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Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

out-freyn Mario32 „ich frag mal ganz blöd: hast du eine juristische vorbildung? nicht überheblich...“
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...hast du eine juristische vorbildung?

Ja. Allerdings kein Jura-Studium, sondern "nur" als Nebenfach an der Uni.

Der Abschnitt ist bei mir auch nur mit "Untertitel 2: Besondere Vertriebsformen" überschrieben.

Kann es sein, dass Du den § 312 ("Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften") als "Oberparagraph" für die §§ 312a-f missverstanden hast? Dem ist nicht so - bei der Neuordnung des BGB und der Eingliederung diverser ehemaliger Einzelgesetze (z.B. FernAbsG) war nur an der "passenden Stelle" zwischen § 312 und § 313 kein Platz mehr, daher hat man sich mit den Buchstaben-Erweiterungen beholfen.

Du bist nach wie vor das Argument schuldig geblieben, warum ein eingeräumtes Rückgaberecht nun sooo viel besser sein soll als das Widerrufsrecht.

Meiner Interpretation nach hat das Widerrufsrecht sogar einen Vorteil: Beim Rückgaberecht muss die Ware innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt werden. (Paket = man muss zur Post; Zeitaufwand) Beim Widerrufsrecht kann der Widerruf auch schriftlich (es reicht auch ein Briefkasten: Brief, Postkarte, evtl. Fax, eMail - worauf ich mich darauf nur ungern verlassen würde) erfolgen. Die Rücksendung der Ware kann dann auch nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen.

Einziger Nachteil des Widerrufsrechts: bei einem Warenwert von unter 40 € kann dem Käufer das Porto für die Rücksendung auferlegt werden.