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Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

Heinz_Malcher Mario32 „auch auf die gefahr hin von manchen heir wieder als bessrwisserisch oder so...“
Optionen

Nach eigener Erfahrung kann man lange auf sein
Recht pochen, zumindest, solange man zu Hause
vorm PC auf den Schreibtisch klopft, passiert nichts
und vor Gericht wird wohl kaum einer ziehen - nicht
bei Streitwerten um die
Die meisten Versandfirmen, dazu noch viele "Wohnzimmerfirmen",
interessiert das wenig. Alles was zählt, ist Kulanz und
ein guter Händler ist in der heutigen Situation kulant,
wenn er nicht vorhat, einen Kunden zu verlieren.
Firmen, die nicht kulant sind, gibt es genügend, unter anderem
auf meiner persönlichen roten Liste steht hier KM Elektronik
ganz weit oben, bei deinen ich z.B. nie wieder auch nur
einen Fuss in den Laden setzen würde.

Alles weitere ist Gesetztestobak, der sich ganz nett verkaufen
lässt, den Versand aber nicht interessiert.

Wenn du dann noch unter deine E-Mail schreibst, dass du
Jura studierst und dein Vater eine gut gehende Kanzlei hat,
ist der Feierabend beim Versand gerettet und das Glächter ist groß.
Diese Methode hat nämlich bereits Schule gemacht