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Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

Heinz_Malcher PegaPX „Rückgabe bei geblisterten Verpackungen“
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Oftmals läuft es auf die Kulanz des Verkäufers hinaus, ich habe
schon oftmals Ware wieder zurückgegeben, die in Blister Verpackung
war. Schliesslich heisst es in der Klausel nicht, dass du die Verpackung
nicht beschädigen darfst, sondern die Ware darf nicht beschädigt werden.

Jeder Händler hat in der Regel Möglichkeiten, Ware neu zu verpacken, wenn
er das dementiert, ist er entweder nicht seriös oder er versucht schlicht
und ergreifend, den Weg des Rückgaberechtes zu scheuen. Eine Minderung
könnte zwar vorkommen, aber ein guter Verkäufer sollte immer damit rechnen,
dass du wiederkommst und in der Regel kannst du ja sogar mit Rückschein
auf seine Kosten zurücksenden.