Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Trübe Aussichten für Firewall-Verkäufer. Was der User mit seinem Browser anstellt, das gelingt einem cleveren Trojaner mit dem Browser auch. Zumindest theoretisch. Mich wundert nur, das Steve Gibson seinen Test-Trojaner nicht mit dieser Intelligenz ausgestattet hat. Hat er etwa einen Maulkorb von der NSA bekommen? Bleibt für Otto,dem Normalverbraucher, als letzte Möglichkeit, einen abgemagerten Zweitrechner vom Schrottplatz zu holen und mit dem ins Web zu gehen. Kein lohnendes Ziel für karrierebewusste Ausspäher. Aber wer macht das schon?