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Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

Mario32 PegaPX „Rückgabe bei geblisterten Verpackungen“
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Auch ich bin alt und vergesslich und außerdem ist ja bald weihnachten und mein Killfile bei der letzten Putzaktion den Bach runtergegangen ;-)
Also nun zu PegaPX!!!

Also da hast du was missverstanden mit dem WIDERRUFSRECHT bei Fernabsatzverträgen.

dieses gesetzlich eingeräumte Widerrufsrecht soll dich auf die selbe stufe stellen die du hättest wenn du in einem Ladengeschäft den artikel kaufen wollen würdest.
Das heißt du darfst sie in AUGENSCHEIN nehmen, aber eben nicht BENUTZEN!. Im laden kannst du den kühler ja auch nicht vorher auspacken und einbauen um dich von seiner leistung zu überzeugen.
Das WIDERRUFSRECHT bei FERNABSATZVERTRÄGEN soll dich eben nciht in den "Genuß" einer kostenlosen Probierrunde bringen, sondern nur die möglichkeit einräumen das gerät mal in echt ANZUSEHEN vor dem (rechtsverbindlichen) Kauf so wie du es ohne rausgeschmissen zu werden im Laden anschauen kannst.
Wenn du das Teil benutzt kann es dir wie schon von Großadmin angedeutet sogar passieren, das der laden dir das zurückgeschickte Teil postwendend retourt, weil du es durch deine "ingebrauchnahme" unverkäuflich an andere gemacht hast und du neben dem Kaufpreis noch die zusätzlichen Portokosten aufs auge gedrückt kriegst.
Ließ einfach mal die WIDERRUFSBELEHRUNGEN der Großen versandhäuser im Netz und da den teil mit: ...wenn Sie den Artikel eben nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen...

IKTH ;-)


P.S. ich werd nicht mehr und deshalb noch mal auf zurück gedrückt, seh ich doch grad in der vorschau das der begriff w... im glossar aufgeführt ist. Sind PC junkies so ungebildet oder was?