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Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

gelöscht_82873 PegaPX „Rückgabe bei geblisterten Verpackungen“
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"Und ein Blister Gerät ist für einen Händler wirklich
machbar."

Das Problem ist nivch so ein Gerät, sondern das Viele Hersteller Artikel in solchen Blistern verpacken! Kühler waren da ein gutes Beispiel! z.b. coolermaster verpackt einen großteil ihrer Kühler in sog. Blistern, welche eine Spezielle Form haben, und mit Gravuren, Aufdrucken u,ä. versehen sind! Solche Artikel lassen sich leider nie wieder in den Originalzustand versetzen, und sind dementsprechend nur noch als Gebrauchtware, Ausstellungsstück, oder Bulkware zu verkaufen. Natürlich dann auch nur mit entsprechender Preisminderung! Du würdest mit sicherheit auch nicht zu einer Aufgerissenen Verpackung greifen, wenn genüged originalverpackte Ware daneben liegt... und sollte es das lezte sein, wird bestimmt jeder von uns veruchen, mit dem Verkäufer einen Preisnachlass eben aufgrund der beschädigten Verpackung zu verhandeln.... Schuld an diesen Schwchsinns verpackungen sind ausschluießlich die Hersteller, die wieder ein par cent an den Kartons sparen können, und selbst diese Problematik des Rückgaberechts wird billigend in Kauf genommen!