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Rückgabe bei geblisterten Verpackungen

PegaPX / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!


Mal ne´ mehr oder weniger allgemeine Frage:


Angenommen man hat eine Ware, sagen wir einen CPU-Kühler, geordert und bekommen. Dieser ist in einer s.g. Blisterverpackung, also eingeschweißt. Man muß, zwangsläufig, diese Verpackung beschädigen, um den Kühler entnehmen und testen zu können. Natürlich beschädigt man den Kühler nicht. Nun gefällt der aber nicht, passt nicht, kühlt wider Erwarten nicht richtig, etwas in dieser Richtung.


Man hat ja ein Rückgaberecht, dieses nimmt man in Anspruch und sendet die Ware, gut verpackt, aber zwangsläufig nicht in der unbeschädigten Verpackung, also so nicht verkaufsfähig, zurück.


Bekommt man sein Geld zurück?


Ich frage wegen einer Klausel bei Caseking, die da lautet: 10.1 Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Daher können sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsschluss widerrufen. Wir nehmen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück.
10.2 Die Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig ohne Gebrauchsspuren) in der Originalverpackung auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden.


Also, wie siehts aus?


Danke!


 

Mario32 Heinz_Malcher „Nach eigener Erfahrung kann man lange auf sein Recht pochen, zumindest, solange...“
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Wenn du dann noch unter deine E-Mail schreibst, dass du
Jura studierst und dein Vater eine gut gehende Kanzlei hat,
ist der Feierabend beim Versand gerettet und das Glächter ist groß.
Diese Methode hat nämlich bereits Schule gemacht

ich weiß!, schau dir mal dazu bei www.dau-alarm.de die sektion docs an. Der Ossi der die Nachnahme-nummer schiebt! einfach nur dummheit pur!

Im Übrigen gebe ich dir recht: ist natürlich alles sehr theoretisch mit den Paragrafen des Kaufrechts zu wedeln. aber warum nicht auch für 100 euro den rechtsweg gehen. Wenn mich als kunde ein Händler linken will, sollst du mal sehen wie schnell ich die 1,5Euro für den Mahnbescheidsvordruck in der Buchhandlung meiner wahl über den tisch geschoben habe. Auch bei nur100 euro gibts TITEL unkompliziert wenn der Händler nicht soblöd ist und die sache durch widerspruch noch hinauszögert und für ihn letztlich doch nur teurer macht wenn es eben klar um einen FAll von WIDERRUFSRECHT bzw. GEWÄHRLEISTUNG geht. Der jeweilige Vertragspartner muß das Kind halt nur korrekt benennen und dann klabts auch mit Hagen! ;-)
Und um die korrekte abwicklung des Widerrufsrechts (und was man als verbraucher darf und was nicht)ging es ja im ursprung dieses Threads!