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Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

Mario32 out-freyn „ich habe nirgendwo behauptet das Rückgabe tatsächlich besser ist. Ich darf...“
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komisch wenn du sagst du hast nichts anderes geschrieben als im BGB steht. Das kursive von mir ist c+p von dir. also sofern du nciht an multipler Persönlcihkeitsspaltung leidest hast du das sehrwohl geschrieben.

Und ich habe immer noch nicht behauptet das RÜCKGABE Besser ist als WIDERRUF, Ich habe geschrieben WARUM das im Gesetz steht! wie du mich ja richtig zitiert hast, aber ich habe keinerlei persönliche meinung dazu geäußert ob das eine oder das andere besser ist. das hast du reininterpretiert!
Im Übrigen hatte ich nicht schon EOD? Egal, das thema ist eh belanglos, weil klar ist was man sagen muss und was nicht.