wenn er denn legal handelt und sich eben nicht Daten lädt, die eigentlich kostenpflichtig wären.
Da kann die Piratenpartei argumentieren und jammern wie sie will....
http://www.focus.de/digital/computer/illegale-downloads-im-internet-bgh-urteil-provider-muessen-kundendaten-weitergeben_aid_797521.html
Gruß
luttyy
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Ich stimme Dir zu, dass die Rechteinhaber vor Urheberrechtsverletzungen geschützt werden müssen. Da sind wir also unzweifelhaft einer Meinung.
ABER
Die hier in Rede stehenden Verfahren sind eben gerade NICHT dazu geeignet, dies zu erreichen.
Wenn 50 % - 90 % der ermittelten IP-Adressen erwiesenermaßen falsch sind, heißt das nicht nur, dass völlig Unschuldige zu Unrecht verurteilt werden sondern es heißt gleichzeitig, dass die Mehrzahl der tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen damit gerade NICHT aufgeklärt werden können.
Ein Verfahren, bei dem also grundsätzlich eine hohe Zahl von Unschuldigen zu Unrecht verurteilt werden während eine hohe Zahl von Schuldigen zu Unrecht nicht verurteilt werden, ist in Gänze abzulehnen!
Außerdem wird hierbei mit einer weiteren unzulässigen Behauptung argumentiert. Es wird nämlich - auch von Dir - behauptet, dass die IP-Adresse einen Rückschluß auf den Täter (also den Urheberrechtsverletzer) zuließe. Und das stimmt eben nicht!
Mit der IP-Adresse kann man einen DSL-Anschluss eindeutig identifizieren, nie aber den / die Nutzer, die den DSL-Anschluss genutzt haben. Insofern führt die IP-Adresse prinzipbedingt niemals zum Täter. Genau dies wird aber - mehr oder weniger unwidersprochen - behauptet.
Es tut mir Leid für die Rechteinhaber aber in diesem Fall muss das gesamte verwendete Verfahren zur Ermittlung der angeblichen Täter bei Urheberrechtsverstößen grundsätzlich abgelehnt werden. Ein Richter, der dennoch auf der Basis einer solchen unzulässigen Argumentationskette ein Verfahren überhaupt eröffnet, hat damit schon bewiesen, dass er die nötige Sachkenntnis dafür nicht besitzt.
Gruß, mawe2