Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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...egal was und wie - jetzt wird noch wichtiger sorgfältig auf seine daten und deren integrität zu achten und entsprechend vorzusorgen. es gibt schon so viele maßnahmen, mit denen man sein netz/seinen computer vor spionage sichern kann - nur muß man sie auch konsequent einsetzen.
und da schließe ich dtfw explizit aus - sie sind zu schnelle kompromittiertbar.
so wird der bundestrojaner ein reinfall - ein vorprogrammierter. ...eine lachnummer.
;-)