Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

out-freyn Mario32 „Hi out-freyn, ist 312d abschnitt besondere vertriebsformen der sich auf...“
Optionen
...312d (abschnitt besondere vertriebsformen) der sich auf Haustürgeschäfte bezieht...

Welche BGB-Ausgabe hast Du? Bei mir (54. Auflage, 2003) ist der § 312d überschrieben mit "Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen". Nix Haustürgeschäft. :-)

Ich seh' nur nicht den gravierenden Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht, den Du hier herbeiredest - der Widerruf bezieht sich auf die abgegebene Willenserklärung, so dass der Vertrag nicht zustande kommt. Ebenso gilt die Rückgabe als Rücktritt vom Vertrag.

Ab einem Warenwert von 40 € ist es Jacke wie Hose, ob Du ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht eingeräumt bekommst.