Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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es gibt immer jemanden, der etwas dagegen unternimmt - und wenn´s open source als gegenmittel wird...
allein schon die ankündigung solcher malware dürfte genügend programmiere animieren ein tool dagegen zu entwickeln.
hase und igel - auf den wettlauf bin ich diesmal aber doch gespannt.
;-)