzubewahren. […] Man könnte die Provider auch verpflichten, ihre Logdateien auf einen staatlichen Server zur Aufbewahrung hochzuladen. Dabei kann man sich jetzt schon ausrechnen, wer dagegen Zeter und Mordio schreien wird.
Lies am besten noch mal nach was das BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung gesagt hatte
Das war nicht die Frage, was der BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung sagt, sondern wer dagegen Zeter und Mordio schreien würde, wenn man sie - aufgrund einer Gesetzes - bzw. Verfassungsänderung - einführen würde.
Geht aber alles am Problem vorbei: Dass aufgrund des BGH-Urteils einem Rechteinhaber jetzt zugebilligt wird, dass er etwas unternehmen darf, um sein Recht zu schützen. Aufgrund beispielsweise von LG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2009, Az. 8 AR 1/09 + 2/09, ebenfalls mit Bezug auf §§ 406 e, 161a StPO, hat die Staatsanwaltschaft und das Gericht Akteneinsicht in die bereits ermittelten "Beschuldigtennamen" verweigert, indem es die Rechte der "Beschuldigten" auf "informationelle Selbstbestimmung" als berücksichtigenswerter einstufte als das Interesse des Rechteinhabers. Das BGH sieht das nun anders, da der Rechteinhaber sonst "faktisch schutzlos gestellt“ wäre, soweit er in solchen Fällen keine Auskunft erhielte.
Was ist daran falsch? Der BGH sagt nichts darüber aus, wie die IPs zu ermitteln sind, sagt nicht, ob das jeweilige Gericht die Ermittlungsmethode der IP hinterfragen muss oder nicht, sagt nichts darüber aus, ob die ermittelten Beschuldigtennamen damit auch schon schuldig sind, sondern stellt nüchtern fest, dass auch Rechteinhaber schützenswerte Rechte haben. Und wenn aufgrund der technischen Gegebenheiten die einzige Spur, die ein Täter hinterlässt, seine IP ist, dass dann der Rechteinhaber das Recht hat, mithilfe dieser IP zu versuchen, zu seinem Recht zu kommen - sonst hat er nämlich gar nichts.
Ich bin sicher, das die Judikatur sich auch überlegt, welche IP-Ermittlungsverfahren als verlässlich eingestuft werden - das werden sicher nicht diejenigen sein, die 2008 zu den 50% bzw. 90% falschen Treffern führten, und welche Daten erhoben werden müssen (in dem Urteil des LG Köln, Beschluss vom 25.09.2008, Az. 109-1/08 wurde bemängelt, dass die Klägerin nicht angeführt hat, wie sie die IP-Adressen ermittelt hätte, es würden auch Details fehlen, wie lange mit Hilfe dieser IPs zugegriffen wurde und welche Datenmenge heruntergeladen wurde, da es ja auch nur Bruchstücke einer Datei gewesen sein könnten, etc. etc.). Es ist auch denkbar, dass der Gesetzgeber gefordert wird und bestimmt, dass beispielsweise trotz Vorratsdatenspeicherverbot die Provider verpflichtet werden, all jene Logdateien für zumindest x Jahre aufzubewahren, bei denen sie schon einmal Auskunft hinsichtlich einer IP leisten mussten. Damit wäre das Argument vom Tisch, dass zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung die Logdateien nicht mehr zur Verfügung stehen. Es wäre auch denkbar, dass alle Klagen, die zur Verhandlung kommen, nachdem die derzeitige gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Logdateien verstrichen ist, grundsätzlich wegen Verjährung zurückgewiesen werden. Das sind alles Details, die ausjudiziert oder vom Gesetzgeber neu bestimmt werden müssen.
Wenn das ehrlich gemeint ist, wenn in diesem Thread wiederholt sinngemäß gesagt wird, es ginge nicht darum, "irgend einem Straftäter Schutz zu bieten", so müssten doch alle gefordert sein, sich was einfallen zu lassen, wie der Rechteinhaber zu seinem Recht kommen kann, und nicht primär, alles mögliche ins Treffen zu führen, warum der Rechteinhaber möglichst nicht und nicht mit Hilfe der IP zu seinem Recht kommen soll.
Gruß, Gerhard
Dass aufgrund des BGH-Urteils einem Rechteinhaber jetzt zugebilligt wird, dass er etwas unternehmen darf, um sein Recht zu schützen.
Das durfte er schon immer. Neu ist lediglich, dass er einen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern hat, und das finde ich einigermaßen unerträglich. Das grenzt ja bald an Selbstjustiz.
Noch bis vor einigen Jahren durften Provider Logdaten ihrer Kunden nur an die Staatsanwaltschaft herausgeben, sofern ein begründeter Verdacht bestand.
Aber wie das so ist - wer die Musik bezahlt, bestimmt den Takt. Die Contentmafia sitzt da ganz klar am längeren Hebel als Otto-Normal-Enduser.
CU
Olaf
Ich zitiere mal aus diesem Artikel:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-erhalten-die-datenermittlung-ueber-dynamische-ip-nummern-ist-fehleranfaellig_016923.html
Fehlverknüpfungen sind kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren lag die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen ausweislich des Beschlusses deutlich über 50 % aller angezeigten Fälle.
Irgendwie kann ich es gar nicht glauben, dass jemand ernsthaft sagt, wenn es mich treffen sollte, dann zahl ich halt, es ist ja für eine gute Sache. Dein Gesicht möchte ich sehen, wenn dir ein Zahlungsbefehl über 20-30000€ in die Hütte flattert. Ach was solls, wir haben uns bereits an so viel Unrecht gewöhnt, da kommt es auf weiteres nicht mehr an. Wie wäre es, wenn du jeden Monat 1000€ an die MI überweist, die kämpfen schließlich für das Gute?
Die weiteren Signalwirkungen für unser immer feudaleres Rechtssystem sind natürlich auch irrelevant. Es geht überhaupt nicht darum, irgend einem Straftäter Schutz zu bieten! Es geht lediglich darum, gegen unzuverlässige und damit ungeeignete Mittel zur Strafverfolgung zu sein. So groß können deine Scheuklappen nicht sein, oder?
Darum gibt es die Hexenproben nicht mehr, obwohl sich die Beweiskraft auch bewährt hatte!
Warum so bescheiden und nur 50%? Im Urteil von LG Köln, Beschluss vom 25.09.2008, Az. 109-1/08 mit Bezug auf § 406 e StPO werden unter Berufung auf ein "Gutachten Prof. T2 vom 3.7.2008 (Blatt 158 ff.)" sogar 90% Fehler genannt! Aber bedenke: Das stellt ein Gericht fest, wo man sich dann fragt: Wenn das gerichtsbekannt ist, wieso ist es dann möglich, dass andere Gerichte (angeblich) nur auf Aussagen des Klägers hin ein Urteil fällen? Bräuchte man dann nur ans entsprechende Obergericht unter Verweis auf LG Köln weiterzuziehen. Und wie auch dein Link beweist: Gerichte berücksichtigen durchaus Argumente, sonst wären die Empfehlungen von dem in deinem Link genannten Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Michael Kohberger (Kanzlei Kohberger) "Folglich sollte bei Erhalt einer Abmahnung stets profunde anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden" völlig sinnlos.
Daher sehe ich einer diesbezüglichen Gerichtsverhandlung, sollte sie mich treffen, weiterhin gelassen entgegen. Den Prozess möchte ich sehen, wo bei einem Streitwert von 20-30.000 die Argumente des Beklagten nicht berücksichtigt werden und das Gericht - trotz der bereits landesgerichtlich festgestellten Fehlerhaftigkeit der IP-Ermittlung - einseitig nur die Argumente des Klägers gelten lässt. Und auch bei einem Zivilprozess gilt, dass mir die Schuld _nachgewiesen_ werden muss (Beweislastumkehr gibts nur bei §§474-476 BGB).
Gruß, Gerhard
Trotzdem wirst du auf die Art dazu gezwungen deine Unschuld zu beweisen. Das kannst du aber mangels gerichtsverwertbarer Nachweise aber nicht. Anerkannt werden nur die Beweise des Klägers. Alles was du vorlegen kannst, fußt auf manipulierbaren Loglisten deines privaten Routers. Lediglich bei offensichtlichen Fehlern, wie bei dem Fall in Köln, wo mehrfach die gleiche IP dem Angeklagten zugeordnet worden war, hast du Glück. Wären es in dem Fall mehrere IPs gewesen, wäre der Klage auch bei Unschuld statt gegeben worden. Ob es sich dabei um 100, 1000, oder 10000€ handeln würde, wäre dem Richter egal. Höchsten wären vielleicht die besseren Anwälte interessierter. Es genügt nicht einmal nachzuweisen, dass du gar nicht Zuhause warst.
Vielleicht hast du alle Möglichkeiten dein Unschuld nachzuweisen, ich bin mir da bei mir und schätzungsweise 90% der anderen Surfer nicht so sicher. Es gibt noch andere Dinge im Leben als sich permanent paranoid um seine IT-Sicherheit Gedanken zu machen.
"Folglich sollte bei Erhalt einer Abmahnung stets profunde anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden" völlig sinnlos.10% Chance sind immer noch besser, als 0%, oder? Im Falle einer Beschuldigung ist das sowieso die bessere Variante, egal worum es geht, selbst bei einer Verhandlung über einen Strafzettel über 35€ kommst du nicht darum herum.
Mal ein Beispiel: ich bin in der Arbeit, meine Frau ist daheim und surft mit dem Handy bei Facebook. Sie hat ü b e r h a u p t keinen Schimmer, wie sich etwas ziehen kann, geschweige denn von den Fallstricken des Internets. Wie sollte ich mich bei einer solchen Beschuldigung aus der Affaire ziehen? Noch dazu, wenn es nicht einmal eine Rolle spielt, ob ich als Single anwesend bin, oder nicht, wenn außer mir keiner in der Wohnung sein könnte.
Ich stimme deinen Bedenken völlig zu, dass es bei Ermittlungsverfahren diverse Fehlerquellen gibt. Aber dann mach du einmal Vorschläge, wie ein Rechtinhaber zu seinem Recht kommen soll? Das ist ja nicht nur die MI, das sind alle diejenigen, deren Werke geeignet sind, digitialisiert zu werden, also Filme, Bücher (Nickles), Pläne, Entwürfe, architektonische Lösungen, Konstruktionszeichnungen, Fotos, sämtliche Software, etc., zu deren Herstellung oft sehr viel investiert werden musste an Zeit und Geld und wovon viele Menschen leben müssen. Und denen sagst du jetzt: "Selber schuld, dass ihr solche Erzeugnisse herstellt, hättet halt Häuser bauen sollen, die kann man nicht kopieren, oder wärt halt Friseure oder Krankenpfleger geworden, solche Dienstleistungen kann man auch nicht einfach in Börsen "tauschen"! Aber das können wir nicht zulassen, dass ihr die Fingerabdrücke, die die Täter hinterlassen, auswertet, denn da könnte es ja Auswertefehler geben, die könnten verfälscht worden sein, jemand könnte absichtlich sich von einer dritten Person die Abdrücke beschafft haben, um seine Tat zu verschleiern und die Verfolgungsbehörte auf eine Falsche Fährte zu locken usw.".
Die einzige Spur, die ein "Täter" für eine mögliche Identifizierung hinterlässt, ist die IP (die Uhrzeit, Ports, Dauer, Datei.-Hash, DL-Volumen). Was der BGH nun in seinem Urteil feststellte ist, dass man den Rechteinhaber nicht einfach dadurch entrechten kann, indem man ihm verweigert, die einzige Spur, die er hat, zu benützen, um einen möglichten Täter auszuforschen. Ich glaube, das kann man einsehen und akzeptieren.
Es liegt dann am Gericht, die vorgelegten Beweise zu würdigen. Wie das Urteil des LG Köln (s.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html ) beweist, sind dem Gericht durchaus all die Mängel und Probleme bekannt, die da auftreten können. Die Urteilsbegründung fährt / fuhr mehrgleisig. Der eine Argumentationsstrang war, dass es im Falle einer Rechtekollision abzuwägen gilt, ob das Recht des Rechteinhabers oder das Recht auf "überwiegende schutzwürdige Interessen der Beschuldigten" schwerwiegender ist (Absatz 20 - 23). Das Gericht entschied zugunsten der Interessen der Beschuldigten, u. a. auch wegen eines jeweiligen Streitwertes unter 3.000,-- (Abs. 28).
Der andere Argumentationsstrang beschäftigte sich unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft mit dem Problem, dass die Daten in 50% der Fälle, in einem Fall sogar in 90% falsch waren (jedoch ohne Angabe, welche Fälle das waren und wie da die IPs ermittelt worden waren). Von daher stammen die berühmten Behauptungen, dass mehr als 50% der ermittelten IP-Adressen falsch sind. Die Klägerin ihrerseits hatte nicht bekannt gegeben, wie sie die IP-Adressen ermittelt hatte ("Auf welche Weise sie selbst die dynamischen IP-Adressen ermittelt hat, teilt die Antragstellerin im einzelnen nicht mit.", Absatz 12), und daher sagte das LG Köln, es könnte ja - mangels Kenntnis bei Gericht über die Art und Weise, wie die Daten ermittelt wurden -, ja auch so ein Fall sein, den die Staatsanwaltschaft schon kennt, wo sogar 90% der Daten falsch war. Im Hinblick auf die Folgen, nämlich Zivilprozesse mit geschätzen Kosten von 500 pro Beschuldigten (Abs. 21), könne - das ist jetzt meine Formulierung - bei so einer Fehlerrate nicht in Kauf genommen werden, dass derart viele zu Unrecht Verdächtigte in einen Prozess verwickelt werden. Und auch deshalb (nebst weiterer Gründe), wird der Antragstellerin die Akteneinsicht nach § 406e IV 2 StPO verwehrt (die Staatsanwaltschaft hatte die Beschuldigten bereits erhoben, sie waren somit bereits aktenkundig, die Staatsanwaltschaft hatte aber das Verfahren "sogleich nach § 170 II StPO eingestellt" d. h., die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund für eine öffentliche Klage (http://dejure.org/gesetze/StPO/170.html).
Die Klägerin stand jetzt vor dem Problem, dass der Staat im Sinne der StPO nicht gewillt war, ihr Recht zu schützen ("keine öffentliche Klage"). Beim LG Köln blitzt sie abermals ab, als sie versucht, ihr Recht auf Akteneinsicht nach § 406e IV 2 StPO durchzusetzen. Wenn ihr also die Staatsanwaltschaft und auch das LG nicht weiterhilft, wer dann? Was hättest denn Du getan, wenn du beispielsweise monatelang an einer Software oder einem Buch schreibst, und dann stellst du fest, dass du es kaum verkaufst, aber ganz überraschend viele es haben?
Die Klägerin ging mit dem Problem vor den BGH.
Der BGH hat nun mit dem Beschluss vom 19. April 2012 Az. I ZB 80/11 (http://openjur.de/u/438903.html#) gesagt, so geht es nicht, dass die Auskunftspflicht gem § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG nur dann gegeben ist, wenn der Verdacht auf gewerbliche Verletzung des Urheberrechts besteht, sondern "Ein solcher Antrag ist vielmehr unter Abwa?gung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Beru?cksichtigung des Grundsatzes der Verha?ltnisma?ßigkeit in aller Regel ohne Weiteres begru?ndet." (Abs. b.). Als Folge wird der Spruch des LG Köln vom 20. 9. 2011 aufgehoben und das LG angewiesen, die (gerichtlich ermittelten) Verkehrsdaten herauszurücken. In Anmerkung 14 steht ausdrücklich:
"Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) erteilt werden, ist für ihre Erteilung nach § 101 Abs. 9 UrhG eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist."
Und "Die Vorschrift erfasst vor allem Rechtsverletzungen, die im Internet unter Nutzung der Möglichkeit vorgenommen werden, dort weitgehend anonym zu kommunizieren, insbesondere das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Musikwerken und Filmwerken über Tauschbörsen. Bestünde kein Auskunftsanspruch gegen den Internet-Provider, könnte der Rechtsinhaber diese Rechtsverletzungen nicht verfolgen, weil er den Verletzer nicht ermitteln könnte (vgl. Stellungnahme des Bundesrats, BT-Drucks. 16/5048, S. 53 und 59). Wäre ein Auskunftsanspruch gegen Dritte nur bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gegeben, könnten die Hauptansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auch nur bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß durchgesetzt werden. Der Rechtsinhaber, dem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz aber nicht nur gegen den im gewerblichen Ausmaß handelnden Verletzer, sondern gegen jeden Verletzer zustehen, wäre dann insoweit faktisch schutzlos gestellt. Dies widerspräche dem Ziel des Gesetzes, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen. Insbesondere für Tauschbörsen, bei denen in großem Umfang Urheberrechtsverletzungen stattfinden, besteht ein besonderes Interesse an einer Auskunft, ohne die der Verletzer nicht ermittelt werden kann (BT-Drucks. 16/5048, S. 39 f.). Denn solche massenhaften Rechtsverletzungen beeinträchtigen die urheberrechtlich geschützten Rechte und wirtschaftlichen Interessen des Rechtsinhabers auch dann ganz erheblich, wenn die einzelne Rechtsverletzung für sich genommen kein beträchtliches Ausmaß erreicht." (Anm. 27)
Also, soweit ich das interpretiere, ist das einzige, was sich durch diesen BGH-Beschluss geändert hat, der Umstand, dass bei Urheberrechtsverletzungen nicht mehr nur das "Gewerbsmäßige" zählt, sondern grundsätzlich jede Verletzung. Daneben wird auch deutlich, dass zwar der Provider die Daten an den Antragsteller herausgeben muss, aber wie bisher erst dann, wenn der Antragsteller dafür einen gerichtlichen Beschluss erwirkt hat.
Wenn es dir wirklich ernst damit ist, was du weiter oben gesagt hast "Es geht überhaupt nicht darum, irgend einem Straftäter Schutz zu bieten!", dann mach doch mal konstruktive Vorschläge, wie der Rechteinhaber zu seinem Recht kommen soll.
Gruß, Gerhard
Ich stimme Dir zu, dass die Rechteinhaber vor Urheberrechtsverletzungen geschützt werden müssen. Da sind wir also unzweifelhaft einer Meinung.
ABER
Die hier in Rede stehenden Verfahren sind eben gerade NICHT dazu geeignet, dies zu erreichen.
Wenn 50 % - 90 % der ermittelten IP-Adressen erwiesenermaßen falsch sind, heißt das nicht nur, dass völlig Unschuldige zu Unrecht verurteilt werden sondern es heißt gleichzeitig, dass die Mehrzahl der tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen damit gerade NICHT aufgeklärt werden können.
Ein Verfahren, bei dem also grundsätzlich eine hohe Zahl von Unschuldigen zu Unrecht verurteilt werden während eine hohe Zahl von Schuldigen zu Unrecht nicht verurteilt werden, ist in Gänze abzulehnen!
Außerdem wird hierbei mit einer weiteren unzulässigen Behauptung argumentiert. Es wird nämlich - auch von Dir - behauptet, dass die IP-Adresse einen Rückschluß auf den Täter (also den Urheberrechtsverletzer) zuließe. Und das stimmt eben nicht!
Mit der IP-Adresse kann man einen DSL-Anschluss eindeutig identifizieren, nie aber den / die Nutzer, die den DSL-Anschluss genutzt haben. Insofern führt die IP-Adresse prinzipbedingt niemals zum Täter. Genau dies wird aber - mehr oder weniger unwidersprochen - behauptet.
Es tut mir Leid für die Rechteinhaber aber in diesem Fall muss das gesamte verwendete Verfahren zur Ermittlung der angeblichen Täter bei Urheberrechtsverstößen grundsätzlich abgelehnt werden. Ein Richter, der dennoch auf der Basis einer solchen unzulässigen Argumentationskette ein Verfahren überhaupt eröffnet, hat damit schon bewiesen, dass er die nötige Sachkenntnis dafür nicht besitzt.
Gruß, mawe2
OK, mach konstruktive Vorschläge, wie man es besser machen kann.
Ausgangspunkt ist, dass den Rechteinhabern zunächst nichts anderes zur Verfügung steht, als eine IP-Adresse (samt Uhrzeit etc.). Eine Aussage wie "Es tut mir Leid für die Rechteinhaber" ist ein wenig dürftig im Hinblick darauf, dass es bei denen nämlich in gewissen Fällen genauso um deren wirtschaftliche Existenz geht, und selbst wenn nicht, wie kommen die dazu, sich "bestehlen" zu lassen und dem auch noch tatenlos zuzusehen?
Was die Fehlerhaftigkeit betrifft, so kenne zumindest ich nicht das Verfahren, das zu diesen Fehlerquoten von 50-90% geführt hat. Im Urteil des LG Köln wird lediglich auf nicht näher spezifizierte Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft verwiesen. Vielleicht war das irgend ein völlig unfähiger Kläger, der mit der Hand irgendwelche Daten aus irgend einer Datei abgeschrieben hat, ohne zu verstehen, was die Daten bedeuten, und dieser Fall wird jetzt immer wieder zitiert, als wären solche Fehlerquote der Normalfall. Hier gäbe es auch durchaus eine Marktlücke für SW-Entwickler: Eine zertifizierte SW entwickeln, die fehlerfrei IPs, Zeit (unter gleichzeitiger Protokollierung einer erfolgreichen Synchronisation mit einem Timeserver) etc. protokolliert, die Logdatei sofort verschlüsselt an einen amtlichen Server / öffentlichen Notar als Beweismittel schickt und die amtlich abgesegnet und zugelassen ist, um Zugriffsdaten verlässlich zu erfassen. Da gäbe es sicher auch einen Markt dafür. Und ebenso, wie jeder - leider - gut beraten ist, einen Virenschutz auf seinem PC zu haben, wird vielleicht der Moment kommen, wo er auch eine SW laufen hat, die manipulationssicher alle seine Verbindungsdaten aufzeichnet und mit dem public Key eines Sicherheitsunternehmens verschlüsselt ablegt, um ggf. einen urkundenähnlichen Beweis seiner Aktivitäten vorlegen zu können. Das wäre dann so eine Vorratsdatenspeicherung auf privater Ebene.
Was die behauptete grundsätzliche Unmöglichkeit betrifft, von einer IP auf den Täter zu schließen. Wie ist das bei einem Auto, das von einer automatischen Geschwindigkeitskontrolle erfasst wird. Kann man sich da auch mit dem Argument aus der Affaire ziehen, aus den Nummernschildern und dem Typ des Autos kann man nicht mit Sicherheit darauf schließen, wer der Fahrer war ... es könnte außerdem ja auch jemand die Nummerntafeln gefälscht haben - also darf die Polizei auch keine Strafverfügung verhängen? Wenn bei so einer Fahrt diverse andere Fahrzeuge beschädigt werden, muss das Gericht dann klein beigeben, wenn ein Ehepaar, bei dem beide einen Schlüssel zu dem Wagen haben und beide zur Tatzeit kein Alibi haben außer sich selbst, und beide (ggf. unter Eid) dreist behaupten, nicht gefahren zu sein? Lässt sich der Rechtsstaat so leicht aushebeln und alle Geschädigten inklusiver allfälliger Krüppel bleiben auf ihrem Schaden sitzen, obwohl man das Tatfahrzeug ermitteln konnte, weil das Gericht nicht mit Sicherheit feststellen kann, wer zum Zeitpunkt der Tat der Fahrer war?
Es gibt andere Bereiche, wo das Gesetz schon längst nicht mehr den "Täter", sondern den "Verantwortlichen" haftbar macht. Wenn jemand mein WLAN benützt, weil ich es offen gelassen habe, bin ich auch haftbar dafür, was derjenige, der es unerlaubter Weise benützt, damit anstellt - weil ich es an der erforderlichen Sorgfalt habe mangeln lassen. Wenn ich einen echten Degen zuhause als Dekorationsstück an der Wand hängen habe, und Kinder, die bei mir auf Besuch sind, nehmen den in einem unbeobachteten Moment und eines sticht damit das andere tot - wer glaubst du, wird dafür zur Verantwortung gezogen?
Also ich stimme durchaus zu, dass es ggf. schwierig bis unmöglich ist, den jeweiligen "Täter" hinter einer IP zu ermitteln - vor allem dann, wenn alle standhaft leugnen -, aber - bei entsprechender Gesetzeslage - müsste das auch gar nicht erforderlich sein: Da könnte man es so machen, dass grundsätzlich derjenige haftbar ist, der den Anschluss hat. Der ist dann gut beraten, mit allen, die gemeinsam mit ihm den Anschluss benützen können, rechtzeitig ein ernstes Wort zu reden. Kinder lässt man auch erst dann auf die Straße, wenn sie mit ein paar Grundregeln des Straßenverkehrs vertraut gemacht und das Überqueren von Straßen unter Aufsicht geübt haben. Vielleicht kommt es auch dazu, dass man nur mit einem Computerführerschein einen Netzwerk-PC betreiben darf - da fallen dann alle Ausreden weg, man hätte ja nicht ahnen können, was in einer Tauschbörse passiert, man hätte ja nur so ein wenig herumgeklickt, ohne zu wissen, was man tut; -- keine Ahnung, was dem Gesetzgeber noch einfallen wird, aber es wird ihm sicher was einfallen, und nicht nur, weil er es den Rechteinhabern schuldig ist, sondern auch, weil ihm entsprechende Steuereinnahmen entgehen.
Versteh mich nicht falsch, ich behaupte nicht, die Patentlösung zu haben, aber in einem Rechtsstaat Rechteinhaber einfach im Regen stehen zu lassen und zu sagen "Pech gehabt, es tut mir leid", nur weil es Ermittlungsprobleme gibt, ist für mich nicht akzeptabel - und offensichtlich auch nicht für den BGH.
Gruß, Gerhard
OK, mach konstruktive Vorschläge, wie man es besser machen kann.
Nein, mache ich nicht. Nur weil ist die definitive Tatsache erkannt habe, dass eine weit verbreitete, gängige Praxis der Abmahnindustrie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist, ist es nicht meine Aufgabe, der Abmahnindustrie einen rechtsstaatlichen Weg dafür aufzuzeigen. Da müssen sich die Verantwortlichen, die mit diesen Verfahren ihr Geld verdienen, schon mal selbst ein paar Gedanken machen.
Wie ist das bei einem Auto, das von einer automatischen Geschwindigkeitskontrolle erfasst wird.
Du weißt genau, wie es dort ist, aber wenn Du es nochmal von mir lesen willst, bitte: Bei einer Geschwindigkeitskontrolle wird ein Beweisfoto gemacht. Und wenn ich der Halter bin und auf der Basis meiner Autonummer ermittelt werde, kann man sehr leicht vergleichen, ob ich derjenige auf dem Foto bin oder nicht.
Wenn der Fotovergleich ergibt, dass ich das Auto nicht gefahren habe, ist der Beweis, dass ICH die Geschwindigkeit übertreten habe NICHT erbracht. Dann muss sich derjenige, der das beweisen will, etwas anderes einfallen lassen. Jedenfalls ist dies kein Verfahren, das zu 90 % fehlerhaft ist und deswegen 9 von 10 Verurteilte zu Unrecht verurteilt werden.
Wenn jemand mein WLAN benützt, weil ich es offen gelassen habe, bin ich auch haftbar dafür
Nur, weil Du einen weiteren Fall schilderst, der ohne rechtsstaatliche Grundlage ist und bei dem ebenso Unschuldige verurteilt wurden, wird das ursprünglich diskutierte Problem nicht besser.
Auch die WLAN-Thematik wird von vielen Gerichten falsch eingeschätzt und auf der Basis sowohl technischer als auch juristischer Unkenntnis werden haarsträubende Urteile gesprochen.
In welchem Gesetz werde ich verprflichtet, ein WLAN grundsätzlich mit den höchstmöglichen Verschlüsselungemethoden zu betreiben? Wo steht geschrieben, dass offene WLANs verboten sind? Bitte nenne konkrete gesetzliche Grundlagen für Deine Behauptungen!
Und bitte höre auf mit weiteren absurden Vergleichen ("Degen" usw.), es geht hier um fehlerhafte Beweisführungen bei der Internetnutzung.
Also ich stimme durchaus zu, dass es ggf. schwierig bis unmöglich ist, den jeweiligen "Täter" hinter einer IP zu ermitteln
OK, dann sind wir uns ja einig.
Da könnte man es so machen, dass grundsätzlich derjenige haftbar ist, der den Anschluss hat.
Also weil diejenigen, die eigentlich in der Pflicht sind, den korrekten Beweis zu erbringen dazu nicht in der Lage sind, soll jetzt jeder unter Generalverdacht gestellt werden. In welchem System hast Du denn Dein Rechtsbewusstsein erworben???
Vielleicht kommt es auch dazu, dass man nur mit einem Computerführerschein einen Netzwerk-PC betreiben darf
Bei Deiner bisherigen Argumentation glaube ich fast, dass Dir sowas gefallen würde. Dann hätte wir aber den Rechtsstaat tatsächlich beerdigt und würden uns auf einem Niveau mit China, Iran oder Nordkorea bewegen. Ich jedenfalls möchte das nicht!
aber in einem Rechtsstaat Rechteinhaber einfach im Regen stehen zu lassen und zu sagen "Pech gehabt, es tut mir leid", nur weil es Ermittlungsprobleme gibt, ist für mich nicht akzeptabel
Für mich ist das durchaus akzeptabel. Nur, weil man einen Beweis für eine Rechtsverletzung nicht erbringen kann, ist es niemals gerechtfertigt, einfach unbeteiligte Dritte für diese Rechtsverletzung zu verurteilen.
Es gibt sicher viele ungelöste Kriminalfälle, in denen die Täter einfach nicht ermittelt werden konnten. Willst Du, dass in solchen Fällen einfach beliebige andere Leute büßen müssen?
Gruß, mawe2
Danke! Du hast mir die Tipperei abgenommen. Volle Zustimmung!
Bitte, gern geschen. So langsam wird aber auch mir die Tipperei zu viel...
Gegen jemanden, der gern schuldlos verurteilt wird, ist argumentativ einfach kein Kraut gewachsen.
Gruß, mawe2
ist es nicht meine Aufgabe, der Abmahnindustrie einen rechtsstaatlichen Weg dafür aufzuzeigen
Nur, weil man einen Beweis für eine Rechtsverletzung nicht erbringen kann, ist es niemals gerechtfertigt, einfach unbeteiligte Dritte für diese Rechtsverletzung zu verurteilen
Es gibt sicher viele ungelöste Kriminalfälle, in denen die Täter einfach nicht ermittelt werden konnten. Willst Du, dass in solchen Fällen einfach beliebige andere Leute büßen müssen?
Andererseits beweisen die Erfolge gegen KiPo, dass die Behörden durchaus in der Lage sind, aufgrund von IPs sehr erfolgreich national und international Täter auszuforschen. Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass sie dabei in 50%-90% der Fälle auf lauter Unschuldige gestoßen sind, bei denen nicht ein einziges einschlägiges Dateilein auf der Festplatte gefunden wurde. Wenn man sich deiner Argumentation anschließt, dürften die Behörden auch in solchen Fällen, wo sie auch nur IPs haben, nicht aufgrund der IPs versuchen, Täter zu ermitteln. Auch hier sind wir unterschiedlicher Meinung, denn ich finde es OK, wenn die Behörden auf dieses Weise etwas gegen KiPo unternehmen, und verlasse mich darauf, dass sich im Ermittlungsverfahren dann schon herausstellen wird, ob wer völlig ungerechtfertigt ins Visier der Fahnder geriet.
Für mich ist das durchaus akzeptabel.Bravo, darauf darfst du und alle, die wie du denken, stolz sein! Wir wissen jetzt auch, was wir von deiner Aussage "Ich stimme Dir zu, dass die Rechteinhaber vor Urheberrechtsverletzungen geschützt werden müssen" (Quelle: http://www.nickles.de/thread_cache/538941540.html#_pc) zu halten haben.
An dieser Stelle ist die Diskussion für mich beendet, da offensichtlich die gemeinsame Diskussionsgrundlage fehlt.
Gruß, Gerhard
Es wirft aber schon ein bezeichnendes Licht auf dich, wenn du dich auf das Jammern über Ungerechtigkeiten und mögliche Justizirrtümer beschränkst, aber nicht bereit bist, eine bessere Lösung aufzuzeigen.
Wie gesagt: Da verdienen andere ihr Geld damit. Deren Aufgabe ist es, sinnvolle Lösungen zu finden. Deswegen steht es mir trotzdem zu, sinnlose Maßnahmen zu kritisieren oder abzulehnen, das hat mit "Jammern" nichts zu tun.
Volle Zustimmung - aber der Anschlussinhaber, dem eine IP zugeordnet werden kann, ist eben kein unbeteiligter Dritter - so siehst es zwar nicht du, aber so sieht es das Deutsche Recht.
Wenn ein falscher Anschlussinhaber ermittelt wurde (was in 50 % - 90 % der Fälle passiert), ist er sehr wohl ein unbeteiligter Dritter! (Du hast doch selbst geschrieben, dass Du das falsch findest!)
Da wirst du in meinen bisherigen Postings vergeblich suchen müssen, dass ich jemals die Ansicht vertreten hätte, dass "jemand beliebig anderer" büßen solleMoment, ich suche mal...
08.09.2012, 15:27
Insofern bin ich bereit, es in Kauf zu nehmen, auch einmal selbst "schuldlos" verurteilt zu werdenHabe ich Dich falsch zitiert??
OK, Du beziehst das auf Dich selbst. Wenn es Dir selbst genehm ist, schuldlos verurteilt zu werden, darfst Du aber noch lange nicht davon ausgehen, dass das anderen genau so genehm ist!
Richtig:
es darf überhaupt keinen einzigen unschuldig Verurteilten geben
Das ist ein Grundsatz, über den ich nicht diskutieren möchte.
also darf es überhaupt keine Strafverfolgung aufgrund einer IP geben
Das habe ich nirgendwo geschrieben! Aber der Satz beweist, dass Du Strafverfolgung und Abmahnwesen offensichtlich nicht auseinanderhalten kannst.
Daher beantworte bitte mal die Frage: Weißt du, dass es einen Unterschied zwischen diesen beiden Verfahren gibt oder weißt Du es nicht?
Ich spreche hier ausschließlich über die in Deutschland üblichen Abmahnverfahren, bei denen die meisten zu Unrecht Beschuldigten keinerlei Chance haben, den ungerechtfertigten Vorwürfen der Abmahnanwälte etwas entgegenzusetzen.
Ich spreche hier nicht über Strafverfolgung, bei der sehr wohl eine Unschuldvermutung existiert und die Schuld erst noch bewiesen werden muss.
Andererseits beweisen die Erfolge gegen KiPo
Ich hatte Dich weiter oben schon gebeten, diese Unsinnigen Vergleiche zu unterlassen. Die blähen die Diskussion unnötig auf, ohne dass sie mit dem Thema etwas zu tun haben.
Auch hier sind wir unterschiedlicher Meinung, denn ich finde es OK
Nein, wir sind da durchaus der selben Meinung, es hat nur nichts mit dem Thema zu tun!
aber in einem Rechtsstaat Rechteinhaber einfach im Regen stehen zu lassen und zu sagen "Pech gehabt, es tut mir leid", nur weil es Ermittlungsprobleme gibt, ist für mich nicht akzeptabel
Auch in einem Rechtsstaat muss man zwischen den Interessen der Beteiligten Abwägen. Und in diesem Fall müssen die Rechteinhaber entweder ein sicheres Verfahren entwickeln, die Täter zu ermitteln oder sie müssen akzeptieren, ihren Standpunkt nicht durchsetzen zu können.
An dieser Stelle ist die Diskussion für mich beendet, da offensichtlich die gemeinsame Diskussionsgrundlage fehlt.
Ich sehe ebenfalls, dass die Diskussionsgrundlage fehlt, da Du nicht bereit bist, meine Argumente vorurteilsfrei zur Kenntnis zu nehmen und da Du beharrlich den Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ignorierst.
Gruß, mawe2
Damit wir vielleicht doch zu einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage finden, lade ich dich ein, hier den Beweis für die 50 % - 90 % Fehlerquote bei der Ermittlung der IP anzutreten, denn darauf baut ja ein Schwerpunkt deiner Argumentation: da würden überwiegend/vielfach "die falschen" erwischt.
Als Beweis anerkenne ich
* ein Gutachten eines gerichtlich beeideten, unabhängigen Sachverständigen
* beauftragt durch ein Gericht im Rahmen eines Prozesses
* da die beklagte Partei die IP-Ermittlungsmethode der Klägerin in Frage stellt
* aus den letzten 3 Jahren
* aus dem hervorgeht, dass die Fehlerquote der Messeinrichtung (Programm, Software) mit der der Kläger die IP-Adressen möglicher "Täter" ermittelte, 50% - 90% war
* UND wo das Gericht trotz dieser 50%-90% Fehlerquote den Beschuldigten lediglich auf Grund der Behauptungen der klagenden Partei rechtskräftig verurteilte, obwohl sonst keinerlei weiteren Beweismittel vorlagen (Anmerkung: Es wäre ja möglich, dass die IP-Ermittlungsmethode zu 90% falsch war, der Verurteilte aber einer der 10% richtigen Treffer war UND auf seiner Festplatte die entsprechende Datei gefunden wurde, somit in so einem Fall ein zusätzliches Beweismittel vorlag und daher das Gericht den Angeklagten verurteilte; solche Fälle mit zusätzlichen Beweismitteln sollen also ausgeschlossen sein).
Und, damit es nicht zu lang wird, hier noch kurz zu diesem Punkt:
Da wirst du in meinen bisherigen Postings vergeblich suchen müssen, dass ich jemals die Ansicht vertreten hätte, dass "jemand beliebig anderer" büßen solleMoment, ich suche mal...
08.09.2012, 15:27
Insofern bin ich bereit, es in Kauf zu nehmen, auch einmal selbst "schuldlos" verurteilt zu werdenHabe ich Dich falsch zitiert??
Du hast mich richtig zitiert, aber anscheinend ist dir der Unterschied zwischen "sollen" und "in Kauf nehmen" nicht klar. Ich gebe dir ein Beispiel: Ich bin nicht dafür, dass es Luftverschmutzung geben soll, aber ich nehme sie bis zu einem gewissen Ausmaß in Kauf als Preis dafür, dass ich Auto fahren kann, eine warme Wohnung habe und sonstige Vorteile einer Zivilisation genießen kann. Ich bin nicht dafür, dass es bei Impfungen Tote oder lebenslang Behinderte geben soll, aber ich nehme eine geringe Quote auch solcher Fälle in Kauf, auch wenn es mich selbst betreffen kann, wenn ich mich impfen lassen, weil ich insgesamt die Vorteile einer Impfung gegenüber möglicher Risken höher einstufe. Ich bin nicht dafür, dass es gefälschte Banknoten geben soll, aber ich nehme sie in Kauf, wenn ich überhaupt mit Bargeld zahlen will und es dabei passieren kann, dass mir so eine Banknote angedreht wird.
Gruß, Gerhard
lade ich dich ein, hier den Beweis für die 50 % - 90 % Fehlerquote bei der Ermittlung der IP anzutreten
Bin ich Dein persönlicher Rechtsberater? Du kannst es Dir vielleicht nicht vorstellen, aber ich habe auch noch anderes zu tun als Dich von längst unstrittigen Tatsachen zu überzeugen.
Im Übrigen ist es mir egal, wieviel Prozent die zu unrecht Verurteilten in diesen Abmahnverfahren ausmachen. Mich stört schon (im Gegensatz zu Dir) ein einziger zu unrecht Verurteilter. Denn wenn es hart auf hart kommt, kann ich dieser einzige sein und dann hilft es mir auch wenig, wenn es neben mir noch 100 andere zu unrecht Verurteilte gäbe.
Als Beweis anerkenne ich
Es ist mir wurscht, was Du anerkennst...
Lies Dir diese drei Artikel (incl. der Quellen) durch, dann kriegst Du einen ersten Eindruck, worum es geht. Und wenn Du mehr wissen willst,
lade ich dich ein,
selbst weiter zu recherchieren.
Also hier meine Empfehlungen:
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
http://www.heise.de/ct/artikel/Unschuldig-unter-Verdacht-291506.html
http://www.internet-law.de/2010/02/filesharing-wie-zuverlassig-ist-die-ermittlung-des-anschlussinhabers.html
Da drin findest Du dann auch die Verweise auf die von Dir gewünschten Gutachten.
Du hast mich richtig zitiert, aber anscheinend ist dir der Unterschied zwischen "sollen" und "in Kauf nehmen" nicht klar.
Doch, der Unterschied ist mir klar. Dewegen habe ich ja auch eingeschränkt, dass Du das für Dich in Kauf nimmst, habe aber gleich entgegnet, dass andere Menschen durchaus weniger Toleranz gegenüber schlampigen Ermittlungen und überzogenen Vorstellungen der Abmahnindustrie haben.
Gruß, mawe2
OK, mach konstruktive Vorschläge, wie man es besser machen kann.
Warum sollte irgendjemand von uns irgendwelche Vorschläge unterbreiten? Das ist doch wohl Sache der Betroffenen!
In einem Rechtsstaat ist es absolut nicht hinnehmbar, dass irgendjemand unschuldig verurteilt wird - auch im Zivilrecht nicht. Demgegenüber sehe ich alle anderen Überlegungen allerdings untergeordnet.
Im übrigen stimmt es ja gar nicht, dass die derzeitige gängige Praxis die einzige Möglichkeit für Rechteinhaber darstellt, sich zu wehren. Sollen sie doch Strafanzeige erstatten, dann kümmert sich die Staatsanwaltschaft um den Fall. Es kann aber doch nicht sein, dass private Institutionen, Rechtsanwälte, Musik- oder Filmindustrie quasi hoheitliche Rechte zugesprochen bekommen, dass sie Internetprovider zur Auskunft zwingen können. Das ist Willkür.
Es geht auch nicht um die Frage, ob irgendwelche WLANs offen waren oder jemand anders meinen Internetanschluss benutzt. Selbstverständlich bin ich dann verantwortlich, als der Inhaber. Das war aber nicht das Thema. Es ging ausschließlich um die fehlerhafte Zuordnung von IP-Adressen zu Inhabern, z.B. aufgrund von Zahlendrehern - um Dinge also, die ein Anschlussinhaber nicht aktiv beeinflussen kann in Form von mehr Sorgfalt. Es ist also die Schlamperei anderer, die er ausbaden muss, und dafür habe ich kein Verständnis.
CU
Olaf
Den Prozess möchte ich sehen, wo bei einem Streitwert von 20-30.000 die Argumente des Beklagten nicht berücksichtigt werden
Du hast ja gar keine Argumente. Du kannst immer nur sagen "ich habe das nicht gemacht", aber wie willst du das beweisen?
Und auch bei einem Zivilprozess gilt, dass mir die Schuld _nachgewiesen_ werden muss (Beweislastumkehr gibts nur bei §§474-476 BGB).
Das ist ein fundamentaler Irrtum. Eine "Unschuldsvermutung" gibt es nur im Strafrecht - nicht im Zivilrecht!
Im Zivilrecht kommt der zum Zuge, der die besseren Argumente auf seiner Seite hat, egal ob er als Kläger etwas will, oder ob von ihm als Beklagtem etwas gewollt wird.
Die von dir genannten Paragraphen beziehen sich auf Verbrauchsgüterkäufe und sind für den hier diskutierten Sachverhalt völlig nutzlos.
CU
Olaf
Daher sehe ich einer diesbezüglichen Gerichtsverhandlung, sollte sie mich treffen, weiterhin gelassen entgegen.
Ich nicht.... Justitia war schon immer eine Hure!
Aber erklär uns doch, wieso du dich besser wehren kannst, wenn du von deinem Provider eine Email bekommen hast, dass jemand aufgrund einer IP deinen Namen und Adresse angefordert hat, wenn du GLEICHZEITIG - und schon wiederholt in diesem Thread - die Behauptung aufgestellst, dass es einem Richter gleichgültig ist, was für Argumente du vorbringst.
Du kannst dich besser wehren, weil du, wenn du dir sicher bist, dass du nichts Unrechtes heruntergeladen hast, den Provider auffordern kannst, den Sachverhalt noch einmal zu überprüfen. Es ist nahezu völlig ausgeschlossen, dass genau derselbe Zahlendreher dann ein zweites Mal passiert.
Dem Richter ist nicht egal, was für Argumente man vorbringt - ich denke, mawe meinte eher, dass man in der derzeitigen Situation genau gar keine Argumente hat. Außer "ich war zum fraglichen Zeitpunkt nicht zuhause" kann man nicht viel sagen, und das überzeugt in der Tat kein Gericht.
CU
Olaf
Danke Olaf, genau so habe ich es gemeint.
Ergänzend würde ich noch sagen, dass ich bei der Information durch den Provider, dass meine Daten bezgl. eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes weitergeleitet wurden, sofort einen Anwalt beauftragen würde, die Beweissicherung beim Provider durchzusetzen.
Gruß, mawe2
bin gespannt, ob meine Darstellungen den Richter "überhaupt nicht interessieren" werden, wie du sagst, und ob er mich verurteilt, obwohl der Kläger keine Beweismittel vorlegen kann, die einer Überprüfung standhalten.
Der Knackpunkt an der Sache ist: Die Klägerseite kann ein paar Fakten vorbringen, sie hat ein Datum mit Uhrzeit, eine IP-Adresse und die zu jenem Zeitpunkt zu ihr gehörenden Nutzerdaten aus dem Logfile des Providers. Ob diese Fakten korrekt sind, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das weiß aber keiner.
Der Beklagte kann nur mit den Achseln zucken und sagen: "Ich habe nichts gemacht...".
Wem wird ein Richter da eher glauben?
CU
Olaf
Wenn man sich die Streiterei hier so durchlesen tut, steht man ja schon mit
einem Bein im Knast wenn man das erste mal von einem Provider eine IP
bezieht. Alles in Allem ist diese Art der Rechtsprechung keine ideale Lösung.
Mal an die Piraten eine Mail schicken aber die wissen ja im Moment selber noch
nicht wo sie ihren Haufen setzen sollen. Gruß Andy
Wenn denn unsere Rechtsprechung perfekt wäre, müssten wir solche Diskussionen nicht führen.
Machen Herrschaften würde ich mal wünschen in Frankreich zu leben.
Dort sind Maßnahmen gegen solche illegalen User viel rigider und zieht eine sofortige Sperrung des Internetanschlusses nach sich.
Unsere Demokratie hat eben einen großen Spielraum, was natürlich grundsätzlich absolut Begrüßenswert ist, lässt aber auch leider den Schmarotzern in unserer Gesellschaft auf Kosten anderer einen großzügigen Freiraum...
Gruß
luttyy
Hadopi ist doch bereits seit langem bekannt und findet weltweit beachtung. Aber keinesfalls als positives Beispiel. Ich sehe allerdings kein Grund die rechtsstaatlichen Missstände in Deutschland durch noch größere Missstände in anderen Ländern zu relativieren. Sollen wir demnächst vielleicht noch dankbar dafür sein, dass wir keine "große Firewall" wie in China haben?
Eine Sperrung des Netzanschlusses würde es da übrigens erst nach der dritten Verwarnung vorgesehen. Ein entsprechende Verurteilung gab es nach meinem Kenntnisstand jedoch noch nicht, weil die Behörden scheinbar nicht in der Lage sind die Vergehen wasserdicht nachzuweisen. Siehe dazu http://www.heise.de/tp/blogs/6/151066. Als Nebeneffekt profitieren noch Betrüger von den Maßnamen: http://www.heise.de/tp/blogs/6/150632
Solch eine "großartige Errungenschaft" sollten wir uns unbedingt zum Vorbild nehmen!
Gruß
Borlander
Sollte dir ein Land bekannt sein, wo bessere rechtsstaatlichen Missstände vorhanden sind, sage mir Bescheid!
Nach einer Prüfung der Sozialen- und Vermögensverhältnisse steht einer Aussiedelung dann sicher nichts im Wege!
Ich war gerade in Brüssel und habe ein Wohnung angemietet! Ich kann dir gerne einmal die Rechte eines Mieters in Belgien zukommen lassen!!
Jammern auf ganz hohem Niveau!
Gruß
luttyy
Du kannst dich ja gerne, wie ein Lamm zur Schlachtbank führen lassen. Da es dir egal ist, wie deine Rechte mit Füßen getreten werden, wäre doch ein Land mit einem totalitärem Regime wie Syrien doch ideal für dich.
Ich hingegen, hänge an meinen Rechten und sehe nicht ein, das meine Rechte für die MI, FI und SI mit Füßen getreten werden, nur damit diese ein paar Raubkopierer drann kriegen. Dafür wird nach dem Entwurf, in Kauf genommen, das viele zu unrecht drann glauben müssen.
In den Nickles.de-Foren wird Wert auf einen anständigen Umgangston gelegt. Beiträge die andere beleidigen oder denunzieren werden deshalb entfernt. Wir bitten um Verständnis, dass die Beurteilung von Umgangston in manchen Fällen schwierig ist, da bei Texten Gestik und Mimik fehlen. Es kann daher leicht zu Missverständnissen kommen. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
Dieses Posting wurde gelöscht, weil es gegen die Boardregeln verstoßen hat. Die Regeln zum Mitmachen können in den Nickles Regeln nachgelesen werden. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
Ich bin mir sehr bewusst, wie gut es uns in DE geht. Aber auch gerade darum widerstreben mir die versuche den Rechtsstaat abzubauen...
Nach einer Prüfung der Sozialen- und Vermögensverhältnisse steht einer Aussiedelung dann sicher nichts im Wege!
Mein Wille ist das einzige was einer Auswanderung im Wege steht.
Dass unsere Nachbarländer ein Traum für Vermieter sind ist auch nichts Neues. Hat allerdings wenn überhaupt nur am Rande mit dem Thema Rechtsstaat zu tun.
Mein Wille ist das einzige was einer Auswanderung im Wege steht.Und ein nicht unbeträchtlicher Vermögensnachweis.
Plus für dich, wenn du ihn denn hast.....
Gruß
Plus für dich, wenn du ihn denn hast.....Wer wird denn hier prahlen wollen??
Im übrigen gilt:
Kollateralschäden, die durch zweifelhafte Beweise verursacht werden, sind nicht zu tolerieren.
Wer wird denn hier prahlen wollen??Mach dich mal schlau, was Länder bei Einbürgerungen verlangen!
Ein Bekannter mit Millionenvermögen hat 2 Jahre in Südafrika (Kapstadt) benötigt, bevor er Eigentum auf seinen Namen erwerben konnte...
Innerhalb der EG kann sich natürlich jeder irgendwo nieder lassen, mir ist da allerdings kein Land bekannt, dass bessere rechtsstaatliche, finanzielle und soziale Verhältnisse hätte..
???
Ich gehe Ende 2012 nach Argentinien.
Kanada ginge auch, jedoch waren die wg. meiner Vorstrafen etwas pikiert.
Das hat mich dann doch ein wenig beleidigt.
Das Dein Bekannter mit den paar Ratzen in Kapstadt nichts erreichen kann, wundert mich nicht.
Ich gehe Ende 2012 nach Argentinien.So so,
na bei der teilweisen bitteren Armut hast du bestimmt keine Schwierigkeiten, ein paar Linuxer zu treffen :)))
na bei der teilweisen bitteren Armut hast du bestimmt keine Schwierigkeiten, ein paar Linuxer zu treffen :)))Ist Dir dieser Spruch nicht selbst zu blöd?
Mindest genau so blöd...
Kanada ginge auch, jedoch waren die wg. meiner Vorstrafen etwas pikiert. Das hat mich dann doch ein wenig beleidigt.
Ehrlich?
Dein Millionenkumpel hätte in Kanada keine Probleme.
In Kapstadt sowieso nicht.
Hallo Leute,
ich frage mich, ob das hier ein sachbezogener Thread ist oder eine Laberbude.
Falls das erste, dann seid euch mal über eins im Klaren :
Wenn einer nicht weiss, was er studieren soll, dann macht er Juristerei. Darum gibt es zig Millionen davon, als freie Anwälte, auf allen Ämtern und Gerichten, und leider auch im Bundestag und den Ministerien. Wenn man diese Strukturen begriffen hat, versteht man auch, warum das Abmahn-Unwesen so systemremanent ist. Die profitieren davon, schieben einander die Bälle zu und keiner will etwas ändern !
J.
J.
Was soll ich studieren?
http://www.youtube.com/watch?v=e05oEabNZAY
Wenn einer nicht weiss, was er studieren soll, dann macht er Juristerei.
Du hast bestimmt schon oft Jura studiert, kennst Dich ja prächtig aus mit der Materie! :-)
ich frage mich, ob das hier ein sachbezogener Thread ist oder eine Laberbude.
Du hast bestimmt schon oft Jura studiert,
Lach!!!
Wenn einer nicht weiss, was er studieren soll, dann macht er Juristerei.
Das kann ich nicht bestätigen. Gerade Jura gilt als besonders anspruchsvolles und auch anstrengendes Studium. Das zieht eigentlich keiner durch, wenn er es nicht unbedingt so gewollt hat.
In meinem erweiterten Bekanntenkreis ist es eher so, dass die Leute Sozialpädagogik studieren, wenn sie sich für nichts so richtig entscheiden können - keine Ahnung, was die daran alle für einen Narren gefressen haben. Mir tun immer nur die Leute leid, die mit Leib und Seele Sozialpädagogen sind, nie etwas anderes gewollt haben, und dann so unnötig viel Konkurrenz bekommen.
Übrigens verdienen selbständige Anwälte nicht sonderlich gut. Angestellt als Justitiar bei einem großen Unternehmen oder als Anwalt in einer Großkanzlei, das ist etwas anderes. Aber eine eigene Kanzlei aufmachen, das rentiert sich kaum. Grund: viel zu viele Anwälte für viel zu wenige Mandate.
CU
Olaf
Man arbeitet aber einer Verbesserung der Situation. Bals gibt es bestimmt eine Jura-App, damit man von seinem Telefon über jede mögliche rechtliche Konsequenz seines augenblicklichen Handelns informiert werden kann. Wer kein Smartphone hat wird generell als verdächtig angesehen!
Zumindest lassen mich die Vorgänge in jüngster Zeit an ein solches Szenario denken!
Bals gibt es bestimmt eine Jura-App, damit man von seinem Telefon über jede mögliche rechtliche Konsequenz seines augenblicklichen Handelns informiert werden kann.
Oha... noch weniger Mandate für die Damen und Herren Rechtsanwälte :-o
Wer kein Smartphone hat wird generell als verdächtig angesehen!
...und vor allem, wer nicht bei Facebook ist!
CU
Olaf