Der BGH ist nicht irgendein Klitschenverein, sondern unsere höchste Institution der Rechtsprechung.
Und auch der fällt seine Urteile, aufgrund der Beweiskraft. Wenn du deine Unschuld im Falle der Urheberrechtsverletzung nicht beweisen kannst, bist du Schuldig. Das ist Zivilrecht und da gewinnt der mit den besseren Anwälten und Beweisen. Du als kleiner Hansel, hast da definitiv das nachsehen. Natürlich kannst du solange in Revision gehen wie du willst. Die Frage ist nur, wann ein Gericht die Revision ablehnt, weil es keinen Sinn darin erkennt. Dies würde in einem solchen Fall sicher passieren.
Das ist eben meine Rechtsauffassung, wenn andere das anders sehen. ist das ihr gutes Recht...
Dann ist deine Rechtsauffassung, gelinde gesagt für den Arsch. Ich habe die Auffassung, solange es nicht eindeutig bewiesen ist, das jemand Schuldig ist, hat er freigesprochen zu werden.