Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Es gibt tatsächlich ein Tool das ( ClearCleanScan ) heißt , jedenfalls ist dies ein Suchbegriff im Spybot S&D !
Unter 58313 schädlingen ist der Begriff bei etwa 45000 zu finden .
Also ist da was dran was (mcrister ) schreibt ! >Fazit: Daten weg, Festplatte ist Schrott.
Mal ein bisschen aufpassen werde ;)
hans