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Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

Mario32 Heinz_Malcher „Oftmals läuft es auf die Kulanz des Verkäufers hinaus, ich habe schon oftmals...“
Optionen

auch auf die gefahr hin von manchen heir wieder als bessrwisserisch oder so abgestempelt zu werden!!!!!:

Nur zur Klarstellung Wir reden hier die ganze zeit von WIDERRUFSRECHT zu einer Erklärung einen (Fern)Kaufvertrag abschließen zu wollen. Dieses Recht ist gesetzlich verpflichtend geregelt.
Der Begriff des Rückgaberechtes ist in diesem Zusammenhang falsch! Ein Ruckgabe"recht" ist etwas was nciht gesetzlich definiert ist. Es betrifft eine freiwillige Erklärung des Verkaüfers innerhalb einer von Ihm gesetzten Frist den (bereits abgeschlossenen) Kaufvertrag RÜCKgängig zu machen unter von ihm definierten Bedingungen.
Es gibt kein RECHT auf Rückgabe wenn ein Kaufvertrag erstmal geschlossen ist! Derartige Vertragsabwicklungen sind reine Kulanz von Seiten eines Händlers.

Also im ERNSTFALL immer auf die verwendung der Begriffe WIDERRUFSRECHT + GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT und nicht auf RÜCKGABERECHT + GARANTIE achten.

(Ja ich weiß; HM u.a. meinen hier alle das selbe! Ist halt nur meine Sprachlogische Überentwicklung die mich bei solchen groben Schnitzern immer erschaudern läßt)