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Laufzeitverlängerung von AKWs gegen GG Artikel1?

AsagtB / 62 Antworten / Flachansicht Nickles

@ all,

nicht nur knallharte Lobbypolitik, nicht nur völlig korrupt, nicht nur die überwiegende Meinung der Bevölkerung ignorierend, verstößt die Laufzeitverlängerung meiner Meinung nach gegen Artikel 1 des GG.
Die staatliche Gewalt wurde durch Gier nach Profit außer Kraft gesetzt.

http://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Wer für 50 Jahre Energie"gewinnung" ca 500.000 Jahre Ver?Strahlung in Kauf nimmt, gefährdet Tausende von nachfolgenden Generationen in ihrer Gesundheit.


Bis heute sind die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen der Atommülll Endlagerung nicht ansatzweise erarbeitet bzw. gelöst..
Die Strahlung währt länger als jede bisher existierende Zivilisation, keine dauerte länger als 5000 Jahre (China + Ägypten)

Nichts Neues, aber ergänzend zu folgendem Bericht von Frontal 21:

http://www.youtube.com/watch?v=YM5LqZLHNOo&feature=related

(lohnt anzusehen)

Dieses hoffentlich noch zu stoppende "Projekt" widerspricht jedweder menschlichen Vernunft.


AsB



Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=YM5LqZLHNOo&feature=related
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Juarez Prosseco
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Fieser Friese gelöscht_301121 „Hallo Friese, das ist alles schon richtig, was Du sagst. Doch mit Nicht-Wählen...“
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Doch mit Nicht-Wählen "entmündigst" Du Dich quasi selbst.

Dass ich nicht wählen gehe, habe ich nicht gesagt, bzw. geschrieben. :-) Bisher bin ich jedesmal und regelmäßig zur Wahlurne getigert. Ich gebe aber zu, dass es mir aus o.a. Gründen von Mal zu Mal schwerer fällt.

Also du hast es raus von einem Desaster auf ein anderes zu verweisen, macht den Tag so richtig schön.... ;-) ;-)

Hast ja völlig recht, aber leider greift ja das eine in das andere über. Ich wage die These einzubringen, dass es für den redlichen kleinen Bürger völlig unbedeutend ist, wer gerade am Drücker sitzt. Unter'm Strich zahlt er immer und schonungslos die Zeche, die von anderen gemacht wird. Das Kind bekommt oft nur einen anderen Namen und dann war's das auch schon.
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