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Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

Mario32 out-freyn „...hast du eine juristische vorbildung? Ja. Allerdings kein Jura-Studium,...“
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Der Abschnitt ist bei mir auch nur mit "Untertitel 2: Besondere Vertriebsformen" überschrieben.
Ups, was die überschrift anbelangt hast du recht; habe mich missverständlich ausgedrückt!

Aber in deinem jetzigen posting haust du doch wild zwischen Wider.. und Rück... hin und her!!!

Du bist nach wie vor das Argument schuldig geblieben, warum ein eingeräumtes Rückgaberecht nun sooo viel besser sein soll als das Widerrufsrecht.
ich habe nirgendwo behauptet das Rückgabe tatsächlich besser ist. Ich behaupte doch wohl eher das gegenteil wenn es um REchtsanspruch geht! Ich habe erläutert warum der Begriff Rückgaberecht dort im bgb steht.

Beim Rückgaberecht muss die Ware innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt werden.
Was hat das möglicherweise vom Händler FREIWILLIG eingeräumte RÜCKGABErecht mit WIDERUFSFRIST zu tun?? Du meisnt vermutlich eine in den freiwillig eingeräumten Bedingungen "Rückgaberecht" (die besser sein müssen als deine gesetzlichen rechte um überhaupt anwendung finden zu können) geregelte Zeitspanne in der der Käufer das gekaufte Produkt zurückgeben kann und so der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Aber das ist wiederrum Keine "Widerrufsfrist" im Sinne des BGB sondern allerhöchstens eine bestimmung in seinen AGB!

P.S. Und weil ich nicht unbedingt bei solchen tiefgeistigen rechtstheoretischen Ausflügen vom eigentlichen Thema des PegaPX abweichend, das letzte wort haben muss. Hinweis auf die Richtigen begriffe auf die man sich berufen muß um seine rechte zu kriegen siehe weiter oben ansonsten an dieser Stelle: EOD meinerseits