Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Ganz einfach: Installationspflicht auf jedem Rechner. Wer ein inkompatibles Betriebssystem (d.h. etwas anderes als Windows Vista Ultimate) nutzt, ist selbst dafür verantwortlich, dies nachzuinstallieren. Dafür übergibt MS den Trojaner-Entwicklern dann auch Dokumentation, damit die besser arbeiten können. Dann kann auch die EU nicht mehr lange rummotzen, dass MS nie Doku rausgeben würde.
Alle (die viel Geld oder Macht haben und noch mehr davon wollen) sind zufrieden, alles gut. Oder?